Wegen vorsätzlichen Besitzes einer unerlaubten Waffe hatte sich ein 19-Jähriger in Haßfurt vor dem Richter zu verantworten. Bei einer Verkehrskontrolle hatten Polizisten das gefährliche Teil im Wagen des jungen Mannes entdeckt.
Er ist ein etwas unreifer Tropf - in diesem Falle zu seinem Glück: Weil Streifenpolizisten bei einer Verkehrskontrolle einen Schlagring in der Seitentüre seines Fahrzeugs fanden, stand ein 19-Jähriger aus einer Stadt im Maintal am gestrigen Montag vor dem Jugendrichter am Amtsgericht in Haßfurt. Einen Schlagring in der Öffentlichkeit - und dazu gehört auch das Auto im öffentlichen Straßenverkehr - mit sich zu führen, das ist ein Verstoß gegen das Waffenrecht. Denn ein Schlagring ist eine unerlaubte Waffe, kein Spielzeug.
Der junge Mann wurde im Dezember 2012 mit dem Eisenteil erwischt, in das man die Finger stecken kann, um bei einem Schlag eine größere Wirkung zu erzielen. Der Strafbefehl flatterte ihm umgehend in das Haus und war saftig: 30 Tagessätze zu je 30 Euro, summa summarum 900 Euro sollte der Bursche bezahlen, legte aber Einspruch ein, weshalb die Geschichte vor Gericht verhandelt wurde. Im Einzelfall kann bis zu einem Alter von 21 Jahren auch noch das Jugendstrafrecht angewandt werden - wie in diesem Fall.
Zufällig gefunden am Bahnhof Auf die Frage, wie er denn zu dieser unerlaubten Waffe gekommen sei, erhielt Richter Martin Kober die fadenscheinige Ausrede von dem jungen Mann, er habe den Schlagring gefunden - am Bahnhof in Haßfurt. Und dann ins Auto mitgenommen und dort vergessen. "Sammeln Sie Alteisen?" fragte der Richter. "Nein" kam die verwunderte Antwort. "Na, dann lassen Sie ihn doch liegen", meinte der Richter.
Auch Staatsanwalt Christopher Rosenbusch schüttelte ob der Geschichte den Kopf: "So viele verlorene und gefundene Schlagringe wie vor Gericht hab' ich noch nicht gesehen", meinte er. "Das kommt mir etwas komisch vor."
Anwältin Kerstin Rieger legte erfrischend offen die Karten auf den Tisch: "Der Angeklagte will die Sache nicht wegreden. Es geht ums Geld." Ihr Mandant würde gerne gemeinnützige Arbeit leisten, wenn er nur die hohe Geldstrafe nicht bezahlen müsste. Ein Kind ist bei der Freundin im Anmarsch, und das koste ja vorher auch schon in der ganzen Ausstattung einiges.
Zugunsten des 19-Jährigen zählte dessen reine Weste. Er hat keine Eintragungen ins Bundeszentralregister. Gleichwohl fand Rosenbusch, dass auf ihn durchaus Erwachsenenstrafrecht und damit ein höheres Strafmaß anwendbar wäre. Er sehe immerhin Vaterfreuden entgegen und habe ein eigenes Einkommen.
Gemüt eines Jugendlichen Die Anwältin entgegnete, der junge Mann wohne zu Hause, sei nicht selbstständig und "vom Gemüt her eher ein Jugendlicher". Sie hielt 40 Arbeitsstunden für angemessen, und wenn schon Erwachsenenstrafrecht, dann nur 30 Tagessätze zu je 15 Euro. Den Ausführungen seiner Anwältin fügte der junge Mann nichts hinzu. Richter Kober ("die Sache ist klar") verdonnerte den Burschen zu 50 gemeinnützigen Stunden Arbeit. Es spreche sehr viel, meinte Kober, für die Auslegung der Staatsanwaltschaft. Aber positiv schlage zu Buche, "dass ich ihn nicht kenne - er also anständig und nicht vor Gericht bekannt ist." Dafür, dass der junge Mann eher nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei, spreche, dass er den Termin bei der Jugendgerichtshilfe verschlafen habe: "Da fehlt doch noch einiges in der Entwicklung", meinte der Richter.
Ein bisschen clever war der Bursche am Schluss dann aber doch: Er signalisierte gleich Einverständnis mit dem Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, und somit ist das Urteil bereits rechtskräftig.