Waischenfeld: Faustschlag auf die Nase - wer trägt die Schuld?

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In einer Waischenfelder Diskothek kam es im März 2018 zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei 18-Jährigen. Der Angeklagte soll dem 18-jährigen Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Symbolfoto: Christopher Schulz
In einer Waischenfelder Diskothek kam es im März 2018 zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei 18-Jährigen. Der Angeklagte soll dem 18-jährigen Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Symbolfoto: Christopher Schulz

In einer Diskothek in Waischenfeld kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei 18-Jährigen. Einer soll dem anderen mit der Faust auf die Nase geschlagen haben. Nun treffen sich beide vor dem Amtsgericht in Forchheim.

In einer Diskothek in Waischenfeld ist es im März 2018 auf der vollen Tanzfläche zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 18-Jährigen aus dem Landkreis Forchheim und einem 18-Jährigen aus dem Landkreis Bayreuth gekommen.

Der 18-Jährige aus dem Forchheimer Kreis musste sich vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten, weil er vorsätzlich eine andere Person körperlich verletzt haben soll. Laut Anklageschrift habe der Angeklagte dem 18-jährigen Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so Staatsanwalt Ralph Zenger.

Blutende Nase und abgesplitterte Zähne

Das Opfer habe davon eine blutende Nase, eine Nasen- und eine Kieferprellung sowie Absplitterungen an fünf Zähnen davongetragen. Im April stellte das Opfer Strafantrag.

Der Angeklagte zeigt sich gleich zu Beginn der Verhandlung kooperativ, schildert seine Sicht der Dinge. "Von meiner Seite ging definitiv kein Faustschlag aus", versichert der Angeklagte vor Gericht.

Auf der engen Tanzfläche sei er von hinten angerempelt worden. Als er den Rempler zur Rede stellte, sei der gleich aggressiv geworden, habe ihm das Weizenglas aus der Hand geschlagen.

Zur Verteidigung habe er dem Kontrahenten einen Schubs gegeben, bei dem der 18-Jährige zu Boden gegangen sei. "Er ist wieder aufgestanden und hat Bier rumgespritzt", so der Angeklagte. Dann sei er selbst geschubst worden und hingefallen. "Er war dann plötzlich verschwunden", berichtet der Angeklagte. Das Ganze sei ganz schnell gegangen, erinnert sich der junge Mann bei seiner Aussage. Er habe fünf bis sechs Bier getrunken, aber keinen Schnaps.

Faustschlag ins Gesicht

Deutlich drastischer schildert der 18-Jährige aus dem Landkreis Bayreuth die Situation. Das Opfer saß der Verhandlung mit Anwalt Harry Braunersreuther als Nebenkläger bei. Er habe vom Angeklagten einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. "Ich habe stark aus der Nase geblutet", erinnert sich der junge Mann. Nachdem er sich auf der Toilette das Blut abgewaschen hatte, habe er mit einer Bekannten und einem Sicherheitsmann den Angeklagten gesucht. So weit schildert das Opfer den Abend.

Auf die Frage von Jugendrichter Philipp Förtsch, woher der Faustschlag kam, verwickelt sich das Opfer in Widersprüche. In seiner Aussage bei der Polizei habe er gesagt, der Schlag sei von rechts gekommen. "Jetzt sagen Sie die andere Seite. Können Sie mir das erklären?", bohrt Richter Förtsch nach. Und weiter: "Haben Sie definitiv gesehen, dass er Sie geschlagen hat?", will der Richter noch einmal mit fester Stimme wissen.

Das vermeintliche Opfer wird in dem Wortduell immer ruhiger. "Ich habe ihn definitiv beim Schlag gesehen", sagt der junge Mann. Ob er gedankliche Aussetzer hatte, will Staatsanwalt Ralph Zenger wissen. Der 18-Jährige hatte 1,1 Promille im Blut. Das verneint das Opfer.

Auch die Beobachtungen der vier Zeugen fallen unterschiedlich aus. Ob tatsächlich das Weizenglas zu Bruch ging oder das Opfer mit Bier herumgespritzt haben soll, bleibt unklar.

Verhandlung vertagen

Nach langem Hin-und-Her möchte Richter Förtsch die Verhandlung vertagen, auch weil eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe nicht anwesend war und der Bruder des Opfers befragt werden soll.

Nach einer längeren Beratung stimmen die Beteiligten überein, das Verfahren einzustellen. Verbunden ist die Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, dass der Angeklagte 500 Euro in drei Raten an den Fachdienst der Arbeiter-Wohlfahrt Forchheim zahlen muss.