In einer Gemeinde im Kreis Bamberg erhielt die AfD bei der Kommunalwahl 2026 die Mehrheit der Stimmen für den Gemeinderat. Das Ergebnis war knapp.
Die Auszählung der Kommunalwahlen ist zwar noch nicht vollständig abgeschlossen - die vorläufigen Ergebnisse stehen jedoch fest. Diese zeigen auch: Im Kreis Bamberg konnte die AfD in der Gemeinde Frensdorf die Mehrheit der Stimmen bei der Gemeinderatswahl holen, wie die dpa berichtet. Mehrere Parteien lagen dabei jedoch nah beieinander.
So erreichte die AfD 16,9 Prozent der Stimmen, dicht gefolgt von der Aktiven Wählerliste mit 14,2 Prozent, der Initiative Gemeinde Frensdorf mit 14,1 Prozent und der Bürgerliste Reundorf mit 13,1 Prozent. An der Anzahl der erlangten Sitze ändert die Stimmenmehrheit jedoch nichts. Da 20 Sitze im Gemeinderat vertreten sind, erhalten alle der genannten Parteien jeweils drei Sitze. Die CSU muss sich mit zwei Sitzen zufrieden geben.
16,9 Prozent: AfD holt bei Gemeinderatswahl in Frensdorf Stimmenmehrheit
Bereits im Vorfeld gab es für die Kandidaten der AfD für Frensdorf vor allem in den Sozialen Medien jedoch heftige Kritik. "Brauchen wir nicht. Kann weg", war etwa unter einem Beitrag zur Vorstellung der Kandidaten im Februar zu lesen. "So viele 'Arbeitslose Für Deutschland'" und "Haben die alle schon für ihre Familien 'vorgesorgt'? Alles für Vetternwirtschaft?" oder "Und auf welche Menge an Straftaten kommen wir hier?", lauten weitere Kommentare. In der Kommentarspalte findet sich jedoch auch viel Zuspruch.
"Danke Frensdorf" schrieb die AfD Bamberg bereits auf ihren Social-Media-Kanälen und der Website. Als Gemeinderäte wurden demnach der Dachdecker Thomas Müller, die Dentalhygienikerin Nicole Büttner und die Büroangestelle Anita Winkler gewählt. Thomas Müller kandidierte in Frensdorf auch als Bürgermeister, landete dabei jedoch auf Platz zwei hinter Mario Miguletz, Kandidat der Initiative Gemeinde Frensdorf, der mit 65,99 Prozent die Mehrheit der Stimmen holte.
Bei den Ergebnissen der Bürgermeisterwahl ist Frensdorf keine Ausnahme: Den vorläufigen Ergebnissen zufolge wird die AfD keinen neuen Landrat, Oberbürgermeister oder ersten Bürgermeister in einer der großen Kommunen Bayerns stellen. Das geht aus vom Landesamt für Statistik veröffentlichten Daten hervor. In Bamberg sorgte der Ausgang der Oberbürgermeisterwahl für Überraschungen. Wir waren live vor Ort.
Coburg, Schweinfurt, Nürnberg: Mehr Sitze für die AfD in mehreren fränkischen Städten
Die Kandidaten der AfD haben demnach im ersten Wahlgang keines der Spitzenämter errungen - auch für eine Stichwahl reichte es nicht. Die Zahlen beziehen sich jedoch nur auf Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern. Für kleinere Gemeinden gibt es demnach keine zentral zusammengefassten Zahlen.
Dennoch: Ihre Mandate konnte die AfD in vielen Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen laut dpa-Angaben deutlich ausbauen. Und das auch in Nürnberg. Dort erreichte die AfD 13,5 Prozent in der Stadtratswahl - und wurde damit nach CSU (37 Prozent) und SPD (17,8 Prozent) zur drittstärksten Kraft. Im Vergleich zu den 5,96 Prozent, welche die Partei noch 2020 erreichte, konnte sie ihr Ergebnis also mehr als verdoppeln.
In Coburg wurde die Zahl der Sitze von einem auf künftig vier ausgebaut, in Schweinfurt von drei auf acht. In der bayerischen Hauptstadt München konnte die AfD ebenfalls zulegen, jedoch auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Deutlich gestärkte AfD-Ergebnisse wurden auch in Kreistagen erwartet.
Dieser Artikel wurde mit Material der dpa erstellt.
Demnach bleibt eine eventuell stattfindende Prüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Und bis zu einem Verbot darf die der AfD zugeneigten Wählerschaft diese Partei auch wählen. Ist nun mal so.
JGMeman
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Bamberger1961
Man kann gern darüber diskutieren, wie konsequent linksextremistische Strukturen geprüft werden sollten. Aber pauschal zu behaupten, bestimmte Menschen seien ‚ein Fall für den Verfassungsschutz‘, nur weil sie jemandem folgen oder eine lebensnahe Meinung teilen, ist weder sachlich noch rechtsstaatlich. In einer Demokratie bewertet man Handlungen und Positionen – nicht bloße Zugehörigkeiten. Diese Geisteshaltung wundert mich nicht, wenn man Leuten wie Arne Semsrott bewundert.
Normalbürger
Noch was, JG: Erklären Sie die von Ihnen geforderte "Überprüfung" mal den Leuten, die die AfD gewählt haben, denn die werden schon ihre Gründe für ihre Wahlkreuze gehabt haben. Und lesen Sie sich auch das mal durch: https://www.infranken.de/lk/bamberg/kreistagswahl-im-kreis-bamberg-afd-verzeichnet-gewaltigen-zuwachs-art-6328451
Normalbürger
............oder halt nach dem Erdogan-Prinzip, verhaften, verklagen, verurteilen, wegsperren ........ oder wie die Raiffeisenbanken es ausdrücken "wir machen den Weg frei".
Frage an JG: Welche Parteien sollten denn außer der AfD noch überprüft werden ? Und wie fühlen sich die Wähler, die ihr Wahlkreuz bei der AfD oder einem der Kandidaten machten ? Ist denn jeder AfD-Kandidat rechtsextrem ? Falls ja, dann doch nach dem Erdogan-Prinzip handeln ?
Demnach bleibt eine eventuell stattfindende Prüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Und bis zu einem Verbot darf die der AfD zugeneigten Wählerschaft diese Partei auch wählen. Ist nun mal so.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Man kann gern darüber diskutieren, wie konsequent linksextremistische Strukturen geprüft werden sollten. Aber pauschal zu behaupten, bestimmte Menschen seien ‚ein Fall für den Verfassungsschutz‘, nur weil sie jemandem folgen oder eine lebensnahe Meinung teilen, ist weder sachlich noch rechtsstaatlich. In einer Demokratie bewertet man Handlungen und Positionen – nicht bloße Zugehörigkeiten. Diese Geisteshaltung wundert mich nicht, wenn man Leuten wie Arne Semsrott bewundert.
Noch was, JG: Erklären Sie die von Ihnen geforderte "Überprüfung" mal den Leuten, die die AfD gewählt haben, denn die werden schon ihre Gründe für ihre Wahlkreuze gehabt haben.
Und lesen Sie sich auch das mal durch:
https://www.infranken.de/lk/bamberg/kreistagswahl-im-kreis-bamberg-afd-verzeichnet-gewaltigen-zuwachs-art-6328451
............oder halt nach dem Erdogan-Prinzip, verhaften, verklagen, verurteilen, wegsperren ........ oder wie die Raiffeisenbanken es ausdrücken "wir machen den Weg frei".
Frage an JG: Welche Parteien sollten denn außer der AfD noch überprüft werden ? Und wie fühlen sich die Wähler, die ihr Wahlkreuz bei der AfD oder einem der Kandidaten machten ? Ist denn jeder AfD-Kandidat rechtsextrem ? Falls ja, dann doch nach dem Erdogan-Prinzip handeln ?