Die afrikanische Frau eines Deutschen soll zurück in ihre Heimat, weil ihre Heirat in Ghana bei uns noch nicht anerkannt ist. Die Schwangere will in Sulzthal (Landkreis Bad Kissingen) bleiben, wo sie mit ihrem Mann wohnt. Die Gesetze stehen dem entgegen.
Die junge Frau ist den Tränen nah': Sie wolle in Deutschland bleiben, damit hier ihr Kind gesund zur Welt kommen kann, sagt Alexandra Hertel. Ihr Ehemann Henner (Heinrich) will alles tun, damit ihr Wunsch in Erfüllung geht: "Ich kämpfe weiter." Die Chancen stehen allerdings nicht sehr gut.
Die Studentin (26) aus Ghana und der Kfz-Meister aus Sulzthal sind zwar seit 20. Januar 2012 verheiratet - aber nur nach ghanesischem Recht, nicht nach deutschem. Dazu müsste die Vermählung offiziell anerkannt werden. Das kostet bis zu 1000 Euro, dauert sieben bis acht Monate und ist bislang nicht erfolgt.
Jetzt drohen Konsequenzen. Denn Alexandra Mensah-Onumah ist mit einem Touristen-Visum eingereist, das inzwischen abgelaufen ist. Sie hat dann auf Antrag eine "Fiktionsbescheinigung" bekommen. Damit wird ihr Aufenthalt geduldet. Aber nur bis Sonntag, 9. September.
Und dann? Dann wird sie vermutlich aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland wieder zu verlassen. Komme sie dem nicht nach, könne sie auch abgeschoben werden, sagt Tim Eichenberg. Er ist als Regierungsrat Chef der Ausländerbehörde im Landratsamt Bad Kissingen.
Dass Alexandra Hertel ein Kind erwartet, spielt dabei keine Rolle. Denn die ärztliche Versorgung in Afrika sei nach einer Auskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zwar nicht mit der bei uns vergleichbar. Aber: "Es ist nicht ersichtlich, warum das Kind nicht auch in Ghana geboren werden kann", heißt es in der fünfseitigen Stellungnahme.
Daran ändert auch ein Attest von Alexandra Hertels Frauenärztin nichts. Danach wäre die Rückkehr nach Ghana ein "unkalkulierbares Risiko für das physische und psychische Wohlergehen der Patientin sowie (...) für das ungeborene Kind." Der Amtsarzt stellte, laut Henner Hertel nach einem Gespräch mit seiner Frau fest, dass "schwerwiegende gesundheitliche Gründe gegen eine Reise ins Heimatland" nicht vorlägen.
Tim Eichenberg: "Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Ich sehe derzeit keine Möglichkeit für ein dauerhaftes Bleiberecht. Es ist auch kein Härtefall gegeben", nur eine "exotische Situation". Alexandra Hertel dürfe aber bleiben, bis über den von ihr gestellten Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung entschieden sei. Henner Hertel wurde jedoch schon telefonisch vorab informiert, dass er mit einer Ablehnung rechnen müsse.
Allerdings bietet das Gesetz eine leicht skurrile Möglichkeit: Alexandra Hertel müsste heim nach Ghana fliegen und bei der Deutschen Botschaft in Accra ein Visum zur Entbindung in Deutschland beantragen. Das würde wohl erteilt, damit der Vater bei der Geburt dabei sein könnte. Ein Kind der beiden hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
Warum hat Henner Hertel die Anerkennung der Hochzeit nicht oder nicht rechtzeitig beantragt? Die dafür notwendigen Papiere hätten nicht vorgelegen. Ansonsten hat er alles getan, was er konnte, um eine Ausweisung zu verhindern. Alexandra Hertel bezieht keiner staatliche Leistung, ihr Mann - "ich zahle alles" - bürgt für sie. Er hat eine Krankenversicherung abgeschlossen und die Vaterschaft offiziell anerkannt (Familienstand laut Urkunde: "verheiratet"). Zudem hat Alexandra Hertel vor einem Notar an Eides Statt versichert, dass die Ehe mit ihrem Henner ihre erste sei. Vorher sei sie nie verheiratet gewesen.
Das alles war nicht vorhersehbar als Hertel die hübsche Management-Studentin, die nicht Deutsch spricht, im Juli 2010 in Accra kennen und später lieben gelernt hat. Die Christin lebte in problematischen familiären Verhältnissen, was alles nicht einfacher machte. Das junge Glück blieb in Kontakt und heiratete.
Das Ehepaar will jedenfalls fest zusammen halten - ganz egal, was da noch kommen mag.
Die Überprüfung solcher Dokumente einschließlich beglaubigter Übersetzung und notarieller Bestätigung, die anschließende Anerkenntnis der Ehe durch deutsche Behörden und die Registereintragung dauert in der Regel fast ein Jahr und kann sogar über 1000 Euro kosten.
Und man sollte auch wissen, daß ein Visum für Familienzusammenführung von Deutschen Botschaften nur erteilt wird, wenn bereits ein gemeinsames Kind vorhanden ist.
Und wenn ich mir den Artikel sorgfältig durchlese, so dauert diese Fernbeziehung bereits über ein Jahr.
Obwohl hier der einzige korrekte Weg beschritten wurde.
Lesen bildet:
ghanaverband.wordpress.com/
Sie schrieben: "Obwohl hier der einzige korrekte Weg beschritten wurde." --- Das verstehe ich nun nicht. Wenn es korrekt war, warum gibt es jetzt Schwierigkeiten ?
Weiterhin schreiben Sie: Und man sollte auch wissen, daß ein Visum für Familienzusammenführung von Deutschen Botschaften nur erteilt wird, wenn bereits ein gemeinsames Kind vorhanden ist. ---- Auch ein Zuzug zum Ehegatten wird im normalen Sprachgebrauch als Familienzusammenführung bezeichnet. Falsch ist, dass das Kind schon geboren sein muss. In Risikoschwangerschaften kann ein Eilantrag auf Visum zur Entbindung gestellt werden - allerdings muss dafür die Mutter natürlich im Ausland sein. --- Zu dem ersten geäusserten Punkt von Ihnen: ....fast ein Jahr und kann sogar über 1000 Euro kosten. --- Es steht ja wohl ausser Frage, dass Ausländische Dokumente übersetzt werden müssen. Wieso rechnen Sie diese Kosten mit ein? Lesen Sie hier nach, mit welchen Kosten zu rechnen ist: http://www.accra.diplo.de/Vertretung/accra/de/04/Konsularischer__Service/seite__intern__Urkundenverkehr.html Und wie Chandrika schon richtig erwähnt hat: Die Ehe (sofern denn korrekt geschlossen) bedarf keiner offiziellen Anerkennung. -- Ich vermute sogar, dass die Dame während des Besuchsvisumverfahrens die Botschaft in Accra ihren Ehegatten nicht erwähnt hat. Ansonsten (so meine Erfahrung) hätte die Botschaft sicherlich gleich zu einem Visum D (Zuzug zum Ehegatten) geraten.
Es bedarf keiner Anekennung der Ehe durch deutsche Behörden, wenn die Ehe nach Ortsrecht rechtmäßig geschlossen wurde.
Da man in vielen Ländern solche Dokumente an jeder Straßenecke kaufen kann ist es lediglich erforderlich, daß die Eheschließungsurkunde durch die deutsche Botschaft legalisiert wird.
Wenn sie echt ist, gibt es auch kein Problem mit dem Visum und der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Wenn die Liebe so groß ist, kann der Mann seine Frau doch für immer nach Ghana begleiten.
Vielleicht eine Option, über die man mal nachdenken könnte!
Liebe Redaktion, auch wenn das eine schöne Schlagzeile ist, der Header ist eindeutig falsch. Das junge Paar kennt (sollte)genau die Vorgehensweise zur Beantragung eines sogenannten FZV (Familienzuzug Visum) Vorraussetzung ist das A 1 Zertifikat (Deutsch Kenntnis) und natürlich eine umfangreiche Dokumentenüberprüfung. In einem Land mit unsicherem Dokumentenwesen (Ghana) etwas völlig normales und korrektes. Denn in Ghana gibt es kein Dokument, welches Sie nicht für ein paar € erwerben können. Wie sie zu dieser Aussage im Text kommen: "Das kostet bis zu 1000 Euro, dauert sieben bis acht Monate .." ist mir völlig schleierhaft. Kosten einer Dokumentenüberprüfung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Botschaft Accra/Ghana. Eine Einreise mit dem "richtigen" Visum und schon wären die Probleme nicht da gewesen. Ich vermute, dass Paar wollte hier eindeutig die Behörden vor vollendete Tatsachen stellen und jammert nun in der Presse herum. - Falls die werdende Mutter nun doch eventuell nicht ausreisen muss (als Mutter zu einem deutschen Kind, geniesst sie Aufenthaltsrecht egal ob verheiratet oder nicht), ist das ein Schlag gegen alle die, die den korrekten Weg gehen und dabei zum Teil bis zu einem Jahr in einer "Fernbeziehung" leben müssen.