Bamberger Rollstuhlfahrerin macht unliebsame Erfahrung - zum wiederholten Mal

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Bamberger Rollstuhlfahrerin macht unliebsame Erfahrung
Auch am nächsten Tag stand das Auto noch unmittelbar vor Sandra Bauers Tür.
Bamberger Rollstuhlfahrerin macht unliebsame Erfahrung
Privat

Sandra Bauer aus Bamberg musste vor wenigen Tagen feststellen, dass sie als Rollstuhlfahrerin ihr eigenes Grundstück nicht verlassen kann. Letztlich schritt die Polizei ein.

Sandra Bauer wohnt in der Bamberger Benkertstraße, einer schmalen Straße, die über keinen Bürgersteig verfügt. Die 55-Jährige ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Umso wichtiger ist für sie, dass ihr Tor nicht verstellt wird. Doch genau das passierte am Dienstagmorgen (29. April 2025). Ein fremdes Auto parkte derart dicht an ihrem Ausgang, dass der Zwischenraum für sie zu schmal wurde. "Freiheitsberaubung nenn' ich das! Denn ich komme nicht raus!", schrieb die Anwohnerin in einer lokalen Facebook-Gruppe. Im Gespräch mit inFranken.de schildert sie ihr unliebsames Erlebnis.

Sie kenne das Problem schon, erzählt Bauer. "Ich warte oft zwei Stunden ab, wenn ich nicht rausmuss und denke mir, das Auto ist bestimmt bald wieder weg." Doch vergangene Woche habe das Auto noch am Folgetag gestanden. Mithilfe ihres Mannes habe sie sich dann "durchgezwängt" und den Rollstuhl eingeklappt durch die Lücke manövriert. inFranken.de hat die Stadt zu den Konsequenzen für Dauer- beziehungsweise Falschparker befragt.

Bambergerin kann eigenes Grundstück wegen Auto nicht verlassen - Rollstuhlfahrerin appelliert

Als Sandra Bauer am Mittwoch um 14 Uhr von ihrem Termin kam, stand das Auto immer noch. "Ich habe das Ordnungsamt angerufen", führt sie fort. Dieses habe ihr empfohlen, für ein schnelleres Ergebnis die Polizei zu verständigen. Die Beamten hätten daraufhin den Autobesitzer verständigt, der sein Fahrzeug gegen 16 Uhr beseitigt habe. "Aus Respekt vor den Mitmenschen macht man so was nicht", kommentiert Bauer die leidige Aktion. Als Gründerin der Tischtennis-Gruppe "Wir Helden" für Menschen mit und ohne Handicap ist ihr ein gegenseitiger respektvoller Umgang ein besonderes Anliegen. 

Die 55-Jährige wohnt unweit eines Seniorenheims und denkt auch an Nutzer von Rollatoren, aber auch Familien mit Kinderwagen, die durch rücksichtslose Parker Umwege gehen müssten. Ein Schild wolle sie nicht an ihrem Zaun anbringen, hält Bauer fest. "Ich will mich nicht als Rollstuhlfahrerin kennzeichnen." Zu viele unschöne Erfahrungen habe sie gemacht. "Es ist grässlich, wie abwertend Menschen sind. Wenn man was sagt, werden sie so frech und persönlich verletzend." Auch einige fränkische Feuerwehren haben inFranken.de bereits von entsprechenden unschönen Erfahrungen berichtet. In Hochstadt wurden Einsatzkräfte beispielsweise von Autofahrern bedroht.

Sandra Bauer erinnert sich an ein erniedrigendes Erlebnis in Verbindung mit ihrem Zuggerät, einem Zusatz, der an einen manuellen Rollstuhl angebracht wird, um diesen motorisiert oder mechanisch zu bewegen. "Im Winter bin ich mit meinem Zuggerät umgekippt und die Autos sind dran vorbeigefahren." Sie könne nur höflich für mehr Rücksicht appellieren und bitten, mitzudenken. Doch wie sollte man vorgehen, wenn jemand unberechtigt vor der eigenen Grundstückseinfahrt parkt? inFranken.de hat sich an die Stadt gewandt.

Stadt informiert über Bußgelder - und rät im vorliegenden Fall zu Verständigung von Polizei

Eigentümer können dies der Polizei oder dem Parküberwachungsdienst melden, erklärt ein Sprecher der Stadt Bamberg. "In solchen Fällen droht ein entsprechendes Verwarnungsgeld. Der einschlägige Tatbestand lautet: 'Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- beziehungsweise -ausfahrt.'" Je nach Dauer des Parkvorgangs und möglicher Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer betrage das Verwarnungsgeld gemäß dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog zwischen 10 und 30 Euro.

Im Fall von Frau Bauer "gestaltet sich die Sachlage jedoch schwierig", macht er deutlich: Wenn es an der betroffenen Stelle "keinen baulich abgegrenzten Gehweg und auch keine entsprechende Beschilderung" gebe und es sich bei dem Gartentor nicht um eine offizielle Grundstücksein- oder -ausfahrt handele, treffe der oben genannte Tatbestand nicht zu. So komme nur der allgemeine Tatbestand "Sie behinderten durch das Parken andere" in Betracht, der mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro geahndet werde.

"Wird jedoch jemand durch das parkende Fahrzeug derart behindert, dass er beispielsweise nicht aus seiner Grundstückseinfahrt ausfahren kann oder, wie im vorliegenden Fall, mit dem Rollstuhl das Grundstück nicht verlassen kann, sollte hier die Polizei verständigt werden", heißt es weiter. Denn selbst wenn der Parküberwachungsdienst hinzugezogen werde, erfolge in der Regel lediglich eine Verwarnung, die tatsächliche Behinderung bleibe jedoch weiterhin bestehen. "Sollte eine Verständigung mit dem Autobesitzer nicht möglich sein, sind obige Schritte jedenfalls unumgänglich."