Stadtrat Neustadt erlässt eine Strabs - sicherheitshalber

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Der klassische Drehstromzähler ist ein Auslaufmodell. In wenigen Jahren wird er überall durch "Smart Meter" ersetzt sein. Die Stadtwerke Neustadt sind nun dazu angehalten, den Austausch durchzuführen. Der Stadtrat bedient sich hierfür eines "Tricks". Bernd Thissen, dpa
Der klassische Drehstromzähler ist ein Auslaufmodell. In wenigen Jahren wird er überall durch "Smart Meter" ersetzt sein. Die Stadtwerke Neustadt sind nun dazu angehalten, den Austausch durchzuführen. Der Stadtrat bedient sich hierfür eines "Tricks".  Bernd Thissen, dpa

Neustadt saniert seinen Marktplatz und will sich keine Fördergelder entgehen lassen - deshalb fiel der Beschluss pro Strabs.

Durch die viel diskutierte Straßenbeitragsausbausatzung (Strabs) können Kommunen in ein Dilemma dahingehend kommen, dass staatliche Fördergelder nicht in Anspruch genommen werden können, wenn die betreffende Gemeinde auf keine Strabs verweisen kann. In dieser Situation befindet sich auch Neustadt. Für die Marktplatzsanierung ist man auf Fördergelder angewiesen, die es aber nach der jetzigen Rechtslage nicht gibt, wenn die Stadt Neustadt keine Strabs hat. Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD) geht davon aus, dass im März eine andere Gesetzeslage herrscht. Aber um auf Nummer sicher zu gehen und sich nie vorwerfen lassen zu müssen, dass durch einen Verfahrensfehler Fördergelder verloren gehen, beschloss der Stadtrat bei vier Gegenstimmen, denen von Michael Weyh, Pia Faber (FW), Walter Thamm (CSU) und Thomas Büchner (ÖDP), eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Frank Rebhan mit fester Stimme: "Es wird kein Bürger zur Kasse gebeten".

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung und des Messstellenbetriebsgesetz sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen gefordert, in gewissen Bereichen die Verbrauchsmessung auf ein "intelligentes Messsystem", auch Smart Meter genannt, umzustellen. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt, Armin Münzenberger, erläuterte hierzu, dass die Stadtwerke zwar grundsätzlich in der Lage wären, den gesetzlichen Forderungen nachzukommen, dies sei aber mit einem erheblich Mehraufwand an Personal und Sachkosten verbunden. Eine Alternative wäre, den Gesellschaften Frankenmetering und Frankenmetering Verwaltung beizutreten. Münzenberger führte vor Augen, dass die Stadtwerke durch den Betritt zu diesen Gesellschaften nur etwa ein Sechstel des finanziellen Aufwandes hätten, als wenn die Stadtwerke die Aufgabe im Alleingang bewältigten. Einstimmig wurde der Beitritt beschlossen.


Beitritt zu Archivpflegeverein

Schnell war sich das Gremium darüber einig, einem neu zu gründenden Verein beizutreten, dessen Ziel es ist, die kommunale Archivpflege zu fördern und weiterzuentwickeln. Nach Worten von Hauptamtsleiter Ulrich Wolf besteht das Neustadter Archiv nicht aus ungeordneten Papierstapeln, dennoch wäre aus seiner Sicht der Rat eines Fachmannes sehr wertvoll. "Insbesondere ist der Übergang von Akten aus der Registratur in das Archiv zu klären, und eine Planung mit dem Umgang von digitalem Schriftgut zu erstellen", führte Wolf in diesem Zusammenhang aus. Auch gebe es immer mehr juristische Vorgaben, die zu erfüllen seien. Nach derzeitigen Planungen entstehen für die Stadt Neustadt in den nächsten fünf Jahren Kosten von rund 76 400 Euro (15 280 Euro pro Jahr). Hierfür kann die Puppenstadt den Archivar insgesamt 1890 Stunden in Anspruch nehmen. Ulrich Wolf stellte fest, dass dieser Umfang für die Stadt wahrscheinlich nicht ausgenutzt werde. "Wir können aber übrige Stunden an andere Kommunen verkaufen", betonte Wolf.

Durchgewunken wurde auch der Vorschlag, mit der Stadt Coburg eine Zweckvereinbarung zu schließen, die die Nutzung der zentralen Beschaffungsstelle der Stadt Coburg zum Inhalt hat. Peter Fröber erläuterte, dass die gesetzlichen Vorgaben die Erstellung von Ausschreibungen, vor allem die, die der europaweiten, immer umfangreicher werden, so dass dies im Grunde nur noch von "Spezialisten" abgebildet werden könne. Fröber verwies darauf, dass es auch um Rechtssicherheit für die Kommune gehe. Nach seinen Worten können Verfahrensfehler oder Mängel bei der Dokumentationspflicht dazu führen, dass staatliche Fördergelder zurückgefordert würden oder Prozesse von Mitbietern auf Schadensersatzforderung in Haus stünden. Die Kosten beziffert Peter Fröber mit einem jährlichen Grundbetrag von 5500 Euro (0,36 Euro je Einwohner) und einem Pauschalbetrag von 250 Euro je Verfahren beziehungsweise 2500 Euro je Vergabeverfahren (VgV). Der Stadtrat beschloss, dass die Vereinbarung mit der Stadt Coburg ab einem Auftragswert von 50 000 Euro gelten soll.