Der Bayerische Landtag beschäftigt sich wieder einmal mit dem strikten Ladenschlussgesetz. Die CSU will Lockerungen, betont aber, dass sie an anderer Stelle hart bleiben will.
Update vom 03.042025: Holetschek begründet CSU-Zurückhaltung beim Ladenschluss
Am 1. April 2025 hatte sich der Bayerische Landtag in erster Lesung auch mit einer moderaten Anpassung des Ladenschlussgesetzes befasst. An der verhältnismäßig strikten Auslegung des Gesetzes und einem generellen Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen und nach 20 Uhr will die CSU dabei festhalten.
Der Vorsitzende der CSU-Fraktion, Klaus Holetschek, betont, dass die aktuelle Neuregelung auch der Wunsch der Kirchen und Arbeitnehmerverbände gewesen sei, mit denen man einen intensiven Dialog zum neuen Gesetzentwurf geführt habe. "Das neue Ladenschlussgesetz verbindet die Digitalisierung mit dem Schutz von Arbeitnehmern", so Holetschek.
Ähnlich sieht es auch der sozialpolitische Sprecher der CSU, Thomas Huber. Auch er betonte, dass die CSU den Einzelhändlern die Digitalisierung erleichtern wolle. Aber: "Bei aller Öffnung war für uns von Anfang [...} klar: Zwei rote Linien sind unantastbar. Zum einen bleibt der Sonntagsschutz weiterhin der Kern unserer Politik. Zum anderen wollten wir unter keinen Umständen eine Ausweitung der regulären Ladenöffnungszeiten nach 20 Uhr", so Huber.
Meldung vom 25.03.2025: Werden die strengen Ladenschluss-Regeln in Bayern jetzt gelockert?
Die seit langem angekündigten moderaten Lockerungen der strikten bayerischen Ladenschluss-Regeln rücken näher: Das Kabinett hat den zugehörigen Gesetzentwurf nun final beschlossen - jetzt ist der Landtag am Zug. Ziel ist, dass die Reform im Laufe dieses Jahres in Kraft treten kann.
Der zentrale Eckpunkt der in Summe damit überschaubaren Reform ist schon seit vielen Monaten klar: Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland weiter an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20.00 Uhr fest. Daran hat die Koalition aus CSU und Freien Wähler am Ende nicht gerüttelt.
Ladenschluss bleibt bei 20.00 Uhr
Es gibt allerdings einige Lockerungen: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Händler dürfen zudem zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20.00 Uhr aufsperren. Und: Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Die genauen Zeiten dürfen die Kommunen aber jeweils eigenständig festlegen. Zudem gibt es neue Freiräume beim erlaubten Sonntags-Warensortiment für Läden in Tourismusorten.
Bei der Verbändeanhörung seien mehr als 40 Verbände und Institutionen einbezogen gewesen, teilte die Staatskanzlei mit. Der Gesetzentwurf sei ausgewogen und bringe alle Interessen bestmöglich in einen Ausgleich. "Er wurde von den Verbänden mehrheitlich dem Grunde nach befürwortet, bei Punkten wie dem Sonn- und Feiertagsschutz aber auch mit unterschiedlichen Positionen diskutiert", hieß es in der Mitteilung.