Hilfen für geschlossene Betriebe

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Wegen des aktuellen Corona-Lockdowns geschlossene Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können jetzt die zugesagten Überbrückungshilfen beantragen. Die betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen...

Wegen des aktuellen Corona-Lockdowns geschlossene Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können jetzt die zugesagten Überbrückungshilfen beantragen. Die betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen und Vereine sowie Einrichtungen erhalten für November einen Erstattungsbetrag in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats, wie der Wahlkreisabgeordnete Hans Michelbach am Donnerstag in Coburg erläuterte. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einem Hilfsvolumen von rund zehn Milliarden Euro.

Der Abgeordnete betonte: "Gesundheitsschutz genießt wegen der anhaltenden Corona-Pandemie momentan höchste Priorität. Wir wollen und müssen die Infektionszahlen konsequent reduzieren. Um Kitas, Schulen und möglichst viele Unternehmen offen zu halten, müssen Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben. Direkt betroffene Restaurants, Bars und Selbstständige verdienen unsere finanzielle Solidarität. Hier stehen wir als Parlament und Gesellschaft im Wort."

Sonderregelung für Bäckereien

Vorgesehen sind auch spezielle Regelungen für Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb. Diese gelten jetzt als Gastronomiebetriebe und sind somit vom Beschluss für die Novemberhilfe erfasst. Antragsberechtigte, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz im Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen.

"Ich habe mich gegenüber dem Bundeswirtschaftsminister und dem Bundesfinanzminister mit Nachdruck für diese Regelungen eingesetzt. Damit ist sichergestellt, dass Bäckereien mit Cafébetrieb, aber gerade auch junge Betriebe, die besonders auf finanzielle Stabilität angewiesen sind, nicht durch den Rost der Hilfen fallen. Das ist auch für unsere Region enorm wichtig", unterstrich Michelbach. Etliche Betriebe aus dem Wahlkreis hatten sich an den Abgeordneten gewandt.

Die Anträge für die Novemberhilfen müssen zwingend über einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt eingereicht werden, wie Michelbach erläuterte: "Damit soll verhindert werden, dass durch unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge Verzögerungen bei der Bearbeitung entstehen."

Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen finden sich unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html red