"Guru" von Lonnerstadt: Zu krank für die Haft?

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Der "Guru" von Lonnerstadt und seine Lebensgefährtin haben zum zweiten Mal Haftaufschub beantragt. Foto: Christian Bauriedel
Der "Guru" von Lonnerstadt und seine Lebensgefährtin haben zum zweiten Mal Haftaufschub beantragt. Foto: Christian Bauriedel

Der "Guru von Lonnerstadt" und seine Lebensgefährtin müssen vorerst doch nicht ins Gefängnis. Das Paar hat einen zweiten Antrag auf Haftaufschub gestellt.

Letzte Woche hat alles noch so ausgesehen, als ob sich die Aktendeckel im Fall des "Guru von Lonnerstadt" endgültig geschlossen hätten. Ein Antrag auf Haftaufschub wegen gesundheitlicher Gründe, war abgelehnt worden. Der "Guru" und seine Lebensgefährtin wurden aufgefordert, bei der Justizvollzugsanstalt vorstellig zu werden, um die dreijährige Haftstrafe anzutreten.

Dass sich die Justiz jedoch noch ein weiteres Mal mit Gerhard L. und seiner Lebensgefährtin beschäftigen muss, teilte Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, gestern mit. Auf Anfrage des FT bestätigte sie, dass das Paar einen zweiten Haftaufschub beantragt hat.


Atteste wurden nachgereicht

Es seien ärztliche Atteste nachgereicht worden. Diese würden nun von der Rechtspflege geprüft. Solange bleibt das Paar auf freiem Fuß. Fluchtgefahr bestehe nach wie vor nicht, so die Oberstaatsanwältin. Auf die Frage, wie oft man hintereinander Haftaufschub beantragen kann, gibt Gabriels-Gorsolke eine einfache Antwort: "Es gibt keine feste, gesetzliche Regelung, die das begrenzen würde."

Das heißt, dass Gerhard L. theoretisch auf jede Ablehnung mit erneuten Anträgen reagieren könnte. Genau einen Tag Frist gebe es, nach einem abgelehnten Antrag zu reagieren, bevor die Strafe vollzogen wird, so Gabriels-Gorsolke. Dies sei in diesem Fall auch eingehalten worden.

Ob das Paar, wie es anführt, tatsächlich zu krank für die Haft ist, werde nun von der Rechtspflegerin geprüft. Vermutlich werde ein Sachverständiger, sprich ein Mediziner, zu Rate gezogen, sagt die Oberstaatsanwältin.
Tanzt hier jemand der Justiz auf der Nase herum, indem die Rechtsmittel geschickt ausgenutzt werden, oder sind die 50-Jährige und ihr 57-jähriger Partner wirklich schwer krank? Wenn jemand geltend macht, aus gesundheitlichen Gründen nicht haftfähig zu sein, könne und dürfe man das nicht vom Tisch wischen, sagt Gabriels-Gorsolke. Dazu sei man juristisch verpflichtet. Wie plausibel die angeführten Gründe sind, das müsse allerdings genau überprüft werden.

Gerhard L. und auch seine Lebensgefährtin sprechen recht offen über ihre Krankheit. Ihr Anwalt Axel Graemer möchte allerdings Details zu den Gründen des beantragten Haftaufschubs lieber nicht veröffentlicht wissen. Er spricht von "Erkrankungen ernsthafter Art".

"Wir versuchen, uns mit unseren Krankheiten zu arrangieren", sagt sie. Das Haus sei extra "behindertengerecht hergerichtet", sagt er. Es sei nicht möglich, mit den Leiden in Haft zu leben. Am Rande erwähnt er die Heilkräuter im eigenen Garten, die zur Linderung beitrügen und auf die im Gefängnis zu verzichten wäre. Sein Anwalt verweist darauf, dass es aufgrund der fehlenden Krankenversicherung der Mandanten zu der Verzögerung gekommen sei. Man sei dann schließlich "nicht der erste in der Reihe."

Oberstaatsanwältin Gabriels-Gorsolke geht davon aus, dass der neuerliche Antrag "zügig bearbeitet" werde. Möglicherweise könnte es noch in dieser Woche eine Entscheidung geben.