Menowin Fröhlich hatte seinen größten Erfolg in der Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" von RTL. Seitdem begleiten den Sänger immer wieder Skandale um Alkohol und Drogenmissbrauch. Nun muss er ins Gefängnis.
Der ehemalige "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) Kandidat Menowin Fröhlich (34) wurde zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt - ohne Bewährung. Das Urteil ist die Folge auf das Berufungsverfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt, nachdem Fröhlich für seine Alkoholfahrt 2019 zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war.
Das bestätigte bereits vor der Verhandlung Oberstaatsanwalt Robert Hartman gegenüber RTL: "Der Fall wurde bereits verhandelt. Es ist auch schon rechtskräftig festgestellt worden, dass es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gibt. Die Frage, die wir heute zu beantworten haben, ist die, ob diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann", erklärte er.
Menowin Fröhlich zu Gefängnisstrafe verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt eingelegt. Fröhlich hatte sich am 21. Juni 2019 ohne Führerschein hinter das Steuer seines Autos gesetzt, um betrunken Bier holen zu fahren. Wie der Sänger selbst in der "TVNOW"-Dokumentation "Menowin – Mein Dämon und ich" einräumte, habe er eine Kurve nicht richtig nehmen können. Das Auto geriet ins Schleudern und landete schließlich auf dem Dach. Als er damals von der Polizei aufgegriffen wurde, hatte er 1,13 Promille im Blut.
Die Strafe ist am Ende sogar zwei Monate höher als angenommen ausgefallen, weil gegen Fröhlich ein Strafbefehl aus Wuppertal wegen Betrugs vorliege. Das Urteil wieder zur Bewährung auszusetzen sei keine Option gewesen, da laut Gericht die Prognose des Ex-DSDS-Stars "nicht positiv" gewesen sei.
Trotzdem wird Fröhlich wohl noch nicht ins Gefängnis gehen. Sein Anwalt André Miegel kündigte gegenüber RTL bereits direkt nach Ende der Verhandlung an: "Wir legen Rechtsmittel ein. Für uns hat sich das Urteil heute als überhaupt nicht nachvollziehbar herausgestellt."
Fröhlich und seine Anwälte legen Revision ein - Gericht muss erneut über die Strafe entscheiden
Das hatte Anwalt Claus Eßer bereits vor der Verhandlung durchblicken lassen. "Heute klicken keine Handschellen", sagte er. Für die Revision haben Fröhlich und seine Rechtsvertreter nun eine Woche Zeit. Bis ein endgültiges Urteil gefällt wird, können indes noch mehrere Monate ins Land ziehen.