von unserem Mitarbeiter Stephan Herbert Fuchs Kulmbach — Zu sieben Monaten auf Bewährung und einer Führerscheinsperre von zwei Jahren hat das Amtsgericht am Donnerstag einen 50-jä...
von unserem Mitarbeiter
Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach — Zu sieben Monaten auf Bewährung und einer Führerscheinsperre von zwei Jahren hat das Amtsgericht am Donnerstag einen 50-jährigen Mann aus Warmensteinach wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Der Mann war schon dutzendfach wegen Verkehrsdelikten und anderer Straftaten aufgefallen. Während des Kulmbacher Bierfestes war es heuer wieder einmal so weit.
Auf Schleichwegen wollte der Angeklagte über Trebgast nach Hause fahren, hatte dabei aber nicht mit dem Einfallsreichtum der Kulmbacher Polizei gerechnet. Die Beamten hatten sich längst in Höhe des Tierheims postiert, als der 50-Jährige mit seinem Firmenwagen vorbeikam.
Drei Maß will er getrunken haben.
Der große Unbekannte Der 50-Jährige hielt in einer Seitengasse, stieg aus und behauptete, gar nicht gefahren zu sein. Vielmehr sei ein ihm unbekannter Mann am Steuer gesessen, doch der sei leider geflüchtet.
"Das haben wir von Anfang an nicht geglaubt", sagte einer der Polizisten. Schließlich sei weit und breit niemand gewesen. Es hätte auch kein zweiter im Wagen sitzen können, so der andere Beamte, der auf die vielen Schriftstücke und Taschen auf Beifahrer- und Rücksitz verwies. Auch den Autoschlüssel hatte der Angeklagte in der Hand. Eine Blutprobe ergab schließlich 1,45 Promille, außerdem stellte sich heraus, dass der Mann längst keinen Führerschein mehr hatte.
Wochen später wieder ertappt Doch damit nicht genug: Keine sechs Wochen
später wurde er erneut angehalten. Schauplatz war damals eine Straße in der Nähe des Klinikums Bayreuth.
Im Raum standen außerdem 15 Eintragungen im Fahreignungsregister und zehn Vorstrafen im Bundeszentralregister. "Mit starken Bedenken" forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Angeklagte habe gewusst, dass er unter Bewährung steht und ein Verfahren gegen läuft, aber das alles sei ihm egal gewesen.
Verteidiger Stephan Scherdel aus Selb sprach sich für sechs Monate auf Bewährung aus. Sein Mandant sei berufstätig, ihm sei eine positive Sozialprognose zu stellen.
Richterin Sieglinde Tettmann sprach das eingangs erwähnte Urteil und verdonnerte den Mann außerdem dazu, 2500 Euro an die Kreisverkehrswacht Kulmbach überweisen. Vor allem auch wegen des Geständnisses sei eine Bewährung gerade noch einmal zu vertreten, sagte die Richterin. Zwei Vorsatztaten bei laufender Bewährung, das breche jedem anderen Angeklagten das Genick, so Tettmann, die noch einmal einen "Ausrutscher" gelten ließ.