Als der Mann noch die Hosen anhatte

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Grundrecht Im Jahr 1949 findet der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" den Weg ins Grundgesetz. Allerdings gelten damals im Bürgerlichen Gesetzbuch noch andere Rechte: -...

Grundrecht Im Jahr 1949 findet der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" den Weg ins Grundgesetz. Allerdings gelten damals im Bürgerlichen Gesetzbuch noch andere Rechte:
- Entscheidungsrecht des Mannes in allen das eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten
- Frauen sind verpflichtet, den Haushalt zu führen. Sie haben kein Recht auf eine eigenständige Berufstätigkeit, außer der Mann erlaubt es.
- Nach der Heirat ist das Vermögen der Frau der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen.
- Innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises darf die Frau den Mann vertreten. Der Mann kann das Recht jedoch beschränken oder ausschließen.
- Die elterliche Gewalt hat alleine der Mann.

Gleichberechtigung Ein reformiertes Familiengesetz tritt im Juli 1958 in Kraft. Das letzte Wort hatte aber bis in die 70er-Jahre - hier wurde das Ehe- und Scheidungsrecht reformiert - immer noch der Ehemann. Bis dahin genehmigte der Ehemann beispielsweise noch, dass seine Frau arbeiten gehen darf. Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Grundsatz des Partnerschaftsprinzips. Damit gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in einer Ehe mehr (früher: "Hausfrauenehe", also der Mann verdient das Geld für Familie). red