In Ansbach wurden mehrere Personen wegen fehlendem Versicherungsschutz auf E-Scootern angezeigt. Das Fahren ohne gültige Versicherung verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Im Stadtgebiet wurden am gestrigen Tag mehrere Personen wegen des Führens eines E-Scooters ohne gültigen Versicherungsschutz angezeigt. Die Fahrer waren mit ihren Fahrzeugen unterwegs, ohne dass die erforderliche aktuelle Versicherungsplakette angebracht war.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Versicherungsjahr für Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter, regelmäßig zum 28./29. Februar endet. Ab dem 1. März ist eine neue Versicherung erforderlich, die durch ein aktuelles Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar und wird entsprechend zur Anzeige gebracht.
Die Polizei appelliert an alle Besitzer von E-Scootern, rechtzeitig für einen lückenlosen Versicherungsschutz zu sorgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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