Jahrelange Gerüchte und Hass im Netz: Brigitte Macron leidet unter Cybermobbing. Jetzt verurteilt ein Pariser Gericht zehn Verantwortliche zu Bewährungsstrafen und Online-Sperren.
Seit Jahren ist Frankreichs First Lady Zielscheibe böswilliger Gerüchte im Internet, jetzt hat ein Gericht in Paris zahlreichen Verantwortlichen die Rote Karte gezeigt. Wegen Cybermobbings gegen Brigitte Macron verhängte das Gericht Haftstrafen von zumeist sechs Monaten auf Bewährung gegen acht Männer und zwei Frauen, zwei Angeklagte erhielten acht Monate auf Bewährung.
Alle Verurteilten müssen außerdem auf eigene Kosten ein Praktikum zum Respekt anderer Menschen im Internet absolvieren und einige erhielten eine befristete Onlinesperre für die Nutzung der sozialen Medien, die sie für das Cybermobbing genutzt haben. Gemeinsam müssen die Verurteilten eine Entschädigung von 10.000 Euro an Brigitte Macron zahlen, die während des Prozesses und auch der Urteilsverkündung nicht im Gericht anwesend war.
Verschwörungserzählung im Netz
Den Angeklagten wurden zahlreiche böswillige Äußerungen über das Geschlecht der Präsidentengattin sowie über den Altersunterschied zu Emmanuel Macron vorgeworfen. Dabei war teilweise selbst von Pädophilie die Rede. Hintergrund ist die seit der Wahl Macrons zum Präsidenten 2017 in den sozialen Medien kursierende Verschwörungserzählung, wonach Brigitte Macron (72) eine Transfrau sein und als Mann geboren worden sein soll. Die Macrons gingen dagegen schon früher gerichtlich vor.
Brigitte Macron hatte sich am Vorabend der Urteilsverkündung in den Abendnachrichten des Sender TF1 zu dem Cybermobbing gegen sie geäußert. «Ich bin ständig an der Seite von Jugendlichen, um gegen Mobbing zu kämpfen, aber wenn ich nicht mit gutem Beispiel vorangehe, wird es schwierig werden», begründete sie ihr Vorgehen vor Gericht gegen das Mobbing.
Sie führe noch einen weiteren Prozess gegen zwei Frauen, die behaupteten, sie sei ein Mann. Man dürfe ihre Identität nicht antasten, «das ist unmöglich (...), damit spielt man nicht.»
Richter spricht von «Welle des Hasses»
In seiner Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einer «Welle des Hasses», der sich die Präsidentengattin seit Jahren ausgesetzt sieht - mit negativen Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Brigitte Macron leide unter den im Netz verbreiteten Gerüchten, etwa weil sie bei Auslandsreisen wisse, dass alle Staatschefs von den Verschwörungserzählungen gehört hätten. Und auch ihre Enkelkinder hätten sich schon anhören müssen, dass ihre Oma eigentlich ein Mann sei.
Und an die Angeklagten gerichtet stellte der Richter klar, dass es unerheblich sei, ob sie den Vorsatz gehabt hätten, der First Lady zu schaden. Was für eine Strafbarkeit zähle, sei der Umstand, dass Brigitte Macron sich durch das böswillige Mobbing verletzt gefühlt habe.