Drei Jahre Haft und Therapie

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Justizia hat entschieden, dass bei einem 28-jährigen Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen nur noch eine Haftstrafe, verbunden mit einer Therapie, hilft, wenn er von den Drogen loskommen soll. Symbolfoto: Archiv
Justizia hat entschieden, dass bei einem 28-jährigen Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen nur noch eine Haftstrafe, verbunden mit einer Therapie, hilft, wenn er von den Drogen loskommen soll. Symbolfoto:  Archiv

Für drei Jahre muss ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Bad Kissingen hinter Gitter, der wegen Handels und Eigenverbrauchs von Drogen vom Schöffengericht verurteilt wurde. Während der Haft greift eine stationäre Suchttherapie, die per Strafurteil jetzt ebenfalls angeordnet wurde.

Der vollends geständige Angeklagte wollte endlich einen Schlussstrich unter seine Drogenkarriere ziehen und nahm sein Urteil sofort an. Mit dem Strafmaß folgten der Richter und die beiden Schöffen dem Strafantrag der Staatsanwältin. So endete vorläufig eine Drogenkarriere, die schon 2004 laut Gerichtsakten begonnen hatte. Insgesamt sechs Vorstrafen stehen im Strafregister des Mannes, vier davon sind einschlägig wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.

Der Angeklagte war noch unter Bewährung gestanden, als er jene fünf Fälle von Drogenmissbrauch ausübte, wegen der er nun wieder vor Gericht stand. Der Richter stellte fest: "Die damaligen Strafverfolgungen waren offensichtlich ohne jede Wirkung auf den Angeklagten". Der sei im Laufe der Jahre immer tiefer in die Drogenabhängigkeit geraten.

Die kriminellen Kontakte des 28-Jährigen reichten bis in die Frankfurter Drogenszene.
Hilfreich bei der Beschaffung von Amphetaminen war ein Kamerad, den der Angeklagte schon seit seiner Kindheit kennt. Bei den nachgewiesenen fünf Einkäufen in den vergangenen Jahren ging es um Mengen von jeweils 50 bis 100 Gramm Amphetamin.

"Etwa zwei Drittel davon habe ich in der Rhön verkauft, um meinen Eigenkonsum zu finanzieren", gestand der Beklagte. Irgendwann hatte die Polizei davon Wind bekommen und die Überwachung lief. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden die Beamten fündig. Auch das Handy wurde beschlagnamt, waren dort doch die Telefonnummern der Drogenkunden gespeichert.


Amphetamin als Hilfe beim Computerspielen

Süchtig war der arbeitslose Angeklagte wohl auch nach einem Computerspiel, das ihn sogar noch bis in die Morgenstunden an den heimischen PC fesselte. "Da brauchte ich täglich zwischen ein und zweieinhalb Gramm Amphetamin, um mich auf den Beinen zu halten", schilderte der junge Mann dem Gericht. Das Gramm habe je nach Reinheitsqualität zwischen acht und zehn Euro im Einkauf gekostet. Er habe es beim Weiterverkauf mit zwölf bis 13 Euro gehandelt.

Weil er noch unter der Bewährung stand, musste der Angeklagte regelmäßig zu so genannten Screenings, das sind amtliche Kontrollen auf Drogenkonsum. "Die Drogenreste habe ich mit reichlich viel Tee aus meinem Körper gespült", berichtete der Angeklagte von Großeinkäufen Tee im Supermarkt und etwa 14 Litern, die er in den beiden Tagen vor der Kontrolle getrunken habe. Offenbar hat es zeitweise geholfen.

"Motorik, Organismen und Psyche des Angeklagten sind noch im Normalbereich", bestätigte die ärztliche Sachverständige. Jedoch sei er abhängig von Stimulationen, also stets gefährdet, wieder Drogen zu nehmen.
"Man muss als Betroffener das Aufhören von Drogenkonsum trainieren", wies die Sachverständige auf die Dringlichkeit einer längeren stationären Therapie hin. "Solch eine Therapie ist kein Folterwerkzeug der Justiz", betonte der Richter zustimmend.

"Der Angeklagte sollte sich auf diesem Weg der Langzeittherapie helfen lassen", meinte auch die Staatsanwältin. Denn zurzeit erinnere dieser eher an ein "hibbeliges Ritalin-Kind". Zum Glück habe der Beklagte noch kein Heroin eingenommen. Aber auch das Amphetamin führe langfristig zu körperlichen Abbauerscheinungen: "Es besteht die Gefahr, dass Sie verblöden", warnte die Staatsanwältin.