Buch wächst in Richtung A 3

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Fährt man von Buchs Ortsmitte Richtung Neuhaus, zweigt kurz vor der Brücke eine Straße nach Süden ab. Sie ist nur zum Teil mit Häusern bebaut. Besonders Ric...

Fährt man von Buchs Ortsmitte Richtung Neuhaus, zweigt kurz vor der Brücke eine Straße nach Süden ab. Sie ist nur zum Teil mit Häusern bebaut. Besonders Richtung A 3 sind etliche unbebaute Grundstücke. Eines davon möchte der Eigentümer mit acht Doppelhaushälften bebauen.
Um dies zu ermöglichen, muss die Gemeinde Gremsdorf den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen. Bislang ist das Areal als Dorfgebiet ausgewiesen. Jetzt soll es Wohnbaufläche werden. Die bisherigen Bauten wurden im Einzelgenehmigungsverfahren als Ortsrandabrundungen genehmigt.
Ein nicht zu unterschätzendes Problem, so Bürgermeister Norbert Walter (CSU), ist die Autobahn, die durch den sechsspurigen Ausbau noch näher an den Ort heranrückt. Er rechnet damit, dass deswegen ein Immissionsgutachten erforderlich sein könnte. Möglicherweise müsste auch der Lärmschutzwall erhöht werden. Das wiederum könnte akustische Vorteile für bestehende Gebäude im weiteren Umkreis haben.
Im Gemeinderat kam weiterhin zur Sprache, ob nicht auch andere Grundeigner dort Interesse an einer Wohnbauerschließung hätten, so dass man ein größeres Gebiet baureif machen könne. Davon ist aber nichts bekannt.
Auf dem betroffenen Grundstück und auch nebenan befinden sich alte Kelleranlagen. Für sie sind - soweit man weiß - teilweise Grunddienstbarkeiten für die Nutzung und den Zugang eingetragen. Walter riet den Kellerrechtlern, Beweissicherungsverfahren anzustrengen, damit ihnen durch den Bau der nicht unterkellerten Doppelhäuser kein Schaden entstehe.


Mehr Stellplätze gefordert

Die Zufahrt zum neuen Wohngebiet soll durch eine Stichstraße entstehen. Da auf den Grundstücken nur acht Stellplätze ausgewiesen sind, genügte dies dem Gemeinderat nicht. Er fordert vier weitere entlang der Zufahrt, aber auf dem Grund des Bauwerbers.
Der Gemeinderat beschloss den Beginn beider baurechtlicher Verfahren. Die Verwaltung bereitet die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor.
Gegen den Wunsch eines Grundstückseigentümers, der sein Grundstück mit einem Doppelhaus bebauen möchte, entschied sich der Rat im Bereich Schrannenberg. Diese Verdichtung schien dem Rat einhellig zu hoch. Zudem haben die Nachbarn erhebliche Einwände vorgebracht.