Gut 30 Bürger diskutierten über die Errichtung eines Mastes für Digitalfunk auf dem Sodenberg oder an drei Alternativstandorten.
Zweiter Bürgermeister Reimar Glückler (CBB) fasste den Abend wie folgt zusammen: "Es gibt eine klare Tendenz für die vorgeschlagene Lösung, den Mast auf dem Sodenberg zu errichten." Hierüber werde er den Stadtrat in der nächsten Sitzung informieren. Vorausgegangen war eine zum Teil kontroverse Diskussion, bei der es nicht nur um die Standortsuche, sondern auch um den Digitalfunk an sich ging.
Reimar Glückler betonte, der Stadtrat habe nicht entscheiden wollen, ohne vorher die betroffenen Bürger zu hören. Der Digitalfunk solle nach einem Beschluss der Staatsregierung flächendeckend in ganz Bayern eingeführt werden. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bedeute dies ein "Quantensprung" in der Kommunikation.
Mit einem Funkmast auf dem Sodenberg könnte der gesamte Bereich Hammelburgs mit seinen Stadtteilen versorgt werden. Alternativ dazu komme ein Verbund von drei Standorten auf dem Diebacher Sturmiusberg, in Lager Hammelburg und bei Weickersgrüben in Frage.
"Deutlich unter Grenzwerten" Ulrich Wittfeld von der mit der Standortsuche beauftragten Firma telent aus München unterstrich, der Sodenberg sei als höchste Erhebung ein idealer Standort. Eine homogene Versorgung bis in die Täler hinein mit der geforderten Abdeckung von mindestens 96 Prozent werde so möglich. Der Abstand zu den umliegenden Orten betrage zwischen 930 Meter und 3,4 Kilometer.
Ein Mast auf dem Sodenberg würde mit zwei Frequenzträgern mit jeweils 20 Watt Leistung ausgestattet.
"Die gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Felder werden deutlich unterschritten", machte Wittfeld deutlich. Von dem gut 30 Meter hohen Mast werde aufgrund der hohen Bäume auch so gut wie nichts zu sehen sein. Lediglich aus südlicher Richtung sei die circa sechs Meter hohe, aufgesetzte Stange mit einem Durchmesser von etwa 20 Zentimetern über den Baumwipfeln erkennbar.
Elisabeth Assmann vom Bund Naturschutz wollte wissen, ob der Stadtrat überhaupt etwas entscheiden dürfe. Zudem äußerte sie die Befürchtung, dass "dort auch andere Dinge aufgestellt werden", wenn der Mast erst einmal stehe. Reimar Glückler erklärte, ein positiver Beschluss des Stadtrates würde das Verfahren beschleunigen. "Wenn wir nein sagen, wird sich die Regierung von Unterfranken Alternativen überlegen. Das sind die drei anderen Standorte, oder die Regierung wird unser Einvernehmen ersetzen", erläuterte Glückler.
"Bessere Sprachqualität" Kreisbrandinspektor Marco Brust aus Bad Brückenau berichtete, die Feuerwehr müsse derzeit teilweise bis zu hundert Meter fahren, um wieder Funkkontakt zu haben. "Die Zeit, die verstreicht, kann bei Notfällen für Feuerwehr und Rettungsdienste entscheidend sein", machte er deutlich.
Die derzeitige Abdeckung durch den Analogfunk sei im Landkreis höchst unterschiedlich und betrage vielleicht 40 bis 60 Prozent.
Rudolf Baier, Leiter des Rettungsdienstes beim Roten Kreuz in Bad Kissingen, berichtete von erfolgreichen Testläufen mit dem Digitalfunk. Die Sprachqualität sei deutlich besser. Zudem bestehe die Möglichkeit, Textmeldungen zu schicken, was den Sprechfunk entlaste. Ein weiterer Vorteil sei die Abhörsicherkeit, schließlich würden auch sensible Daten übermittelt.
"Auf erhöhte Position fahren" Polizeihauptkommissar Günther Sachs von der Polizeiinspektion Hammelburg schloss sich seinen Vorrednern an. Gerade im ländlichen Bereich gebe es Probleme. "Wenn wir nach Wartmannsroth oder Heiligkreuz unterwegs sind, ist Feierabend. Dann müssen wir extra auf eine erhöhte Position fahren", sagte Sachs. Das bedeute natürlich Zeitverzug.
Leonhard Ramsauer aus Bad Brückenau verwies auf die seiner Meinung nach bestehenden gesundheitlichen Gefahren des Funkstandards TETRA (Terrestrial trunked radio). "Die Frequenzen greifen in die Körperzellen ein, wodurch die Funktionen von Gehirn und Herz beeinträchtigt werden", sagte Ramsauer. Das hätten wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt.
Insbesondere die dauerhafte, aggressive Pulsung schade dem Menschen.
Reimar Glückler entgegnete, der Gesetzgeber akzeptiere die Technik, "und daran müssen wir uns halten." Im Übrigen wolle er keine Grundsatzdiskussion. Es gehe nur um die Standortfrage.
Elisabeth Assmann verwies darauf, dass Eingriffe in Naturschutzgebiete aus wirtschaftlichen Gründen nicht zulässig seien. Wenn statt drei nur ein Standort benötigt werde, handele es sich aber doch um einen wirtschaftlichen Grund.
Ulrich Wittfeld räumte ein, dass ein Mast auf dem Sodenberg rund eine Million Euro koste, während die Alternative drei Mal so teuer wäre. Das sei aber nicht das einzige Argument. Die drei Masten würden auch näher an der Wohnbebauung stehen, und die Strahlung wäre insgesamt höher.
Das sog. "Eingriffsrecht" in ein Naturschutzgebiet ist klar geregelt. Wenn es realisierbare Alternativstandorte in "Nicht-Naturschutzgebieten" gibt, müssen diese Standorte genommen werden. Aus wirtschaftlichen Gründen, d. h. aus Kostenersparnis, darf in ein Naturschutzgebiet nicht eingegriffen werden. Genau darum geht es aber im Fall "Funkmast auf dem Sodenberg". Die Regierung will statt drei Masten in Nicht-Naturschutzgebieten einen Einzigen in einem Naturschutzgebiet bauen, um Kosten zu sparen. Der springende Punkt in § 6 der Naturschutzverordnung für den Sodenberg ist, dass die Regierung Bauherrin des Funkmasten ist, andererseits ist sie aber auch jene Behörde (höhere Naturschutzbehörde), die eine Ausnahme von der Naturschutzverordnung nach § 6 genehmigen kann. Die Regierung genehmigt sich also im Falle des Funkmasten am Sodenberg die Ausnahme selbst. Das ist eine völlig inakzeptable Interessenskollision, die einer juristischen Klärung bedarf.
Der Bau eines Funkmasten im Naturschutzgebiet Sodenberg-Gans ist ein klarer Verstoß gegen die 1997 beschlossene Naturschutzverordnung für den Sodenberg. Die Sicherheitsbehörden meinen wohl, sie stünden über dem Gesetz. Eine Infoveranstaltung an einem Fußballländerspielabend sagt wohl alles darüber aus, was ein 1. Bürgermeister, der den Termin anberaumt hat, von Bürgerbeteiligung wirklich hält. Es liegt nun am Bund Naturschutz, gegen den Bau des Funkmasten im Naturschutzgebiet Sodenberg-Gans Klage einzureichen, denn Standortalternativen wurden nicht hinreichend geprüft. Eingriffe in ein Naturschutzgebiet aus wirtschaftlichen Gründen sind unzulässig.
Wie immer gibt es Ausnahmen, nennt sich in diesem Fall Befreiung, und steht im §6 der Verordnung.
Ob drei Antennen an anderen, näher an Ortschaften gelegenen, Standorten besser sind...
Solange sich die "optische Verunreinigung" im Rahmen hält, spricht, meiner Meinung nach, nichts dagegen.