Kissingens Ex-OB Laudenbach ist Freigänger

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Karl Heinz Laudenbach Foto: Daniel Karmann/dpa
Karl Heinz Laudenbach  Foto: Daniel Karmann/dpa

Bad Kissingens ehemaliger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach ist ein Freigänger. Der wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung Verurteilte arbeitet seit Anfang des Jahres außerhalb des Gefängnisses.

Die Haftbedingungen für Bad Kissingens ehemaligen Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach wurden gelockert. Das bestätigte Robert Hutter, Leiter der Justizvollzugsanstalten Würzburg und Schweinfurt, am Dienstagnachmittag auf Nachfrage der Saale-Zeitung. "Er darf sich mittlerweile zu bestimmten Zeiten außerhalb der Anstalt aufhalten", sagte Hutter. Die JVA habe die Möglichkeit, im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes die Haftbedingungen zu lockern. Das Strafvollzugsgesetz lässt dabei verschiedene Möglichkeiten zu, wie unter anderem Freigang und Hafturlaub. Voraussetzung ist, dass der Verurteilte sich im Gefängnis ordentlich führt. "Wenn ein Häftling mitarbeitet am Vollzugsziel, bekommt er die Chance, sich draußen zu beweisen", erklärt Hutter. Das sei bei dem ehemaligen Kriminaldirektor der Fall. Des Weiteren gebe es in Bezug auf Laudenbach keine Befürchtungen, dass dieser die neu gewonnene Freiheit nutzt, um zu flüchten oder eine neue Straftat zu begehen.

Bei Wiedereingliederung helfen

Zu den genauen Details der Haftlockerung mochte sich der JVA-Leiter aus Rücksicht auf Laudenbach nicht äußern. Er wolle dessen Wiedereingliederung nicht schädigen. "Wir haben bei der Vollzugsplanung einen Weg gefunden, um die Wiedereingliederung förderlich zu gestalten", versicherte Hutter.

Laudenbachs Verteidiger Michael Schulze bestätigt auf Nachfrage, dass der Ex-OB ein Freigänger ist. Mit diesem Zugeständnis soll Häftlingen geholfen werden, in der Zeit nach der Haft wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Laudenbach darf sich - ähnlich wie Uli Hoeneß - ohne Aufsicht frei außerhalb des Gefängnisses bewegen. "Er arbeitet", sagte Schulze, und das etwa seit Beginn des Jahres. Zu der Art der Tätigkeit äußerte sich Schulze aus Rücksicht seinem Mandanten gegenüber nicht.

434.000 Euro illegal kassiert

Das ehemalige Bad Kissinger Stadtoberhaupt wurde im August 2014 verurteilt, weil es die Hand aufgehalten hatte. In den letzten Monaten seiner Amtszeit hatte der einstige Karriere-Polizist den Verkauf des Sanatoriums "Fürstenhof" samt Café Schweizerhaus von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an eine Schweizer Immobilien-Gesellschaft, die Russen gehört, eingefädelt. Dafür hatte er 434.000 Euro Provision erhalten. Das gilt als verbotene Vorteilsannahme. Das Geld und andere Einnahmen in Höhe von insgesamt 614.000 Euro hatte er zudem nicht versteuert. Er hat nach Überzeugung des Gerichts rund 390.000 Euro hinterzogen.

Wenige Wochen, bevor das Delikt verjährt worden wäre, flog die Sache auf. Wegen Fluchtgefahr kam Laudenbach im August 2013 in Untersuchungshaft. Mehrere Versuche seiner Verteidigung, ihn in Freiheit zu bekommen, scheiterten.

Kein Entgegenkommen verdient

Vergangenen Dezember hatte Laudenbach beantragt, nach der Hälfte seiner Haft vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden. Es folgte ein juristischer Hickhack. Das Landgericht Schweinfurt entsprach dem Antrag, woraufhin die Staatsanwaltschaft Würzburg Beschwerde einlegte. Annähernd einen Monat, nachdem die vorzeitige Haftentlassung beantragt wurde, entschied das Oberlandesgericht Bamberg gegen Laudenbach. Der 1. Strafsenat des Gerichts begründete seine Entscheidung damit, dass Laudenbach nach Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit kein überdurchschnittliches Entgegenkommen verdient habe.

Laudenbachs Anwalt Schulze kündigte an, dass Mitte des Jahres nach zwei Dritteln verbüßter Strafe erneut ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt wird.