In gut einer Woche sollen die Landkreisbürger über eine finanzielle Beteiligung des Landkreises am Bau eines neuen Verkehrslandeplatzes entscheiden. Jetzt könnte ein Antrag der ÖDP bei Gericht die Abstimmung platzen lassen.
Soll der Landkreis sich finanziell an Bau und Betrieb eines neuen Verkehrslandeplatzes beteiligen, oder aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg GmbH austreten? Darüber sollen die Wahlberechtigten am Sonntag, 14. Juni, entscheiden. Einige haben ihre Stimme schon per Briefwahl abgegeben - und genau daran könnte das gesamte Begehren jetzt noch scheitern. Der Grund dafür ist ein Antrag von Politikern der ÖDP beim Verwaltungsgericht in Bayreuth, mit dem Ziel, in letzter Minute die Wahlzettel ändern zu lassen.
Wie von stellvertretendem Landrat Rainer Mattern (CSU) zu erfahren war, möchte die ÖDP im Kreistag per Gerichtsbeschluss erreichen, dass die Frage des Ratsbegehrens geändert wird, das der Landkreis dem Bürgerbegehren entgegenstellt. Die ÖDP stört die Fragestellung des Ratsbegehrens. Dabei geht es nicht um den ersten Teil: "Soll der Landkreis Coburg in der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg GmbH (...) verbleiben." Die ÖDP kritisiert vielmehr den Zusatz: "Mit dem Ziel (...), Arbeitsplätze im Coburger Land zu erhalten und auszubauen."
Regierung prüfte bereits Ob diese Fragestellung zulässig ist, ließ die ÖDP bereits durch die Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde prüfen. Dabei wurde durchaus anerkannt, dass dieser Zusatz überprüfenswert ist. Im Antwortschreiben der Regierung an die Anwälte der ÖDP heißt es: "Soweit das Ratsbegehren durch den Nebensatz (...) auch mit einem Begründungselement vermengt ist, ist Ihnen zuzugeben, dass dies aufgrund der Gefahr eines Verstoßes gegen die Abstimmungsfreiheit grundsätzlich kritisch zu sehen ist." Das bestätigt die Ansicht der ÖDP-Politiker durchaus.
Die Regierung stellt aber auch fest, dass eine Vermengung von Fragestellung und Begründung in der Praxis mehrfach sanktionslos hingenommen wurde. Das Wort "Ziel" verdeutliche, dass es sich um eine Absicht des Landkreises handelt.
Es werde kein zwingender Kausalzusammenhang zwischen dem Verbleib in der Projektgesellschaft und dem Erhalt von Arbeitsplätzen zum Ausdruck gebracht. Kurzum: Die Regierung sieht keinen Anlass, die Fragestellung des Ratsbegehrens zu beanstanden.
Nach Informationen von Rainer Mattern hat sich die ÖDP jetzt an das Verwaltungsgericht in Bayreuth gewandt, um doch noch zu erreichen, dass der Zusatz im Ratsbegehren gestrichen wird.
Sollte das Gericht der ÖDP Recht geben, müssten die Wahlzettel geändert werden. Weil aber bereits Wähler von dem Recht auf Briefwahl Gebrauch gemacht haben, würde dann mit zwei verschiedenen Wahlzetteln abgestimmt.
Weil das nicht geht, müsste die Abstimmung am Sonntag in einer Woche abgesagt werden. Ob es dann innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Bürgerentscheid noch erneut angesetzt werden könnte, erscheint fraglich.
Entscheidung dauert Das Verwaltungsgericht in Bayreuth bestätigte gestern auf Anfrage, dass ein entsprechender Antrag von drei Vertretern der ÖDP dort eingegangen ist.
Die Sprecherin des Gerichts, Angelika Janßen, erklärte, dass die zuständige Richterin dazu die erforderlichen Akten vom Landratsamt Coburg angefordert hat. Diese sind aber noch nicht in Bayreuth eingetroffen. Mit einer Entscheidung über den Antrag der ÖDP ist daher nicht vor Anfang kommender Woche zu rechnen.
Keiner der beiden Vertreter der ÖDP im Coburger Kreistag war gestern vor Redaktionsschluss für eine Stellungnahme zu dem gerichtlichen Vorgehen zu erreichen.