Für einen mehrmonatigen Hafturlaub gilt ein Sexualtäter als vorbereitet. Dann kommt er in Franken mit Kindern in Kontakt und wird nach eigenen Angaben rückfällig – welche Fehler machten die Behörden?
Fast vier Jahre sitzt ein junger Sexualstraftäter wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs in Niedersachsen in Haft. Zur Vorbereitung auf seine dauerhafte Entlassung wird der 23-Jährige Anfang 2025 in den Hafturlaub entlassen und zieht nach Bayern. In einer Fachambulanz für Sexualstraftäter spricht er regelmäßig mit Experten - und trotzdem wird er wieder straffällig.
Der 23-Jährige vergreift sich an zwei Jungen, wie er vor dem Landgericht Aschaffenburg gesteht. «Die Fantasien waren da, das hat die Inhaftierung auch nicht geändert. (...) Ich schäme mich dafür.» Es habe keine Weisung gegeben, dass er in seinem Hafturlaub keinen Kontakt zu Kindern haben dürfe, sagt der Verdächtige. Eine derartige Vorgabe der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln habe nur seine früheren Opfer betroffen.
Kontakt über soziale Medien
An seine neuen Opfer, damals elf und zwölf Jahre alt, kommt der Angeklagte im Jahr 2025 nach eigenen Worten über soziale Medien. Er fühlte sich in seinem neuen Leben in Franken einsam, suchte Aufmerksamkeit, wie er der Strafkammer erzählt. Er lernt eine Familie aus dem Raum Aschaffenburg kennen, die drei Jungen hat. Sie treffen sich im Frühjahr 2025 regelmäßig.
Irgendwann wird der 2021 rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter rückfällig und vergreift sich mehrmals an dem damals zwölfjährigen Kind der Familie, unter anderem im Kinderzimmer. «Ich hab' ihn auch drum gebeten, dass er nichts erzählt», sagt der Angeklagte zum Prozessauftakt.
Als der Kontakt zu der Familie nach Streitigkeiten abbricht, findet der Mann in einem Elfjährigen in Sachsen-Anhalt sein nächstes Opfer. Der Angeklagte erzählt unumwunden, wie sie sich in Staßfurt trafen. «Er wollte mir einen Gefallen tun, weil wir uns gut verstanden haben.» Zu einem weiteren Treffen kommt es nicht, weil Ermittler den 23-Jährigen Ende Juli 2025 in Franken festnehmen.
Anklage will mehr als nur Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Herstellen und Besitz kinderpornografischer Inhalte, Vergewaltigung und Körperverletzung vor.
«Die Staatsanwaltschaft wird in der Hauptverhandlung die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragen», sagt Staatsanwalt Sebastian Geis und macht damit deutlich, für wie gefährlich die Ermittler den Angeklagten halten. Sicherungsverwahrung kann nach dem Verbüßen einer Haft angeordnet werden, wenn von dem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.