Steuerberater hat Revision eingelegt

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Symbolbild: Foto: Britta Pedersen dpa/lnw
Symbolbild: Foto: Britta Pedersen dpa/lnw

Der Haftantritt des zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilten Steuerberaters aus dem Altlandkreis Bad Brückenau verzögert sich.

Der 69-Jährige hat Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Schweinfurt auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Nun überprüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Verfahren auf Rechtsfehler. Der Fall selbst - inklusive Beweisaufnahme und Zeugenbefragung - wird aber nicht erneut aufgerollt.

Bis das Revisionsverfahren abgeschlossen wird, kann es dauern. Die Jahresstatistik des Bundesgerichtshofs schlüsselt auf, wie lange die Richter im vergangenen Jahr brauchten: Von 183 Fällen wurden 16 innerhalb eines halben Jahres (nach dem angefochtenen Urteil) entschieden, bei 114 Fällen dauerte es zwischen sechs und zwölf Monaten und 53 Fälle zogen sich länger als ein Jahr hin. Solange das Revisionsverfahren aber nicht abgeschlossen ist, gilt auch das Urteil nicht als rechtskräftig.

Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 17. Junibestätigt, muss der Verurteilte die Strafe absitzen. Zudem wird ihm seine Zulassung als Steuerberater entzogen. Der Mann hatte als Testamentvollstrecker fast eine halbe Million Euro aus einem Nachlass veruntreut.