Nach dem Streit um die Verletzung der Neutralitätspflicht als Wahlleiter muss sich der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) nun auch mit einer Klage aus dem Lager der Grünen auseinandersetzen. Die Vorwürfe sind, Starke habe die Behandlung von Anträgen verschleppt.
Die Grün-Alternative Liste hat den Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) beim Verwaltungsgericht in Bayreuth verklagt. Dabei geht es um einen Antrag der GAL, der im Dezember 2010 gestellt und seither nicht behandelt wurde, obwohl laut Geschäftsordnung Anträge aus dem Stadtrat innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung kommen sollen. Ziel des Antrags ist es, die Vergaberichtlinien der Stadt nach öko-sozialen Kriterien zu reformieren.
Die Grünen wollen unter anderem erreichen, dass Einkäufe und Auftragsvergaben der Stadt und ihrer Betriebe künftig sowohl bestimmte Umweltstandards einhalten als auch z. B. ausbeuterische Arbeit oder Kinderarbeit in Entwicklungsländern ausgeschlossen werden.
Dass sich dieser an sich harmlos klingende Antrag nun zu einem Konflikt vor den Schranken eines Gerichts ausweitet, hat mit grundsätzlichen Demokratiefragen zu tun, wie GAL-Stadtratskandidat Ralf Dischinger, im Privatberuf Jurist, erläutert. "Es ist das zentrale und ureigene Recht von Stadtratsmitgliedern, Anträge zu formulieren und im Stadtrat zu diskutieren. Wenn ein Oberbürgermeister dieses wesentliche Demokratieelement einfach ignoriert, indem er Anträge von Fraktionen schlichtweg nicht auf die Tagesordnung setzt, so ist dies eine für die demokratische Kultur in einer Stadt äußerst gefährliche Entwicklung, " sagt Dischinger.
Laut GAL ist der strittige Antrag bei weitem nicht der einzige, der in den letzten Jahren verschleppt wurde. Allein im Jahr 2013 musste die GAL laut Sowa acht Mal Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, der Regierung von Oberfranken, einreichen, weil Anträge teils über Jahre liegen blieben.
Oberbürgermeister Andreas Starke reagiert gelassen auf die aus seiner Sicht offensichtliche Wahlkampfprovokation der GAL kurz vor dem 16. März. Der GAL sei bekannt, dass die Vergaberichtlinien von der Verwaltung umfassend und von Grund auf überarbeitet werden. Wie schon die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom November 2013 bestätigt hat, handelt es sich dabei um einen komplexen Sachverhalt, der einen erheblichen Zeitaufwand rechtfertigt, so dass die Vorgehensweise der Stadt Bamberg derzeit nicht zu beanstanden sei.
So sind laut Starke unter anderem durch die Veränderungen auf der europäischen Rechtsebene umfangreiche Überarbeitungen notwendig. Dabei sind mehrere Fachdienststellen und heimische Interessenvertretungen in die Sachbearbeitung einzubeziehen. Unabhängig von einer Klageerhebung hat die Verwaltung vorgesehen, die überarbeiteten Vergaberichtlinien dem neu gewählten Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Der Verwaltung sei daran gelegen, eine ordentliche Entscheidungsgrundlage zu liefern, die intensiv vorbereitet und in ihren Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche überprüft und abgewogen werden müsse. "Es ist daher unerklärlich und nicht nachvollziehbar, wenn diese gründliche Vorgehensweise als "Demokratiegefährdung verunglimpft wird. Das ist Empörungsrhetorik", sagt Oberbürgermeister Andreas Starke.
Mit dieser technokratischen-absolutistischen Herangehensweise züchtet der Mann sich doch seine Wutbürger. *...pffffffff* OB Starke demonstriert damit einmal mehr, wie wurscht ihm der Stadtrat geschweige denn eine Bürgerbeteiligung ist! Selbst wenn es anderweitige Richtlinien und Interessen abzuwägen gilt... warum nicht öffentlich debattieren und gemeinsam nach Chancen und Bedenken einer Vergabepraxis suchen?
der GAL geht es so kurz vor der Stadtratswahl in erster Linie darum das Ansehen des Zugpferdes der SPD zu beschädigen.
Diese Klage wäre nämlich nach der Wahl irgendwie glaubhafter.
Hat a G'schmäckle...
Ist ja ein STARKEs Stück, darauf zu beharren, in der gewählten Vertretung der Bamberger Bevölkerung etwas behandelt sehen zu wollen, das der Oberbürgermeister gern unter dem Teppich halten möchte!
Wann sonst, wenn nicht vor einer Wahl, sollen die Wähler über derartiges Tun und Unterlassen informiert werden? Hofft der OB etwa, nach Vorlage eines unter Ausschluß des Stadtrats erarbeiteten Papiers wenig Diskussionsbereitschaft vorzufinden, so daß wichtige Anliegen gar nicht erst berücksichtigt und aufgenommen werden? Eine andere Interpretation erschließt sich mir nicht.
" Ein komplexer Sachverhalt", der 4 Jahre benötigt um kritisch beäugt zu werden?! Bei zeitgerechter Aufarbeitung wäre das nicht passiert.
Der genau richtige Zeitpunkt ist von den Grünen gewählt um den Wähler über frustranes Engagement in der Stadtpolitik zu informieren.
Ja, ja: "Wahlkampfprovokation" und "Empörungsrhetorik" soll das sein, die GAL-Klage. Starke Worte, aber schwacher Inhalt. Denn beides hätte er sich ersparen können, wenn er sich als OB an das gehalten hätte, was er als Sitzungsleiter auch vom Stadtrat fordert: die Einhaltung der Geschäftsordnung. Dort steht, dass ein Antrag nach drei Monaten behandelt werden muss, spätestens. Von drei JAHREN ist nicht die Rede. Da muss man eher von Langmut und Geduld sprechen. Auf Seiten der GAL-Fraktion.