Bayerns Staatsminister Aiwanger und Holetschek haben sich auf grundsätzliche Regeln für die diesjährigen Weihnachtsmärkte geeinigt. Corona-Beschränkungen soll es kaum noch geben - dafür aber einen Rahmenhygieneplan.
- Weihnachtsmärkte dürfen in Bayern stattfinden
- Regierung stellt Rahmenkonzept mit Regeln vor
- Märkte besonders für Familien wichtig
Es sei ein "wichtiger Schritt in Richtung Normalität", denn sie erfüllten "eine wichtige soziale Funktion." Was sich anhört, als hätten Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gerade die Rückkehr zum Präsenzunterricht in Schulen beschlossen, hatte einen gänzlich anderen Hintergrund: Am Mittwoch, dem 13. Oktober, gaben die beiden Staatsminister grünes Licht für Weihnachtsmärkte in Bayern. Diese sind nun weitestgehend ohne Corona-Beschränkungen möglich - also ohne 3G-Regeln, ohne Maske, Umzäunung, Kontaktverfolgung oder gar einem Ausschankverbot von Alkohol.
Weihnachtsmärkte in Bayern: Familien und Kinder haben "besonders gelitten"
Bereits Ende September hatte der bayerische Ministerrat grundsätzlich beschlossen, dass Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden können. Verschiedene Veranstalter hatten sich jedoch schon früher darauf festgelegt, dass Weihnachtsmärkte stattfinden sollen. So war schon im August klar, dass Bayerns bekanntester Weihnachtsmarkt, der Nürnberger Christkindlesmarkt, stattfinden soll - wenn auch in etwas anderer Form als in den vergangenen Jahren. Auch Bamberg gab bereits Anfang Oktober einen Plan für den kommenden Weihnachtsmarkt bekannt.
Nun hat die bayerische Staatsregierung eine Liste mit konkreten Corona-Regeln vorgestellt, die beim Besuch von Weihnachtsmärkten gelten. Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger handele es sich dabei um ein „maßvolles Schutzkonzept“. Diese Vorschriften müssen Besucher beachten:
Gilt eine Maskenpflicht auf dem Markt?
Generell muss unter freiem Himmel keine Maske getragen werden. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern aber nicht eingehalten werden, rät die Regierung zum Tragen einer medizinischen Maske. Daran müssen sich auch Mitarbeiter des Weihnachtsmarktes halten. Eine Ausnahme gilt, wenn sie einen festen Steh- oder Arbeitsplatz haben, von dem aus sie den Sicherheitsabstand zu den Besuchern einhalten können. Auf eine Maske verzichten kann auch, wer an einer Theke oder Kasse durch eine Trennscheibe geschützt ist sowie Kinder bis zu sechs Jahren oder Besucher, die ein Attest vorweisen. In der Gastronomie dürfen Kunden die Masken am Tisch abnehmen.
Dürfen Speisen und Getränke angeboten werden?
Gastronomiebetreibe dürfen auf Weihnachtsmärkten Essen und Trinken anbieten, sowohl am Platz als auch zum Mitnehmen. Auch der Ausschank von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken ist erlaubt.
Gilt die 3G-Regel?
Zu gastronomischen Innenbereichen haben nur Geimpfte, Getestete und Genesene Zutritt, wenn die jeweilige Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt und somit die 3G-Regel in Kraft tritt. Die Veranstalter können zudem individuell entscheiden, ob sie strengere Regeln vorschreiben wollen, beispielsweise die 2G-Regel oder den Vorweis eines PCR-Tests.