Jugendstrafe für Rauschgiftbesitz und Beihilfe zum Handel

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Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa

Ein 20-Jähriger hat wegen etlicher Drogendelikte eine Jugendstrafe von acht Monaten zur Bewährung, einer Geldstrafe sowie weitere Auflagen erhalten.

Mit einer Jugendstrafe von acht Monaten zur Bewährung, einer Geldstrafe von 500 Euro sowie weiteren strengen Auflagen für die Dauer seiner zweijährigen Bewährungsfrist verließ ein 20-Jähriger das Bad Kissinger Amtsgericht. Anfangs hatte er nicht nur wegen unerlaubten Erwerbs von Rauschgift in 13 Fällen vor der Richterin gestanden, sondern in einigen Fällen war ihm sogar der Handel mit Marihuana vorgeworfen worden.

Unmittelbar nach Verlesen der Anklageschrift sorgte der Angeklagte für Verwirrung. Denn über das ihn betreuende Jugendamt war dem Gericht zuvor mitgeteilt worden, der 20-Jährige sei in allen Punkten geständig. Doch auf Nachfrage der Richterin konkretisierte der junge Mann plötzlich sein Geständnis: "So wie es da steht, stimmt es, aber ich habe nie etwas verkauft, ich habe nur vermittelt." Damit gab er zwar den Erwerb des Rauschgifts in allen Fällen zu, nur bestand er darauf, in den ihm angelasteten Fällen der Weitergabe nur Mittler gewesen zu sein. "Ich habe nie Geld gesehen, von niemandem."
Da sowohl die dem Gericht vorliegende WhatsApp-Korrespondenz als auch die Dokumentation des Geldverkehrs offensichtlich keinen eindeutigen Nachweis des Handels gaben, verständigten sich Richterin und Staatsanwältin, diesen Punkt der Anklage in Beihilfe zum Verkauf zu wandeln. Die restlichen Fälle des Marihuana-Erwerbs in kleinen Mengen zwischen einem und zwei Gramm begründete der Angeklagte mit Eigenbedarf. Nach zwei Stürzen mit dem Motorrad habe er starke Rückenschmerzen. Deshalb habe auch die Polizei während der Wohnungsdurchsuchung bei ihm Rauschgift gefunden.

Die Vertreterin des Jugendamtes verwies in ihrer Stellungsnahme auf die schwierige Jugend des 20-Jährigen mit Vernachlässigung durch das Elternhaus, das bei ihm festgestellte Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) und andere "Stolpersteine im Leben". Zuletzt habe er jedoch eine positive Entwicklung gezeigt, zugleich aber gewisse Mängel in seiner Reife. An die Richterin gewandt, forderte sie: "Ein deutliches Zeichen ist notwendig", denn der Angeklagte brauche Regeln und Kontrolle. "Jugendstrafe ist angesagt", nahm sie eine Antwort auf die vom Gericht noch zu klärende Frage vorweg, ob der zur Tatzeit im ersten Halbjahr 2016 noch 18- bis 19-Jährige nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sei.

Die Staatsanwältin hielt angesichts der nachgewiesenen Unreife des Angeklagten eine Jugendstrafe für angemessen, obwohl er "kein unbeschriebenes Blatt" sei. Immerhin hatte der jetzt 20-Jährige schon als Jugendlicher wegen anderer Delikte viermal vor Gericht gestanden und war zuletzt mit Arrest bestraft worden. Angesichts dessen forderte die Staatsanwältin acht Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung, die Übernahme der Verfahrenskosten, eine Geldauflage von 500 Euro sowie zusätzlich strenge Auflagen während der zweijährigen Bewährungszeit. Der Verteidiger verwies auf das frühzeitige Geständnis seines Mandanten sowie die im Verfahren gezeigte Einsicht und hielt eine Freiheitsstrafe von nur sechs Monaten für ausreichend.

Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil allerdings allen Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Neben der achtmonatigen Bewährungsstrafe und der Geldauflage wird der Angeklagte der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Außerdem gilt für die zweijährige Bewährungsfrist ein absolutes Drogenverbot. "Keine Straftaten, keine Drogen", ermahnte sie den jungen Mann. "Richtig sauberhalten, sonst wird's eng." Beim geringsten Fehlverhalten würde die Bewährung aufgehoben und die Freiheitsstrafe fällig. Der Angeklagte nahm sein Urteil noch im Gerichtsaal an.