Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.
Der Kunde entscheidet auf Basis der Rückmeldung der Bank selbst, ob er die Überweisung freigibt oder nicht – auf eigenes Risiko.
Kostet der Check den Kunden was?
Zusätzlich Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) informiert: «Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.»
Wenn ich bei einer Überweisung Fehler mache, ist das Geld weg?
Wichtig ist, in solchen Fällen schnell zu handeln: Wie bei einem Betrugsverdacht sollte man unverzüglich die Bank informieren. Ist das Geld schon auf dem anderen Konto gutgeschrieben, kann eine Rücküberweisung angefragt werden. Dann kontaktiert die Bank des Überweisenden die andere Bank, und diese wiederum ihren Kunden, auf dessen Konto das Geld fälschlicherweise gebucht wurde. Es gibt jedoch keine Garantie, dass man das Geld auch zurückbekommt.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Empfängerüberprüfung?
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgegeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Wo gelten die neuen Regeln?
Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.
Der davon zu unterscheidende Euro-Zahlungsverkehrsraum («Single Euro Payments Area»/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN («International Bank Account Number») soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.