Die Freundin und die Mutter der Geschädigten treten in der Verhandlung als Zeugen auf. Sie bestätigen, wie sehr die 40-Jährige unter den Nachstellungen des Angeklagten leidet. "Er hat sie einfach nicht in Ruhe gelassen", sagt die Mutter.
Im August 2018 kommt der Angeklagte mit einer anderen Frau zusammen, tischt ihr Lügen über seine Vergangenheit auf. "Er will, dass sie die Wahrheit sagt, sonst wird er ihr die Knarre an den Kopf halten", soll der Angeklagte über die Geschädigte gesagt haben.
In ihrem Plädoyer betont Staatsanwältin Katja Grießl, dass sich die Anklage "vollumfänglich bestätigt" habe. Die Aussagen des Opfers und der Zeugen seien alle glaubhaft gewesen. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er die Vorwürfe gegen ihn teilweise eingeräumt hat. Weil der Angeklagte bereits fünf Einträge im Bundeszentralregister hat und die letzte Tat unter laufender Bewährung begangen hat, fordert sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. "Eine wirkliche Einsicht, Reue oder Reflexion, das kann ich nicht erkennen", so Grießl.
Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung fordert dagegen Andreas Dräger, der Verteidiger des Angeklagten. Sein Mandant sehe ein, dass er falsch gehandelt hat. "Er kann sich nicht so eloquent ausdrücken, wie das andere machen", betont der Anwalt. Der Angeklagte sehe "zwar kräftig und bedrohlich aus", eine Freiheitsstrafe sei aber nicht angemessen.
Interview: "Als Opfer von Stalking betroffen sind überwiegend Frauen"
Die Gleichstellungsbeauftragte Christine Galster erklärt im Interview, was Stalking bedeutet und welche Anlaufstellen es für Betroffene gibt. Wie oft begleiten Sie selbst solche Fälle? Christine Galster: Der geschilderte Fall ist typisch: Als Opfer von Stalking betroffen sind überwiegend Frauen (über 80 Prozent), Täter sind oftmals der Ex-Mann, der Ex-Partner oder der zurückgewiesene Bekannte. Auch die Belästigung über Kommunikationsmittel oder das Auflauern vor dem Haus oder der Arbeitsstelle ist häufig. Frauen, die das Gefühl haben, verfolgt, zu werden oder die körperliche oder psychische Gewalt erleiden, können sich auch an mich wenden; es gibt jedoch in diesen Fällen weitaus konkretere Anlaufstellen.
An wen können sich Frauen noch wenden? An alle Polizeiinspektionen, um Anzeige zu erstatten. Hilfe für Opfer bietet außerdem der Weiße Ring an. Das Opfer-Telefon ist bundesweit und kostenfrei täglich von 7 bis 22 Uhr unter der Nummer 116 006 zu erreichen.Der Flyer des Weißen Rings zum Thema "Stalking" enthält die wichtigsten Informationen (www.weisser-ring.de). Wie sollten sich Frauen verhalten, die sich bedroht fühlen?
In Fällen von Stalking, psychischer Gewalt oder anderweitigen Bedrohungen sollten die betroffenen Frauen persönlich oder schriftlich (E-Mail, Brief) eine entsprechende Anzeige bei der Polizei machen. Die Polizeiinspektionen in Forchheim und Ebermannstadt, bei denen es im Übrigen auch eine spezielle Frauenbeauftragte gibt, nehmen die Anzeige auf und fertigen ein Protokoll.
Wie ist der Ablauf, wenn eine Frau zu Ihnen kommt?
Im Prinzip ist es so, dass ich als Gleichstellungsbeauftragte den betroffenen Frauen die entsprechenden Informationen gebe. So weise ich sie auf die zuständigen Stellen (Polizei, Amtsgericht) hin, und erläutere ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz. Nur die Frau selbst entscheidet, ob sie die Tat bei der Polizei anzeigen oder einen Antrag bei Gericht stellen möchte, oder nicht. Wie geht es dann weiter? Nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) können die Opfer von Gewalt und Nachstellungen bei den Rechtsantragsstellen der zuständigen Amtsgerichte, also beim Amtsgericht in Forchheim, einen entsprechenden Antrag nach diesem Gesetz stellen. Das Gericht kann dann zum Beispiel ein Kontaktverbot oder ein Aufenthaltsverbot in einem bestimmten Umkreis der Person verhängen. Die Anordnungen werden meist zunächst befristet Das Gespräch führte Franziska Rieger