Im Wahlamt geht es bereits rund

2 Min
Wählen kann man am Wahlsonntag in der Wahlkabine - oder auch in Ruhe daheim. Ab sofort kann man Briefwahlunterlagen beantragen. Unser Bild zeigt einen Musterstimmzettel der Wahl am 24. September. Foto: ks
Wählen kann man am Wahlsonntag in der Wahlkabine - oder auch in Ruhe daheim. Ab sofort kann man Briefwahlunterlagen beantragen. Unser Bild zeigt einen Musterstimmzettel der Wahl am 24. September.  Foto: ks
 

Die Vorkehrungen für die Wahl am 24. September laufen im Landkreis Haßberge längst. Viele Wahlamtsleiter würden am liebsten die ganze Wahl per Brief haben.

Seit zwei Tagen kann man die Briefwahl in seiner jeweiligen Wohnsitz-Gemeinde beantragen und im (auch elektronischen) Briefkasten der Stadt Eltmann rappelt es: "Gestern haben alleine 30 Bürger Briefwahlunterlagen beantragt", berichtet Christiane Rüttinger aus dem Einwohnermeldeamt vom Montag. Die Stadt Eltmann ist wie beispielsweise die Stadt Haßfurt auf ihrer Internetseite mit dem Online-Formular-Dienstleister verlinkt, so dass jeder Bürger sich seine Briefwahlunterlagen per Mausklick bestellen kann.


"Nicht kompliziert"

"Das ist nicht kompliziert", meint Rüttinger, man braucht nur die Nummer seines Wahlbezirks und seine Wählernummer - beides ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, die dieser Tage jedem Wahlberechtigten zugestellt worden ist. Wer einen Antrag auf Briefwahl stellt, der bekommt aus der Verwaltung wiederum die Wahlunterlagen zugesandt. "Das kostet wirklich viel Geld", berichtet Christiane Rüttinger und gibt ihrem Amtskollegen in der Stadt Haßfurt gerne Recht. Thomas Ringeisen nämlich würde den ganzen Wahlvorgang am liebsten per Briefwahl machen, "das wäre für uns am leichtesten". In Haßfurt hat die Stadt die Wahlbenachrichtigung an rund 10 000 Bürger geschickt, in Eltmann erhielten sie jetzt rund 4400 Wahlberechtigte. Könnte man gleich mit der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen rausschicken, das wär's. Geld gespart. "Da steh' ich dazu", kommentiert Ringeisen trocken. Zwar bräuchte man trotzdem für das Auszählen Wahlhelfer, aber nicht in den Wahllokalen auch noch tagsüber Helfer zu den Öffnungszeiten.

Die Vertreter der Kommunen sind im Vorfeld der Wahl mit Nebenarbeiten beschäftigt, die Zeit und Nerven kosten: Wie die Wahlverantwortliche in der Stadt Eltmann, Petra Felser, beschreibt, ist die Verwaltung verpflichtet, für die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu sorgen. Nach Paragraf 12 Abs. 2 Satz 3 der Bundeswahlordnung darf die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne gewählt haben. Das bedeutet, dass Wahllokale, in denen weniger als 50 Wähler erwartet würden, geschlossen werden sollten. "Wir können es nicht ändern." Heuer ist das der Fall für die Eltmanner Stadtteile Eschenbach (die Eschenbacher müssen nach Dippach fahren) und Lembach (gehen nach Weisbrunn); in der Stadt selbst wird das Wahllokal im städtischen Kindergarten geschlossen, in der Schule ist nur noch ein Raum, die Aula, für die Wahl vorgesehen. Diese Planungen "werden mit den Bürgermeistern abgesprochen", betont Felser, das sind keine Willkürakte.

Die Nutzung der Briefwahl "wird die Zukunft sein", ist sich Felser nach 37 Jahren in der Kommunalverwaltung recht sicher. Jetzt sei es noch eine Minderheit, die so wählt, doch das dürfte sich ändern.

Noch nicht "mit der Maus ins Rathaus", wie der Online-Formular-Dienst im Internet heißt, kann man bei der Stadt Zeil gehen. Hier ist Christine Karl im Bürgerbüro Ansprechpartnerin. Wer zum Beispiel für Oma oder Schwiegermutter Wahlunterlagen holen will, der muss die ausgefüllten Unterlagen aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben mitbringen. Der Senior muss seinem Botschafter eine Vollmacht per Unterschrift erteilen, damit der dann die Wahlunterlagen erhält. Aber, erklärt Christine Karl: "Man darf nur maximal vier Mal bevollmächtigt werden." Die einzige Ausnahme bildet das Alten-Pflege- und Wohnheim, bei dem die Unterlagen jeweils gesammelt in die Stadtverwaltung und wieder dorthin gebracht werden. Und hier gibt es auch ganz offiziell die Möglichkeit, dass eine Hilfsperson beim Ausfüllen der Wahlunterlagen hilft. Diese muss dann aber mit unterschreiben.