Ob die Welsberger Bürgerinitiative "Sturmwind" mit einer Klage den geplanten Windpark im "Bürgerwald" bei Welsberg verhindern kann, ist noch offen. Im Landratsamt wird jedenfalls bezweifelt, dass die BI sich an das Bayreuther Verwaltungsgericht wenden kann.
Der positive Vorbescheid für den Bau des "Bürgerwald"-Windparks schlägt im Itzgründer Gemeindeteil hohe Wellen. "Der Erlass des Vorbescheides wird keinen Bestand haben. Ich sehe keine Chance, dass die Windräder gebaut werden", sagte Reinhard Ehrlich von der Bürgerinitiative (BI) "Sturmwind" bei einer Besprechung am Mittwoch. Den Weg, das "Bürgerwald"-Projekt zu stoppen, sieht Ehrlich in einer Klage. Die Frage ist nur: Kann die Bürgerinitiative überhaupt klagen?
"Ich glaube kaum", sagt dazu Dieter Pillmann, der Pressesprecher des Landratsamtes. Dieses hat, in diesem Fall als Staatsbehörde, in enger Absprache mit der Regierung von Oberfranken den Vorbescheid erlassen. Insofern müsste ein Kläger also gegen den Freistaat Bayern vorgehen.
Wenn man sich den Briefkopf der Bürgerinitiative, die sich bereits am Mittwoch mit einer Pressemittelung zu Wort gemeldet hat, anschaut, dann ist sie derzeit kein eingetragener Verein. Pillmann wollte sich in diesem Zusammenhang zwar in seiner rechtlichen Bewertung nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, sagte aber: "Sollte es sich bei der Bürgerinitiative nur um einen losen Zusammenschluss von Betroffenen handeln, dann halte ich es fast für ausgeschlossen, dass sie eine Klage einreichen kann." Anders sei die Situation natürlich für Privatpersonen: Sind diese, zum Beispiel als Anlieger, vom Bescheid betroffen, wäre eine Klage zulässig. Diese müsste dann beim Verwaltungsgericht in Bayreuth eingereicht werden.
Die Bagger kommen noch nicht Für "Green City Energy" heißt der Vorbescheid aber noch lange nicht, dass das Unternehmen jetzt die Bagger anrollen lassen kann.
Wie Projektleiter Martin Demmeler auf Anfrage erklärte, gilt der Vorbescheid nur für "bauplanrechtliche Details". Nun gehe es für das Unternehmen darum, Details zu klären. Dazu gehören unter anderem der landschaftspflegerische Begleitplan sowie Klarheit bei Eigentumsverhältnissen zu schaffen. Bei einer Sache aber, da zeigte sich Demmeler optimistisch: "Wichtig ist für uns: Wir haben die Gewährleistung, dass wir nicht für einen Standort planen, an dem ein Windpark nicht möglich ist."
Nun gilt es für "Green City Energie", auch an anderer Stelle der Planung ins Detail zu gehen. Dazu gehören detaillierte Wind-Messungen, die - so wollen es die Banken, wenn sie so ein Großprojekt mit vier 200-Meter-Windrädern mitfinanzieren sollen - in der Größenordnung von einem Jahr laufen müssen.
Das Münchner Unternehmen kann dabei immerhin auf die Probemessungen der Neustadter Stadtwerke zurückgreifen, die bereits im vergangenen Jahr in der Nähe von Neuses an den Eichen stattfanden. Eine negative Überraschung, sprich: zu wenig Wind, erwartet Demmeler von den Laser-Windmessungen nicht.
Investor wird Gespräche suchen Noch immer im Raum steht die Kritik der Bürgerinitiative, dass es in der Planungsphase für den Wildpark keinen offenen Dialog mit den Welsbergern gab. Dass die Bürgerinformation Ende Oktober auf einen Freitag fiel, sei unverständlich, sagte BI-Sprecherin Carlon Späth: "Da arbeiten aber die meisten Bürger." Marin Demmeler sichert den Vertretern von "Sturmwind" nicht zuletzt deshalb auch weiter den Dialog zu: "Wir werden das Gespräch mit der Bürgerinitiative suchen."
Voraussichtlich werde dies nicht mehr vor den Weihnachtsfeiertagen geschehen, aber spätestens im neuen Jahr. "Wir sind sicher", sagte der Projektleiter, "dass es immer wieder Diskussionsbedarf geben wird."