Woher der populäre goldgelbe Brotaufstrich stammt, ist oft schwer zu bestimmen: Auf dem Glas stehen nur ungenaue Bezeichnungen. Supermarktkunden sollen jedoch bald klarere Einblicke erhalten.
Es gibt ihn "zart-fließend" oder "cremig-streichzart": Bei Honig sind manche Eigenschaften genau auf den Gläsern vermerkt. In Bezug auf die Herkunft steht auf den Etiketten bisher jedoch oft nur: Mischung "aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern". Solche ungenauen Angaben müssen gemäß einer europäischen Richtlinie bald präziser werden, nämlich mit den Ursprungsländern entsprechend ihrem Gewichtsanteil.
Das Bundesernährungsministerium bringt jetzt eine Verordnung für die nationale Umsetzung auf den Weg. Verbraucherschützer begrüßen dies als überfällig und fordern weitere verpflichtende Herkunftsangaben. Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen."
Bisherige Angaben zur Honigherkunft "für Außerirdische"
Eine klare Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher sorge für Fairness im Wettbewerb und erleichtere es auch allen, sich für heimische Produkte zu entscheiden. Dabei muss das Ursprungsland grundsätzlich angegeben werden, wie eine EU-Richtlinie bereits festlegt. Stammt der Glas-Inhalt jedoch aus mehreren Ländern, können es noch pauschale Angaben für die gesamte Honigmischung sein: aus den 27 EU-Ländern, aus "Nicht-EU-Ländern" weltweit oder eben eine "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern".
Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte bereits seit längerem: "Für Außerirdische mag eine solche Kennzeichnung vielleicht interessant sein." Denn das sage nicht mehr aus als "Herkunft: Planet Erde". Etwas konkreter sind schon Angaben wie "aus Lateinamerika" oder "Chile, Guatemala und Uruguay". Eingeführt wird nun jedoch eine verpflichtende Ursprungslandkennzeichnung für Mischungen, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte.
Dabei müssen die Länder in absteigender Reihenfolge ihres Anteils und zusätzlich mit dem Gewichtsanteil in Prozent angegeben werden. Ein einziges Ursprungsland ist wie bisher ohne Prozentzahl anzugeben, also etwa "Honig aus Deutschland".
Neue Honig-Kennzeichnung: Regeln sollen ab Mitte 2026 in Kraft treten
Die 2024 auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie muss bis zum 14. Dezember in deutsches Recht umgesetzt sein. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 14. Juni 2026. Dabei gilt: "Was bis zum Stichtag nach den bisherigen Vorgaben hergestellt, abgefüllt und gekennzeichnet wurde, kann auch nach dem Stichtag abverkauft werden", erläuterte der Ministeriumssprecher. Für die Wirtschaft sei so insgesamt eine Übergangsfrist von 24 Monaten geschaffen worden.
Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann sagte zu den Neuregelungen: "Eine transparente Herkunftskennzeichnung bei Honig ist längst überfällig." Verbraucherinnen und Verbraucher wollten wissen, wo ihr Essen herkommt.