Die Deutsche Flugsicherungsgesellschaft (DFS) erklärt das Gelände bei Neida, auf dem der neue Verkehrslandeplatz entstehen soll, für ungeeignet. Damit steht eine Ablehnung des Projekts im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unmittelbar bevor.
Es ist kaum noch Spielraum zu erkennen, wie der geplante Verkehrslandeplatz bei Neida noch verwirklicht werden könnte. Offenbar steht eine Ablehnung des Projekts im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unmittelbar bevor. Das geht aus einem Schreiben hervor, das zwei Betroffenen zur Kenntnis gelangte, als sie Akteneinsicht in die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens erhielten. In dem Schreiben wird der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz mitgeteilt, dass der Antrag aus zwingenden Gründen abgelehnt werden muss, wird er nicht bis zum 21. September zurückgezogen.
Einwände erhoben
Gerhard Wolf und Ralf Wielgosch sind keine Freunde des geplanten Verkehrslandeplatzes. Vielmehr gehören sie zum Verein "Freunde der Brandensteinsebene", der für den Erhalt des bestehenden Flugplatzes kämpft. Als Betroffene haben beide Einwände im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhoben.
Brisantes Schriftstück
Damit haben sie das Recht auf Einsicht in die Unterlagen. So bekamen sie das Schreiben zu Gesicht, das am Mittwoch an die Projektgesellschaft abgeschickt wurde. Die Brisanz dieses Schriftstücks - in mehrerlei Hinsicht - war ihnen sofort klar.
Kein Spielraum für Abwägungen
In dem Schreiben stellt das Luftamt Nordbayern klar, dass ein Gelände für einen neuen Flugplatz geeignet sein muss, um eine Genehmigung für den Bau zu erhalten. Wenn die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) als zuständige Stelle feststellt, dass das Gelände nicht geeignet ist, liege rechtlich "ein zwingender Versagungsgrund" vor. Dieser lasse, so wörtlich: "keinerlei Raum für eine weitere Abwägung oder eine Ausnahme". Genau zu diesem Urteil kommt die DFS für den geplanten Standort. Damit sei der Antrag abzulehnen.
Problematische Topographie
Wörtlich heißt es in dem Schreiben weiter: "Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass speziell auf die Topographie und nicht vorhandene Horizontalflächen im Süden des geplanten Platzes bereits vor Antragseinreichung in einer Besprechung vom 16. Oktober 2014 seitens des Luftamtes Nordbayern ausdrücklich hingewiesen wurde." Die Antragsteller hätten sich damals dessen bewusst gezeigt, dass eine Ablehnung seitens der DFS zur Folge habe, dass der Platz an der geplanten Stelle nicht realisierbar sei.
Frühe Hinweise
In einer Besprechung am 3. Juli sei erneut gegenüber Vertretern der Projektgesellschaft auf die Bedeutung der Stellungnahme der DFS hingewiesen worden - auch darauf, dass der Antrag zwingend abgelehnt werden müsse, wenn der Platz als ungeeignet befunden wird. Die Antragsteller hätten dies als wesentlichen Punkt angesehen.
Weil das Urteil der Flugsicherung bereits reicht, werden offenbar weitere Gründe, die gegen den Bau sprechen könnten, gar nicht mehr geprüft. Denn in dem Schreiben heißt es auch: "Ungeachtet der naturschutzrechtlichen Problematik, aus der sich ein weiterer Versagungsgrund ergeben könnte, und der anderen noch offenen Punkte, ergibt sich durch die von der DFS im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (...) gutachtlich festgestellte Ungeeignetheit des in Aussicht genommenen Geländes ein Sachverhalt und damit eine Rechtslage, die keine andere Möglichkeit als die Ablehnung des Antrags durch das Luftamt Nordbayern zulässt. Eine Abwägung findet bei einem zwingenden Versagungsgrund nicht mehr statt."
Antrag bis zum 21. September zurückziehen
Der letzte Satz des Schreibens lautet: "Wir geben Ihnen nochmals die Möglichkeit, Ihren Antrag bis zum 21. September 2015 zurückzunehmen. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Rücknahme erfolgt, muss der Antrag abgelehnt werden."
Schwere Mängel in der Planung
Durch zahlreiche Aktenvermerke in den Unterlagen fühlen sich die Gegner des Projekts in vielen Vorwürfen bestätigt, die sie seit Jahren erheben. Verheerend die Beurteilung zur geplanten Finanzierung. So hätten sich die Antragsteller bei der Besprechung am 3. Juli dieses Jahres "überrascht gezeigt", dass der Erwerb von Grundstücken nicht zuschussfähig ist. Der Projektgesellschaft gehört im Planungsgebiet kein einzige Grundstück. Dennoch wurde durch den Planer Benjamin Bartsch von CDM Smith Consult bei der Besprechung angegeben, die Kosten für Grunderwerb seien in den vorgesehenen 30 Millionen Euro für den Bau enthalten. Er geht dabei von 60 Hektar Grundbedarf aus. Nach den ersten Antragsunterlagen war von 90 Hektar die Rede. Um den angesetzten Betrag für den Grunderwerb halten zu können, wurde die benötigte Fläche reduziert und der angesetzte Quadratmeterpreis von 6,50 auf 4 Euro herabgesetzt.
Die Kosten für erforderliche Ausgleichsflächen sind ebenso nicht in der Planung enthalten wie die für ein gefordertes 3-D-Modell, den Denkmalschutz, die Sicherung des vorhandenen Bodendenkmals oder für einen Sichtschutz zur Staatsstraße 2205 hin.
Unvollständig und fehlerhaft
Die Liste der unvollständig oder fehlerhaft in das Verfahren eingereichten Unterlagen, die den Beteiligten bei der Besprechung am 3. Juli vorgelegt wurde, umfasst allein für den Punkt Naturschutz 31 Punkte.
Ein weiteres Dutzend Punkte sind bei den übrigen Planunterlagen aufgelistet. Beispiele: Zum Thema Nachtflug vermerkt das Luftamt: "völlig unklar, was hier planfestgestellt werden soll." Zum Segelflugbetrieb heißt es: "Die Errichtung zweier integrierter Segelfluglandebahnen entspricht nicht der zeichnerischen Darstellung." Zu Formulierungen im Schallimmissionsgutachten urteilt das Luftamt, sie "...zeugen von mangelndem Verständnis".
Zum Glück bin ich keiner
... an Dinge, die ich - gerüchteweise - gehört habe. So habe ich z. B. gehört, der frühere OB Kastner habe "inoffiziell" gesagt, im Grunde genommen wolle die Stadt CO den Flugplatzneubau gar nicht. Aber weil man dem Druck einer bestimmten Person ausgesetzt sei, strebe man halt ein Planfeststellungsverfahren an. Allerdings sei man nicht böse, wenn die Planfeststellung versagt werde. Kürzlich erzählte mir jemand, Herr Stadtrat Amend habe sich ähnlich geäußert an einem Stand, an dem Unterschriften für ein Bürgerbegehren in Coburg gesammelt wurden.
Wollen die Stadtoberen, die sich offiziell für einen VLP-Neubau stark mach(t)en, diesen gar nicht wirklich? Haben sie insgeheim gehofft, das Luftamt versagt die Planfeststellung und sie könnten dann sagen, sie hätten sich ja bemüht, aber von höherer Stelle sei das Vorhaben abgelehnt worden? Haben sie absichtlich Antragsunterlagen eingereicht, die nicht planfeststellungsfähig sind? Haben sie absichtlich den Antrag gestellt trotz eindeutiger Hinweise des Luftamts zur Problematik hinsichtlich der Topografie und zum Luftamt gesagt, ihnen sei diese Problematik bewusst? Haben sie nicht damit gerechnet, dass die Einwender so schlau sind, dass sie von ihrem Recht auf Akteneinsicht beim Luftamt Gebrauch machen und dann auch noch an die Öffentlichkeit bringen, was sie dabei erfahren haben? Hat ihnen dieses Handeln der Einwender nun massive Probleme beschert?
Wie geschrieben, es sind nur Gerüchte, die mir zugetragen wurden und ich weiß nicht, ob da was Wahres dran ist. Aber diese Gerüchte geben einem irgendwie zu denken ...
Neida ist bzw. war immer nur eine zweitklassige Lösung. Schon früher damals als Stadtrat habe seit 2007/2008 für eine landkreisübergreifende Lösung votiert. Leider hat damals wie so oft das "Kirchtumdenken" zu Lasten der Vernunft gesiegt. Ich bleibe somit ohne jegliche Wendung bei meinem damals m. E. weitsichtigen Votum von 2007/2008. Vorteile landkreisübergreifender VLP: Schnelle Wege für Firmen aus Coburg + Bamberg bei hälftigen Einmalkosten und Folgekosten sowie hälftigen Landverbrauch. Hälftige Kosten (für Firmen + öffentliche Hand) sichern Handlungsspielraum für weitere wichtige positive Standortfaktoren und Sicherung der Arbeitsplätze. Im Gegensatz zu einem wirtschaftlich unvernünftigen „VLP-Kostengrab“, dass sogar Arbeitsplätze vernichten (statt schaffen und erhalten) kann. Ein VLP zwischen Coburg + Hallstadt dürfte Gemeinschaftsflüge verschiedener Standortmitarbeiter auch beim Hauptnutzer Brose organisatiorisch vereinfachen. Und die Politik kann bezüglich Interkommunale Zusammenarbeit aus Worten mal endlich Taten werden lassen.
Neida ist bzw. war immer nur eine zweitklassige Lösung. Schon früher damals als Stadtrat habe seit 2007/2008 für eine landkreisübergreifende Lösung votiert. Leider hat damals wie so oft das "Kirchtumdenken" zu Lasten der Vernunft gesiegt. Ich bleibe somit ohne jegliche Wendung bei meinem damals m. E. weitsichtigen Votum von 2007/2008. Vorteile landkreisübergreifender VLP: Schnelle Wege für Firmen aus Coburg + Bamberg bei hälftigen Einmalkosten und Folgekosten sowie hälftigen Landverbrauch. Hälftige Kosten (für Firmen + öffentliche Hand) sichern Handlungsspielraum für weitere wichtige positive Standortfaktoren und Sicherung der Arbeitsplätze. Im Gegensatz zu einem wirtschaftlich unvernünftigen „VLP-Kostengrab“, dass sogar Arbeitsplätze vernichten (statt schaffen und erhalten) kann. Ein VLP zwischen Coburg + Hallstadt dürfte Gemeinschaftsflüge verschiedener Standortmitarbeiter auch beim Hauptnutzer Brose organisatiorisch vereinfachen. Und die Politik kann bezüglich Interkommunale Zusammenarbeit aus Worten mal endlich Taten werden lassen.
Eine erstklassige Lösung ist keinen VLP zu bauen, weder in Coburg noch landkreisübergreifend. Die Sesselfurzer können vorhandene Einrichtungen in Erfurt und Nürnberg nutzen.