Mit wie viel Geld kannst du im Ruhestand rechnen? Das lässt sich anhand der Rentenformel der Deutschen Rentenversicherung berechnen.
Um abschätzen zu können, wie viel Geld man später im Ruhestand bekommt, sendet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jährlich eine Renteninformation an alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet und für mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
Die Rente lässt sich allerdings auch mithilfe der Rentenformel berechnen. Das kann beispielsweise nützlich sein, wenn man jünger als 27 Jahre ist, oder den Bescheid nicht erhalten hat. Bei einem Nürnberger war das jüngst der Fall, da die Versicherung ihn für tot hielt.
Die Rente berechnen – das gehört zur Rentenformel
Selbst bei der Berechnung mit der Rentenformel lässt sich jedoch kein ganz exaktes Ergebnis erzielen, da bestimmte Lebensabschnitte die Rente unterschiedlich stark beeinflussen. So können Versicherte ihr Studium oder auch die Ausbildung anrechnen lassen. Die Formel setzt sich bei der DRV aus vier entscheidenden Faktoren zusammen:
- Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Grundsätzlich bekommt jeder eine Hochrechnung der Rente mit der Renteninformation per Post. Diese Informationen bekommt man ab dem 27. Geburtstag jährlich. Ein Renten-Rechner ist zudem auch online bei der DRV abrufbar.
Die wichtigen Faktoren der Rentenformel
Was steckt hinter den einzelnen Faktoren der Rentenformel?
- Entgeltpunkte: Laut der Rentenversicherung ist das der wichtigste Wert. Dabei wird Jahr für Jahr der Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert. Die Zeiten, in denen man Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, werden so berücksichtigt, als hätten man in diesem Zeitraum einen „hypothetischen“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.
- Zugangsfaktor: Dieser Teil beschäftigt sich mit Zu- und Abzüge (werden Zu- und Abschläge genannt) bei Rentenberechnung. Wer vorzeitig in Rente geht, muss an dieser Stelle mit Abzügen rechnen. Weiter heißt es: Zuzüge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten. Haben Sie keine Zu- oder Abzüge beträgt dieser Wert 1,0.
- Aktueller Rentenwert: Dieser Wert entspricht einem Entgeltpunkt. Er wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. DRV: Aktuell beträgt er 40,79 Euro .
- Rentenartfaktor: Dieser Bereich betrachtet die unterschiedlichen Arten der Rente
- Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Vollwaisenrenten 0,2
- Halbwaisenrenten 0,1
- Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6