Kronach — Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut Berechnungen des DGB-Kronach müssen zurzeit im Landkreis Kronach etwa 1600 Vo...
Kronach — Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut Berechnungen des DGB-Kronach müssen zurzeit im Landkreis Kronach etwa 1600 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat).
Das heißt: 9,5 Prozent der insgesamt 17 200 Vollzeitbeschäftigten in Kronach werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.
Der DGB geht davon aus, dass bei den knapp 6000 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Kronach und insbesondere bei den 5300 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren. Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in Kronach. Während 3,5 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer in Kronach brutto weniger als 1500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei knapp 23 Prozent.
red