Urteil in Runde drei

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Das Amtsgericht Haßfurt verhängte Freiheitsstrafen gegen zwei Männer, weil sie Geld an Spielautomaten ergaunert haben sollen.

Dritte Runde vor dem Amtsgericht Haßfurt im Verfahren gegen einen 46-Jährigen und einen 47-Jährigen aus Ochsenfurt und Castrop-Rauxel, die an Spielautomaten einer Tankstelle in Haßfurt Manipulationen vorgenommen und so über 500 Euro erbeutet haben sollen. Bereits am 26. Oktober und am 14. November hatte sich das Gericht mit dem Fall befasst. Die Tat war im Juli 2014, jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Neue Beweisanträge eines Verteidigers lehnte das Gericht ab. Ein Angeklagter fehlte am dritten Prozesstag. Er wurde vom Anwalt entschuldigt. Dennoch, so Richterin Ilona Conver, könne verhandelt werden.
Als Zeuge wurde ein Beamter der Polizeiinspektion Ochsenfurt vernommen. Er hatte im Auftrag der Haßfurter Polizei, die die Ermittlungen in dem Verfahren führte, den in Ochsenfurt wohnenden Angeklagten vernommen. "Der Beschuldigte erschien bei der PI Ochsenfurt, machte aber eigentlich nur Angaben zu seiner Person", sagte der Zeuge. Immer wenn es um die Sache mit den Spielautomaten in Haßfurt ging, habe der Beschuldigte sich "gewunden", dazu ausweichende Angaben gemacht. Er wolle zu einem Autokauf unterwegs gewesen sein, habe in Haßfurt zufällig jemanden getroffen und mit dem gesprochen. Ob er überhaupt an Automaten war, wisse er nicht mehr, gab der Zeuge die Aussagen des Beschuldigten weiter. Keinesfalls habe er für etwas Schmiere gestanden, sagte der Polizist aus Ochsenfurt.
Einer der Verteidiger, der bei den vorangegangen zwei Verhandlungen schon "nachbohrende Fragen" gestellt hatte, wollte es auch diesmal ganz genau wissen. Er spielte die Vernehmung des Ochsenfurter Polizeibeamten minutiös durch.
Schließlich griff die Richterin ein und stellte fest, dass die Vernehmung des Beschuldigten in Ochsenfurt nun mal wie vom Zeugen dargelegt gelaufen sei und er seine Angaben gemacht habe. "Wie wir das dann alles zu bewerten haben, steht auf einem andern Blatt", sagte sie.
Damit gab sich der Rechtsanwalt vorerst zufrieden. Allerdings legte er gleich nach und kündigte drei Beweisanträge an. Darum ging es erstens: ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der Geldspielautomaten. Zweitens: ein Gutachten zu Geldspielautomaten und dem Spielverhalten von Personen an solchen. Drittens: ein Sachverständigengutachten zur Überwachungstechnik in der Tankstelle und den Spielautomaten.
Danach sollte eine CD, auf der die Spieler an den Automaten zu erkennen sein sollen, in Augenschein genommen werden. Das scheiterte, da die CD einen Sprung hatte. Schließlich einigte man sich darauf, dass eine Inaugenscheinnahme unterbleiben kann, hat man die doch vor zwei Wochen schon einmal gesehen.
Die Richterin ging hier auf die Aussage des Haßfurter Ermittlers ein, der in einem Aktenvermerk den zeitlichen Tatablauf, der auf der CD zu sehen war, dargelegt hatte mit Hinweisen, wann und wo die Angeklagten an den Geldspielautomaten zu sehen waren.
Im Bundeszentralregister ist einer der Angeklagten eingetragen, der andere hat eine "weiße Weste". Die Beweisanträge des Verteidigers lehnte das Gericht ab und es kam zu den Plädoyers.
Staatsanwalt Thomas Heer beantragte für beide Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Die zwei Verteidiger plädierten auf Freispruch für ihre Mandanten.
Das Gericht verurteilte den einen Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung, den anderen zu sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, und zu einer Geldauflage von 600 Euro. Auch muss er sich einem Bewährungshelfer unterstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit der nächsten Runde vor dem Landgericht Bamberg ist zu rechnen.