Straßensperrungen und Halteverbote zum Annafest Forchheim

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Symbolfoto: Jochen Berger
Symbolfoto: Jochen Berger

Wegen des 178. Annafestes vom 20. bis 30. Juli kommt es in Forchheim zu Straßensperrungen, Änderungen der Verkehrsführungen und Halteverboten.

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Forchheim teilt mit, dass wegen der Ausrichtung des Annafestes im Kellerwald der Stadt Forchheim Straßensperrungen, Änderungen der Verkehrsführung, Einbahnstraßenregelungen und Haltverbote vom 20. bis zum 30. Juli in Kraft treten.

Nachfolgende Straßen werden für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
- Untere Kellerstraße zwischen Kreuzung Hans-Sachs-Straße und Einmündung Auf den Kellern, im Zeitraum 13 bis 0.30 Uhr. Der Verkehr wird in Richtung Viktor-von-Scheffel-Platz und Hans-Sachs-Straße umgeleitet. Linienbusse und Anwohner sowie Motorräder (bis 50 ccm Hubraum) sind davon ausgenommen.

- Auf den Kellern ab Untere Kellerstraße zu den Unteren Kellern sowie die Zufahrt zu den Oberen Kellern von Am Eichenwald/ Neuenbergstraße nach der Wendeschleife im Zeitraum 13 bis 0.30 Uhr (halbseitig auf Absperrschranke). Vor der Wendeschleife wird Rad- und Fußgängerverkehr zugelassen. Die Zufahrt für Anwohner und Lieferanten bleibt aufrechterhalten.

- Leygeberstraße zwischen Untere Kellerstraße und Auf den Kellern. Die Zufahrt für Anwohner- und Lieferverkehr wird im Zeitraum 0.30 bis 13 Uhr auf dem Geh- und Radweg zugelassen.

- Rettungsweg zwischen Am Eichenwald und den Oberen Kellern als Dauerregelung (Greif/Weiß-Tauben-Keller).

- Kreisstraße FO 17 Rettern-Forchheim ab Jägersburg für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen Gewicht (Omnibusse frei) bereits bei Inkrafttreten der Einbahnregelung in der Unteren Kellerstraße.

- Arnulfstraße von der Kreuzung Hans-Sachs-Straße bis Zufahrt Firma Piasten. (Werkverkehr Piasten frei).

- Hugo-Post-Straße jeweils an den Einmündungen Wilhelm-Hauff-Straße.

- Wilhelm-Hauff-Straße/Ringstraße (Anlieger und Taxi frei).

- Auf den Kellern ab Untere Kellerstraße zu den Unteren Kellern und Zufahrt zu den Oberen Kellern (Wendeschleife) ab sofort, Anwohner- und Lieferverkehr bleibt aufrechterhalten. Ab 20. Juli erfolgt die Verkehrsregelung wie oben.


Einbahnstraßen

Nachfolgende Straßen werden zu Einbahnstraßen erklärt:

- Untere Kellerstraße zwischen Einmündung Leygeberstraße und der nördlichen Einmündung Lichteneiche in Fahrtrichtung Jägersburg. Zwischen der Einmündung Auf den Kellern und der nördlichen Einmündung Lichteneiche bereits am Mittwoch vor Festbeginn ab 8 Uhr.

- Ringstraße ab Abzweigung Untere Kellerstraße in Fahrtrichtung Karl-Bröger-Straße.

- Karl-Bröger-Straße ab Einmündung Ringstraße bis Zufahrt Firma Piasten. Zeitgleich wird die, entlang der "Piastenmauer" eingerichtete Kurzparkzone und das anschließend eingeschränkte Halteverbot aufgehoben.

- Erste und zweite Verbindungsstraße zwischen Lichteneiche und Wilhelm-Hauff-Straße (von der Stadt kommend) in Fahrtrichtung Wilhelm-Hauff-Straße.

- Hans-Sachs-Straße zwischen Arnulfstraße und Neuenbergstraße in Nord-Süd-Richtung sowie die Rudolfstraße zwischen Hans-Sachs-Straße und Oberer Kellerstraße in östlicher Richtung.

- Auf der westlichen Straßenseite der Hans-Sachs-Straße wird Parken für Besucheromnibusse ausdrücklich zugelassen.

- Ludwigstraße zwischen Arnulfstraße und Neuenbergstraße in Nord-Süd-Richtung.

- Konrad- und Nußbaumstraße ab Arnulfstraße bis Einmündung Neuenbergstraße in Nord-Süd-Richtung.

- Arnulfstraße ab Hans-Sachs-Straße bis Konrad- und Nußbaumstraße in östlicher Richtung.

- Die Straßen Am Eichenwald ab Einmündung Ehlersstraße, Winkelreuth, das Teilstück der Neuenbergstraße bis zur Einmündung Ehlersstraße sowie die Ehlersstraße (Ringverkehr) in angeführter Richtung.

- Liebessteig (bergab) zwischen Obere Keller-/Leygeber- und Konradstraße.

- Obere Kellerstraße zwischen Rudolfstraße und Liebessteig in Süd-Nord-Richtung.

- Richard-Wagner-Straße bergaufwärts ab Neuenbergstraße.

- Poigerstraße ab Richard-Wagner-Straße in Fahrtrichtung Rosenau und Neuenbergstraße.
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- Rosenau in Fahrtrichtung Obere Kellerstraße.

- Das Teilstück der Konradstraße zwischen Untere Kellerstraße und Arnulfstraße wird so genannte "unechte" Einbahnstraße; die Durchfahrt zur Unteren Kellerstraße wird von 1 bis 12.30 Uhr freigegeben.

- Rettungsweg Am Eichenwald beidseitig bis Abzweigung.


Halteverbote

Eingeschränkte und absolute Halteverbote, Änderungen der Verkehrsführung, Umleitungen und Parkregelungen werden entsprechend ausgeschildert.


Busverkehr

Für den Busverkehr werden an der Ringstraße zwischen Abzweigung Untere Kellerstraße und Kreuzung Hermann-Löns-Straße/Lichteneiche auf der rechten Fahrbahnseite zwei Haltestellen für "P+R" eingerichtet. Die Haltestellen für die Freizeit- und Linienbusse des Landkreises Forchheim werden in der Konradstraße ausgewiesen.


"P+R"-Haltestelle Hafenstraße

Zusätzlich wird eine "P+R"-Haltestelle in Forchheim-Süd Hafenstraße (Ausstellungsgelände) geschaffen. Die VGN-Linie 261 fährt täglich ab 13 Uhr über die Ring- und Wilhelm-Hauff-Straße. Die Haltestellen Lichteneiche und Viktor-von-Scheffel-Platz werden nicht bedient. Die Ersatzhaltestelle ist an der Ringstraße/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße.

Ein Taxistand besteht in der Hermann-Löns-Straße.