Bamberger Polizei erlebt auf A73 ergiebige Kontrolle: Brummifahrer verstößt gegen ein Dutzend Gesetze

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Ein Lkw-Fahrer wollte sich auf der Autobahn zunächst einer Verkehrskontrolle entziehen. Als die Polizei ihn doch noch stoppte, deckten die Beamten etliche Ungereimtheiten auf.

Eine Verkehrskontrolle auf der A73 im Kreis Bamberg hat etliche Verstöße ans Licht gebracht: Am Montagvormittag (26. Juni 2023) fiel einer Streife der Schwerlastkontrollgruppe ein Sattelzug auf, der in Richtung Nürnberg unterwegs war. Die Beamten entschieden sich zu einer Kontrolle, aber der 50-jährige Fahrer des Sattelzuges missachtete die Anhaltezeichen der Polizei und konnte erst einige Ausfahrten später, bei Forchheim-Süd, gestoppt werden.

Bei der anschließenden Kontrolle deckten die Beamten zahlreiche Verstöße auf: Es fehlten mehrere Unterlagen und auch das Kontrollgerät wurde weder richtig bedient noch gewartet, zählt die Verkehrspolizeiinspektion Bamberg auf. Dennoch sei darauf erkennbar gewesen, dass der Fahrer die erforderlichen Ruhezeiten mehrmals deutlich unterschritten und Lenkzeiten überschritten hatte.

Zu schnell unterwegs: Polizei kontrolliert Lkw-Fahrer auf A73 bei Bamberg

Allein an diesem Tag hatte er zudem mehrmals die Geschwindigkeit bis zu einem Maximum von 102 km/h überschritten. Das Mautgerät hatte er zumindest in diesem Jahr noch gar nicht benutzt und vier Reifen der Antriebsachse hatten außerdem zu wenig Profil. Doch das war noch nicht alles: Der Fahrer selbst war nicht als Arbeitnehmer angemeldet und somit "schwarz" angestellt. Er befand sich nur als "Tourist" in Deutschland und hielt sich hier somit aufgrund der Arbeitsausübung illegal auf, erklärt die Polizei.

Schließlich kam auch noch heraus, dass der ganze Sattelzug unterschlagen worden war und es diesbezüglich schon ein Strafverfahren gibt. Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wird er erst noch dem Arbeitsamt vorgeführt. Danach soll durch Anordnung der Staatsanwaltschaft Bamberg eine Sicherheitsleistung von 2200 Euro erhoben werden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz und Strafgesetzbuch sowie weiteren Bußgeldverstößen gegen insgesamt neun weitere Gesetze wurde eingeleitet.

Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)