21-Jährige stirbt nach Attacke nahe der bekannten Marienbrücke
Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er die beiden Freundinnen Mitte Juni 2023 auf einem Wanderweg in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau überfallen und sie dann in eine etwa 50 Meter tiefe Schlucht geworfen hatte. Eine 21-Jährige war nach dem Angriff im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt.
Der Mann hatte die Frauen erst wenige Minuten zuvor kennengelernt, die zwei Opfer und der Täter waren getrennt voneinander für einen Urlaubstrip ins Allgäu gereist. Die Marienbrücke gegenüber dem Märchenschloss ist ein beliebter Treffpunkt für Touristen aus aller Welt, weil man dort einen besonders guten Blick auf den Prachtbau des bayerischen Königs Ludwig II. hat.
Pärchen überrascht Täter bei brutaler Tat
Der Mann hatte die 21-Jährige attackiert, um sie zu vergewaltigen. Als ihre Freundin der jungen Frau zu Hilfe kam, stieß der Mann die damals 22-Jährige in die angrenzende Pöllatschlucht. Anschließend verging sich der Angeklagte weiter an dem jüngeren Opfer. Nachdem er kurz darauf von einem Pärchen bei der Tat überrascht wurde, ließ der Mann von der Frau ab und drückte sie ebenfalls über die Kante des Abhangs. Die beiden Frauen mussten mit einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden.
Zahlreiche Touristen hatten den Einsatz und die Festnahme des Täters durch alarmierte Polizisten beobachtet und aufgenommen. Die Fotos und Video wurden rund um den Globus in sozialen Netzwerken verbreitet.
Update vom 11.03.2024, 7.45 Uhr: Urteil im Neuschwanstein-Prozess heute erwartet
Im Prozess um die Gewalttat an zwei US-amerikanischen Neuschwanstein-Besucherinnen will das Landgericht Kempten am Montag (11.00 Uhr) das Urteil verkünden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben für den angeklagten 31-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der ebenfalls aus den USA stammende Mann hatte in dem Prozess die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt. Nach dem Angriff des Mannes auf die zwei Frauen war eine 21-Jährige im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt.
Der Angeklagte und die ihm bis dahin unbekannten Frauen hatten sich beim Wandern in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau getroffen. Die Brücke ist ein beliebter Treffpunkt von Touristen aus aller Welt, weil man von dort einen besonders guten Blick auf das Märchenschloss des bayerischen Königs Ludwig II. hat.
Nach wenigen Minuten hatte der Mann eine der beiden Frauen an einem abgelegenen Ort brutal attackiert, um sie zu vergewaltigen. Ihre Freundin wollte ihr zu Hilfe kommen, weswegen der Mann die damals 22-Jährige in die angrenzende Pöllatschlucht stieß - sie stürzte etwa 50 Meter tief. Anschließend verging sich der Angeklagte weiter an dem jüngeren Opfer.
Staatsanwaltschaft fordert Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
Als er von einem Pärchen bei der Tat überrascht wurde, ließ der Mann von der Frau ab und drückte sie ebenfalls über die Kante des Abhangs. Beide Frauen mussten mit einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden, die 21-Jährige starb wenige Stunden später an ihren schweren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass die Richter auch die besondere Schwere der Schuld feststellen. In diesem Fall könnte die Gefängnisstrafe dann voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Anklagebehörde hat zudem den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung gefordert. Dann könnte ein Gericht später noch eine Verwahrung nach der eigentlichen Haftdauer anordnen, wenn der Beschuldigte weiter für gefährlich gehalten wird. Die Verteidiger des Angeklagten haben sich hingegen gegen diese verschärfenden Maßnahmen ausgesprochen.
Update vom 04.03.2024: Neuschwanstein-Prozess kurz vor dem Ende - Staatsanwalt fordert lebenslänglich
In dem Prozess um das Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein mit einem Todesopfer hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Staatsanwalt forderte am Montag am Landgericht Kempten zudem eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung für den 31 Jahre alten US-Amerikaner, der wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes vor Gericht steht.
In diesem Fall kann das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung anordnen. Der Staatsanwalt sah beim Angeklagten eine "Menschenleben verachtende Gesinnung". Seine Anwälte sehen hingegen weder eine besondere Schuldschwere noch Gründe für eine vorbehaltliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung.
Erstmals im Gerichtssaal waren auch die Eltern der im Alter von 21 Jahren getöteten Frau. Dort verfolgten sie den Prozess und die Verlesung eines Briefs der Überlebenden. Die Frau berichtete von extremer Angst, die sie bis heute vor Angriffen ihrer männlichen Mitmenschen und dem Angeklagten habe. "Ich fühle mich, als ob ich am Abhang unten gestorben bin", schrieb sie. Die Richter sollten dafür sorgen, dass der 31-Jährige solch eine Tat nicht erneut begehen kann.
Angeklagter äußert sich persönlich zur Tat - nach Geständnis über Anwalt
Zu Beginn des Prozesses hatte der 31-Jährige über seinen Anwalt eine Erklärung vorgetragen, in der er weite Teile der Vorwürfe einräumte. Das Plädoyer des Staatsanwalts verfolgte der Angeklagte wie schon weite Teile des bisherigen Prozesses weitgehend regungslos und mit gesenktem Kopf. Sein letztes Wort nutzte er für eine persönliche Aussage: Er sei sehr traurig darüber, was mit den Opfern passiert sei.
Laut Anklage hatte der Urlauber die beiden Frauen am 14. Juni 2023 bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke beim weltberühmten Schloss Neuschwanstein in Schwangau kennengelernt und nach wenigen Minuten aus sexuellen Gründen brutal überfallen.
Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben, zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben. Nach dem Angriff war die 21-Jährige im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt.
Update vom 03.03.2024: Plädoyers im Neuschwanstein-Prozess erwartet
In dem Prozess um das Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein werden am Montag (4. März 2024) ab 9.15 Uhr vor dem Landgericht Kempten die Plädoyers erwartet. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 31-Jährige ist wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes angeklagt.
Laut Anklage hat der ebenfalls aus den USA stammende Urlauber die beiden Frauen am 14. Juni 2023 bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau kennengelernt und nach wenigen Minuten aus sexuellen Gründen brutal überfallen. Die Brücke ist ein beliebter Treffpunkt von Urlaubern, weil man von dort einen besonders guten Blick auf das Märchenschloss des Bayern-Königs Ludwig II. hat.
Nach dem Angriff war eine 21-Jährige einige Stunden später im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt. Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben, zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben.
Prozess um getötete Touristin bei Schloss Neuschwanstein - Termin für Urteilsverknündung noch nicht bekannt
Die Verteidigung des 31-Jährigen hatte in dem Prozess im Namen des Angeklagten eine Erklärung vorgetragen, in der die Vorwürfe weitgehend eingeräumt werden. Der Angeklagte bestätigte knapp, dass diese Erklärung so richtig sei. Ansonsten schwieg er aber zu den Anschuldigungen. Der Mann sitzt im Prozess meist nur regungslos und mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank. Wann die Strafkammer das Urteil verkünden will, ist bislang nicht bekannt.
Das Verbrechen hatte im Juni 2023 weltweit für Entsetzen gesorgt. Andere Touristen hatten die Festnahme des Verdächtigen und die Bergung der beiden Verletzten aus der Schlucht mit einem Hubschrauber beobachtet und aufgenommen. Die Fotos und Videos wurden zahlreich in sozialen Netzwerken verbreitet.
Update vom 28.02.2024: Neuschwanstein-Prozess geht weiter - Sachverständiger und Wanderer äußern sich zur Tat
Im Prozess um den tödlichen Angriff auf zwei Touristinnen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein sieht ein Gutachter keine Hinweise auf einen Kontrollverlust des Angeklagten. Er halte das Verhalten des 31-Jährigen für durchdacht, sagte der Sachverständige am Mittwoch beim dritten Verhandlungstermin am Landgericht Kempten. Zu diesem Ergebnis sei er auf Basis der Aktenlage und von Videos gekommen.
Notrufprotokolle und die Aussage eines Wanderers brachten am Mittwoch zudem weitere Details in dem Fall ans Licht. Der Angeklagte wurde demnach während der mutmaßlich von ihm begangenen Tat von einem Paar gestört. Er habe den Angeklagten gesehen, wie er sich in der Nähe des Wanderwegs entschuldigend die Hose geschlossen habe, nachdem er das Paar bemerkt habe, sagte ein als Zeuge geladener Wanderer vor Gericht. Er sei von einer einvernehmlichen sexuellen Handlung ausgegangen. Das Paar habe sich zurückgezogen und erst später den Rettungsdienst gerufen, als es die beiden Frauen in einem Steilhang liegend entdeckt habe.
Auch die 22 Jahre alte Überlebende alarmierte den Protokollen zufolge den Rettungsdienst, nachdem sie rund 50 Meter in die Tiefe gestürzt war und sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Im Verlauf der Telefonate kam auch das lebensbedrohlich verletzte Opfer, das später im Krankenhaus starb, neben ihr zum Liegen.
Mutmaßlicher Mörder bleibt vor Gericht regungslos - amerikanischer Tourist soll 21-Jährige vergewaltigt und getötet haben
Mehrfach und inständig bat die völlig Verängstigte die Mitarbeiter des Rettungsdiensts in der Leitung zu bleiben, da sie einen neuen Angriff des mutmaßlichen Täters fürchtete. Das Verbrechen hatte im Juni 2023 weltweit für Entsetzen gesorgt: Ein amerikanischer Tourist soll zwei Landsfrauen auf einem Wanderweg aus sexuellen Gründen überfallen und einen Steilhang hinuntergestoßen haben.
Eine 21-Jährige starb infolge von Strangulation und soll zuvor vergewaltigt worden sein. Der 31-jährige Angeklagte und die beiden Freundinnen hatten sich laut Ermittlungen erst wenige Minuten vor der Tat kennengelernt.
Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Seither hatte er sich nicht mehr zu den Vorwürfen geäußert und verfolgt den Prozess meist regungslos und mit gesenktem Kopf. Das Gericht hat für den Prozess zunächst sechs Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte demnach Mitte März verkündet werden.
Update vom 19.02.2024: Verteidiger verließt umfassendes Geständnis
Für die beiden jungen amerikanischen Frauen sollte es ein glücklicher Tag am weltberühmten Märchenschloss im Allgäu werden - es wurde ein Horrortrip. Auf einem Wanderweg in der Nähe des Schlosses Neuschwanstein wurden sie von einem ebenfalls aus den USA stammenden Touristen aus sexuellen Gründen überfallen und eine fast 50 Meter tiefe Schlucht hinabgestürzt. Eine 21-Jährige starb, ihre ein Jahr ältere Freundin überlebte mit erheblichen Verletzungen.
Am Montag (19. Februar 2024) legte der 31 Jahre alte Angeklagte zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Kempten ein umfassendes Geständnis ab. Verteidiger Philip Müller verlas eine entsprechende Erklärung, der US-Amerikaner bestätigte anschließend die Richtigkeit. Weitergehende Fragen der Richter beantworte der beschuldigte Mann nicht. "Die Erklärung ist abschließend", sagte der Anwalt.
"Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen", hieß es zu dem Verbrechen an der 21-Jährigen. Die Frau wurde von dem Täter gewürgt und vergewaltigt. Auch das sexuelle Motiv wurde in der Erklärung eingeräumt. Der US-Urlauber sei spontan erregt gewesen, hieß es darin.
31-Jähriger räumt Gewalttat an Touristinnen bei Neuschwanstein ein
Der Mann und die beiden Freundinnen hatten sich laut den Ermittlungen am 14. Juni 2023 erst wenige Minuten früher kennengelernt. Die Frauen und der Mann waren getrennt voneinander in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau unterwegs.
Die Brücke ist ein beliebter Treffpunkt von Neuschwanstein-Besuchern, weil man von dort einen besonders guten Blick auf das bekannteste Schloss des Bayern-Königs Ludwig II. hat. Im vergangenen Jahr hatten mehr als 850 000 Menschen aus aller Welt das Schloss besucht, vor der Corona-Pandemie kam Neuschwanstein sogar auf rund eineinhalb Millionen Gäste Jahr für Jahr.
Laut Anklage hatte der Angeklagte die beiden Frauen auf einen etwas abgelegenen Wanderpfad gelockt, um sie zu überfallen. Er soll angegeben haben, den Frauen einen besonderen Aussichtspunkt zeigen zu wollen. Als der Mann dann über die 21-Jährige herfiel, griff deren Begleiterin ein. Doch die damals 22-Jährige konnte ihre Freundin nicht retten, der Mann stieß die Ältere stattdessen in die steile Pöllatschlucht. Die Frau fiel rund 50 Meter tief.
Angeklagter will Schlucht als "gefährlich, aber nicht tödlich" eingestuft haben
Danach habe der Mann die 21-Jährige weiter gewürgt und vergewaltigt. Dabei sei der Täter von einem Pärchen, das ebenfalls dort wanderte, überrascht worden, sagte ein Kripobeamter vor Gericht aus. Die beiden Zeugen hätten die Situation allerdings nicht gleich erkannt. Sie hätten einvernehmlichen Sex eines Paares vermutet. Das Pärchen griff nicht ein und ging weiter.
Danach soll der Mann von der 21-Jährigen abgelassen und das schwer verletzte Opfer ebenfalls den Abhang hinuntergeworfen haben. Den Hang habe der US-Amerikaner als "gefährlich, aber nicht tödlich" eingestuft, sagte der Verteidiger zu dem Angriff.
Die beiden Frauen wurden später mithilfe eines Hubschraubers aus der Schlucht geborgen, die 21-Jährige starb einige Stunden später im Kemptener Klinikum. Der Mann wurde von Polizeibeamten nach kurzer Flucht in dem steilen Gelänge gefasst.
Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein: Fotos und Videos in sozialen Netzwerken verbreitet
Andere Touristen im Bereich der Marienbrücke hatten die Rettungsaktion und die Festnahme damals mitbekommen und aufgenommen. Videos und Fotos wurden weltweit in sozialen Netzwerken verbreitet, rund um den Globus berichteten Medien über die Gewalttat beim Märchenschloss.
Wie der für die Ermittlungen hauptverantwortliche Kriminalpolizist in dem Prozess erläuterte, saß der US-Amerikaner in den Minuten nach seiner Festnahme ruhig auf der Rückbank eines Streifenwagens, habe nur stoisch auf den Sitz vor ihm geblickt. Auch den ersten Verhandlungstag verfolgte der 31-Jährige fast regungslos - die meiste Zeit saß er mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank.
Das Gericht hat für den Prozess zunächst sechs Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte demnach Mitte März verkündet werden.
Update vom 15.02.2024: Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein - jetzt beginnt der Prozess gegen einen Touristen
Nach dem Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen unweit von Schloss Neuschwanstein beginnt der Prozess gegen einen Landsmann der beiden Opfer. Der 31-Jährige muss sich von Montag (19. Februar 2024) an wegen Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes vor dem Landgericht Kempten verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die beiden Frauen am 14. Juni vergangenen Jahres bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau aus sexuellen Gründen brutal überfallen zu haben. Die Brücke ist ein beliebter Treffpunkt von Urlaubern, weil man vor dort einen besonders guten Blick auf das Märchenschloss des Bayern-Königs Ludwig II. hat.
Nach dem Angriff war eine 21-Jährige gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt. Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben, zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben. Die Verteidigung des Angeklagten erklärte, dass sie im Vorfeld des Prozesses keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben wolle.
Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein in Schlucht gestoßen: Täter soll sie zuvor auf einen abgelegenen Pfad gelockt haben
Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Mit normalerweise etwa eineinhalb Millionen Gästen pro Jahr zählt Neuschwanstein zu den bekanntesten und meistbesuchten Touristenmagneten in der Bundesrepublik.
Nach den Ermittlungen sollen die zwei Frauen und der Mann aus den USA als Urlauber zufällig aufeinandergetroffen sein. Sie sollen auf einem steilen Wanderweg ausgerutscht und dadurch ins Gespräch gekommen sein. Schon nach wenigen Minuten soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, die jüngere der beiden Freundinnen zu vergewaltigen und umzubringen. Durch die Tötung habe der Mann die größtmögliche sexuelle Erregung erzielen wollen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Laut Anklage hatte der Beschuldigte die Frauen auf einen abgelegenen Pfad gelockt. Dort soll er die 21-Jährige zu Boden geworfen und gewürgt haben. Als deren Freundin eingegriffen habe, sei es zu einem Gerangel gekommen. Der Mann habe schließlich die damals 22 Jahre alte Frau in die Schlucht gestoßen, die Frau erlitt durch den Sturz zahlreiche Verletzungen.
Zeugen sollen Angeklagten bei Vergewaltigung überrascht haben
Danach soll der Angeklagte die 21-Jährige weiter gewürgt, entkleidet und vergewaltigt haben. Das Verbrechen soll er auch auf Video aufgenommen haben. Zwei Zeugen sollen den Mann dann während der Tat überrascht haben, sodass dieser schließlich von der Frau abließ. Danach soll der Mann auch das jüngere Opfer den fast 50 Meter tiefen Abhang hinabgeworfen haben.
Der Verdächtige wurde kurze Zeit später von Polizeibeamten in Tatortnähe festgenommen. Die beiden Frauen wurden von der Bergwacht aus der Schlucht geborgen und ins Krankenhaus gebracht. Die 21-Jährige starb allerdings in der darauffolgenden Nacht im Klinikum in Kempten.
In der Ferienwohnung des Amerikaners in Oberstdorf fanden die Ermittler dann laut Anklage auch noch kinderpornografische Bilder auf einem Mobiltelefon und einem Computer. Auch dies ist Gegenstand der Verhandlung. Das Gericht hat für den Prozess zunächst sechs Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte es demnach Mitte März geben.
Vorschaubild: © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)