Die letzte Ruhestätte hat ihren Preis

3 Min
Die Münnerstädter sollen für ihr die Nutzung ihrer Gräber ab Januar 2017 wohlmöglich viel tiefer in die Tasche greifen als bisher. Foto: Heike Beudert
Die Münnerstädter sollen für ihr die Nutzung ihrer Gräber ab Januar 2017 wohlmöglich viel tiefer in die Tasche greifen als bisher. Foto: Heike Beudert
Richtig teuer wird in Zukunft die Nutzung einer großen Gruft, wie sie der Augustinerorden als einziger im Friedhof hat. Foto: Archiv/H. Beudert
Richtig teuer wird in Zukunft die Nutzung einer großen Gruft, wie sie der Augustinerorden als einziger im Friedhof hat. Foto: Archiv/H. Beudert
 

Die Friedhöfe in Münnerstadt müssen gepflegt und unterhalten werden. Das kostet Geld. Deshalb sollen die Gebühren erhöht werden.

Seit 2004 hat es keine Anpassung der Gebühren für die städtischen Friedhöfe mehr gegeben. Nun sollen sie im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erhöht werden. Dazu hat die Stadtverwaltung ein Fachbüro eingeschaltet. Dort wurden die Gebühren neu berechnet. Im Stadtrat stellte Roberto Rauscher von der Dr. Schulte/Röder-Kommunalberatung in Veitshöchheim das Ergebnis vor. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, da die Zahlen erst einmal in den Fraktionen und im Stadtrat diskutiert werden sollen. Denn die Teuerungsrate ist beträchtlich.
Das liege daran, so Roberto Rauscher, dass erstmals eine Kostenkalkulation zum Friedhof erstellt wurde. "Mathematisch nachvollziebar" wurden die Gebühren nach Angaben von Roberto Rauscher ermittelt.
Die zweiteilige Friedhofsgebühr soll bestehen bleiben. Die jährliche Benutzungsgebühr wird laut Vorschlag für alle Bestattungsformen auf einheitlich 50 Euro pro Jahr erhöht. Bei der Preisgestaltung für den einmaligen Erwerb des Nutzungsrechts sind Faktoren wie Bestattungsform, Grabgröße oder der Aufwand eingeflossen. Rauscher sprach von einer "Äquivalenz", einer Vergleichbarkeit.


Ein Extrembeispiel

Das führt dazu, dass bei großen Gruften (mehr als vier Belegungen) die Gebühr um 212 Prozent steigen könnte (einberechnet einmalige Nutzungsgebühr und jährliche Benutzungsgebühr). Damit würde die Gebühr von bislang 5280 Euro für 60 Jahre auf 16 500 Euro steigen. Das Extrembeispiel trifft allerdings kaum jemanden in Münnerstadt; im Friedhof existiert nur eine große Gruft. Diese ist in den Händen des Augustinerordens.
Prozentual noch höher (221 Prozent) fällt die Kostensteigerung bei den Urnenwandnischen aus. Hier schlägt die Kommunalberatung statt eines Gesamtbetrags von 280 Euro künftig eine Summe von 900 Euro vor (Summe aus Erwerb des Nutzungsrechts und jährlicher Benutzungsgebühr). Begründet wird dies einerseits mit den Kosten, die beim Bau der Urnenwand entstehen. Für die Angehörigen habe die Urnenwand den Vorteil, dass Grabpflegekosten entfallen, so die Argumentation Rauschers.


Schwierige Kalkulation

Am niedrigsten fällt beim Gebührenvorschlag die Teuerung bei der Einzelgrabkammer (+25 Prozent) aus. In allen anderen Bereichen liegen die Teuerungen zwischen 150 Prozent (Einzelgrab) und 43 Prozent (kleine Familiengruft).
Am günstigsten ist die naturnahe Bestattungsform. Sie wird demnach mit einer Pauschale von 590 Euro abgegolten. Eine jährliche Nutzungsgebühr gibt es nicht. Der Friedhofsreferent des Stadtrats, Klaus Schebler, plädierte in der Sitzung dafür, die Pauschale auf 800 Euro zu erhöhen. Schließlich habe die Stadt auch hier Pflegeaufwand.
Die Steigerung der Gebühren ist hoch, und trotzdem ist damit nach Angaben von Roberto Rauscher noch keine betriebswirtschaftliche Kostendeckung erreicht. Ähnlich verhält es sich bei den Nutzungsgebühren für die Leichenhalle. Bislang gibt es eine Staffelung für Winter und Sommernutzung (120 bzw. 160 Euro), Urnen kosten grundsätzlich nur acht Euro pro Tag. Künftig soll jegliche Nutzung 240 Euro pro Tag kosten, ist der Vorschlag der Kommunalberatung. Wäre der Preis tatsächlich betriebswirtschaftlich kalkuliert, müsste die Stadt 500 Euro verlangen, erklärte Rauscher.
Die vorliegenden Zahlen sind eine Kalkulation, um der vom Gesetzgeber geforderten Kostendeckung näher zu kommen. "Was sie politisch wollen, ist eine andere Frage", meinte Rauscher. Problem in allen Friedhöfen sei, dass die Anlagen eigentlich zu groß sind und die Leerstände zu nehmen; somit fehlen den Kommunen Einnahmen für den Unterhalt. Der Diplomkaufmann erläuterte, dass sein Büro mehr als 70 Friedhofskalkulationen durchgeführt habe. Die Stadt Münnerstadt würde selbst nach einer Erhöhung noch im unteren Preis-Drittel liegen.


Bitte um Gebührenvergleich

Roberto Rauscher riet, künftig regelmäßig eine Kalkulation der Gebühren durchzuführen, am besten in einem drei- bis vierjährigen Rhythmus.
Von Rosina Eckert (Forum aktiv) und Friedhofsreferenten Klaus Schebler (Neue Wege) kam der Wunsch, man solle die jetzt vorgestellte Kalkulation mit den Gebühren anderer Kommunen vergleichen.
Rosina Eckert schlug zudem vor, sich über die Ruhefristen bei Urnenbestattungen Gedanken zu machen. Diese liegt aktuell bei zehn Jahren. Eckert glaubt, dass diese Zeit zu kurz ist. Die Ruhefristen bei Erdbestattungen, erhielt Bruno Schäfer (Freie Wähler) die Auskunft, werde aufgrund der Bodenbeschaffenheit in Absprache mit anderen Behörden festgelegt. Sie beträgt in Münnerstadt 25 Jahre.


Für Einnahmen-Simulation

Leo Pfennig (fraktionslos) wünschte sich eine Simulation darüber, mit welchen Mehreinnahmen die Stadt bei einer Gebührenerhöhung rechnen könne. Roberto Rauscher betonte, dass eine solche Berechnung kaum möglich sei, weil niemand wisse, wie viele Bestattungen es in einem Jahr gibt. Man wird aber anhand vorjähriger Bestattungen ein Rechenexempel aufstellen.
2. Bürgermeister Michael Kastl (CSU) hält eine Gebührenerhöhung für richtig. "Wir müssen sauber wirtschaften". Schließlich wolle man wieder auf einen grünen Zweig kommen. Das müsse man den Bürgern deutlich machen. Bürgermeister Helmut Blank (CSU) kündigte an, dass es nach einem Stadtratsbeschluss dazu auch Bürgerinformationen geben werde.
Die einmalige Gebühr zum Erwerb des Nutzungsrechts wird nach ihrer Verabschiedung nur für neue Gräber oder solche verrechnet, deren Nutzung nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden soll. Die Erhöhung der jährlichen Nutzungsgebühr gilt für alle Gräber, es sei denn, die Angehörigen haben bereits beim Erwerb der Grabstätte die Nutzungsgebühr für die gesamte Dauer der Ruhefrist entrichtet.Geplant ist die Erhöhung ab 1. Januar 2017.