Der 15-jährige Lukas aus Brunn hat mit seinem Bierkasten-Kart für viel Aufsehen gesorgt. Am Wochenende zog die Polizei das ungewöhnliche Gefährt aus dem Verkehr. Lukas hofft jetzt auf eine milde Strafe. Immerhin: Schon einige Kfz-Betriebe sind auf seine Bastelleidenschaft aufmerksam geworden.
Lukas ist ein echter Bastler. In seiner Freizeit gibt es für den Zehntklässler nichts Schöneres, als in der Garage in Brunn (Landkreis Neustadt/Aisch) zusammen mit seinem Vater Fahrzeuge aller Art zu bauen.
So entstand auch ein Bierkasten-Kart - ein Gefährt mit einem 125 Kubikzentimeter Viertakt-Motor, das stolze elf PS hat. Etwa 30 bis 40 Stundenkilometer ist der Flitzer schnell und wurde dem Schüler nun zum Verhängnis.
Eine Polizeistreife erwischte Lukas nämlich,
als er am Wochenende über einen Feldweg nahe seiner Heimatgemeinde knatternd brauste. Doch weder war das "Bierkasten-Kart" zugelassen, noch versichert und Lukas hat auch keinen Führerschein. Daher wird nun gegen ihn und seinen Vater ermittelt.
Wenigstens etwas Lob hat der Junge im Polizeibericht abbekommen, so stand dort unter anderem: "Wohlwollend haben die Beamten zur Kenntnis genommen, dass der junge Mann offensichtlich strikt nach der Devise handelte, überwiegend heimische Produkte zu verwenden. So war als Sitz ein leerer Bierkasten einer großen Brauerei aus dem Aischgrund verbaut." Doch auch das half Lukas nur wenig, denn jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen seiner Verstöße. "Ich bin aber nie auf öffentlichen Straßen gefahren", verteidigt sich der junge Bastler.
Ein halbes Jahr am Kart gebaut Ein halbes Jahr lang werkelten und schweißten er und sein Vater an dem Kart. "Wir haben uns an Plänen aus dem Internet orientiert. Mir macht das großen Spaß", erzählt Lukas. Er fertigt auch ferngesteuerte Modellautos im Maßstab 1:8. Sein Talent in Sachen Kart-Bau ist derweil schon in aller Munde - vor allem wegen des Bierkastens als Sitzgelegenheit.
Georg Hofmann, Inhaber der Brauerei Hofmann aus Pahres, meint schmunzelnd: "Wir hatten schon acht Anfragen, ob wir solche Fahrzeuge auch verkaufen würden." Ist er denn auf den Jungen und sein Werk sauer? Hofmann: "Ich finde das eine schöne, witzige Idee!"
Und Lukas? Der hofft nun auf eine milde Strafe seitens der Behörden. Auf jeden Fall sind wohl auch schon Kfz-Betriebe auf seine Bastelleidenschaft aufmerksam geworden. Nächstes Jahr wird er mit der Schule fertig. Klar ist, was danach sein größter Wunsch ist: "Ich möchte Auto-Mechatroniker lernen." Bleibt ihm zu wünschen, dass er dann ganz legal sein liebstes Hobby zum Beruf machen kann.
und sage dazu "Kinder an die Macht! ... denn Sie berechnen nicht, was sie tun..."
... du hast das geschrieben was ich gedacht habe und NüSchü potenzielle Gefahr oh Mann mach mal halblang ! und das heißt nicht 5 Cents sondern 2 Cents
Sämtliche Beiträge sprechen mir voll aus dem Herzen - mehr Kommentar dazu ist über flüssig !
Gehen Sie dochmal davon aus, dass die Polizisten durchaus kompetent genug sind, öffentliche Wege und Straßen von reinen Privatstraßen zu unterscheiden.
Bei allem Respekt für die Leistung des Jungen sollte man nicht vergessen, was im Falle eines Unfalls passiert wäre und wer dann dafür hätte einstehen müssen. Die 80 km/h hat er wohl nicht auf einem Feldweg geschafft.
Nun ja, ich habe schon Polizisten getroffen, die nicht kompetent genug waren, zwischen rechts und links zu unterscheiden ... und damit meine ich keinesfalls eine politische Gesinnung, sondern einfach nur eine Ortsangabe ...
Ich habe auch schon Polizisten getroffen, die der Meinung waren, ich dürfte mit meinem regulären Fahrzeug nicht auf einer bestimmten Straße fahren. Nur komisch, daß ein nur 30m nahes Schild, von dem ich gekommen bin und an dem diese Polizisten auch vorgefahren sind, was ganz anderes behauptete ... Hm, ahja, da haben Sie wohl recht ...
Und dann habe ich auch schon Polizisten angetroffen, die von einem Parküberwacher geholt wurden, weil ich der Meinung war, daß ich da, wo ich mein Fahrzeug abgestellt habe, dieses auch ganz regulär stehen darf (Parküberwacher und Polizei nicht). Letztendlich hat der Richter in meinem Sinne entschieden ... dabei wäre es bei Kenntnis der Straßenverkehrsordnung (die ich in diesem Fall korrekt ausgelegt habe) eigentlich ganz einfach gewesen ... reingucken, Abstände messen, Beschilderung und Bodenbemalung betrachten, fertig.