Lebensraum für den Fetthennen-Bläuling

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Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat zum Schutz hochgefährdeter Tierarten verschiedene Projekte umgesetzt, wie zum Beispiel hier die Freistellung einer Trockenmauer für den Fetthennen-Bläuling.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hat zum Schutz hochgefährdeter Tierarten verschiedene Projekte umgesetzt, wie zum Beispiel hier die Freistellung einer Trockenmauer für den Fetthennen-Bläuling.
Landkreis Bad Kissingen/Matthias Franz

Naturschutz  Das Aussterben einer einzigen Art kann eine Kettenreaktion im Ökosystem auslösen. Das möchte die Untere Naturschutzbehörde mit verschiedenen Projekten verhindern.

Die Rote Liste wird mittlerweile fast weltweit geführt, um zu dokumentieren, welche Tier- und Pflanzenarten besonders gefährdet sind. Einige Tierarten aus der Roten Liste der gefährdeten Tiere Bayerns sind vielen Menschen bekannt. Dazu gehören beispielsweise der Fischotter, die Wildkatze, die Mehlschwalbe oder das Rebhuhn.

Weniger bekannt sind hingegen der Fetthennen-Bläuling, das Bergkronwicken-Widderchen (auch Glückswidderchen genannt) oder der Schwarze Apollo. Diese seltenen Schmetterlingsarten stehen ebenfalls auf der Roten Liste.

Um das Überleben dieser Schmetterlingsarten im Landkreis zu sichern, hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Bad Kissingen im Herbst auf einer Fläche von 1,35 Hektar acht Maßnahmen umgesetzt. Diese sind nicht nur für die genannten Schmetterlinge gedacht, sondern auch für weitere hochgefährdete Tierarten, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Viele dieser Arten erfüllen in ihren Ökosystemen eine spezielle Funktion, die durch keine andere Art übernommen werden kann. So bestäuben beispielsweise bestimmte Schmetterlinge sehr spezifische Pflanzen, die ohne diese Bestäuber seltener werden oder sogar aussterben können. Gleichzeitig dienen Schmetterlingsraupen anderen Tieren, wie etwa Vögeln, als wichtige Nahrung. Das Aussterben einer Art – und sei es nur ein Schmetterling – kann also eine Kettenreaktion im Ökosystem hervorrufen.

Die Untere Naturschutzbehörde engagiert sich regelmäßig für den Erhalt von Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Konkret wurde beispielsweise eine Trockenmauer für den äußerst seltenen Fetthennen-Bläuling freigestellt. Die Raupen dieser Schmetterlingsart fressen ausschließlich die Pflanze „Große Fetthenne“. Dabei wurden die Pflanzen der Großen Fetthenne von anderem Aufwuchs, wie kleinen Gehölzen, befreit. Ziel ist es, das Vorkommen des seltenen Schmetterlings an dieser Stelle langfristig zu sichern.

Für den Kreuzenzian-Ameisenbläuling, der ebenfalls vom Aussterben bedroht ist, wurden Standorte entbuscht und eine Waldlichtung mit Kreuzenzian-Beständen freigemäht. Diese Art hat eine höchst ungewöhnliche Lebensweise: Die Larve lässt sich durch einen täuschenden Geruch von Ameisen in deren Bau tragen, wo sie dann von den Ameisen gefüttert wird. Erst als fertiger Schmetterling verlässt sie diesen Lebensraum wieder.

Um den sensiblen Bereich zu schützen, wurde ausschließlich von Hand gemäht und die für die Schmetterlinge wichtigen Ameisenhügel wurden geschont.

Der Schwarze Apollo ist eine weitere hochgefährdete Schmetterlingsart. Er lebt ausschließlich an Waldrändern und Hecken. Durch den Verlust seines Lebensraumes ist er inzwischen sehr selten geworden. Um die Population des Schwarzen Apollo im Landkreis zu stärken, wurde bei Oberbach eine Wiese freigestellt. Ziel ist es, dort wieder eine größere Vielfalt an Blumen wachsen zu lassen, die der Schmetterling während seiner Flugzeit im Juni als Nahrungsquelle nutzen kann.

Die Maßnahmen der UNB verteilten sich auf verschiedene Standorte im gesamten Landkreis, darunter Poppenlauer, Hammelburg, Rottershausen und Ramsthal. Bei Fragen oder Interesse steht Biodiversitätsberater Matthias Franz zur Verfügung. Er ist unter Telefon 0971/801 40 85 oder per E-Mail an matthias.franz@kg.de erreichbar. red