Empathielos, egozentrisch, berechnend, manipulativ - das psychiatrische Gutachten sagt wenig Positives über die Angeklagte. Ob sie aber den achtjährigen Fabian tötete, steht auf einem anderen Blatt.
Ein psychiatrisches Gutachten hat die wegen Mordes am achtjährigen Fabian Angeklagte als schuldfähig eingestuft. Zwar attestierte der forensisch-psychiatrische Sachverständige Peter Keiper der 30-Jährigen in seinem Gutachter vor dem Landgericht Rostock eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und eine Lernbehinderung. Diese seien aber eher moderat und nicht so schwer ausgeprägt, dass sie die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt hätten deutlich beeinflussen können.
Auch mit Blick auf die Einsichtsfähigkeit betonte der Gutachter, dass die Angeklagte trotz der psychischen Probleme in der Lage sei, das Unrecht der vorgeworfenen Tat in «vollen Umfang» zu erkennen. Der Facharzt, der seit Prozessbeginn am 28. April an jedem Verhandlungstag teilnahm, verwies zugleich auf psychopathische Tendenzen der Angeklagten, die sich in gefühllosen und manipulativen Verhalten zur Ausbeutung anderer zeigten.
«Die Emotionslosigkeit ist selbst für mich in dem Ausmaß erstaunlich», sagte Keiper, der seit 26 Jahren in der forensischen Psychiatrie tätig ist. Während der stundenlangen Gespräche bei seinen drei Treffen in der JVA Bützow habe die Angeklagte nur zwei Mal geweint. Einmal als es um den Tod ihres Lieblingspferdes gegangen sei und dann als man über die Unterbringung ihres Sohnes bei einer Pflegefamilie gesprochen habe. Bis zuletzt habe sie eine Beteiligung an der ihr vorgeworfenen Tat bestritten.
Urteil am 10. November geplant
Mit dem Gutachten neigte sich am 32. Verhandlungstag auch die umfangreiche Beweisaufnahme ihrem Ende zu. Auf dem Plan des Gerichtes stehen nun noch drei Verhandlungstage: Am 29. und 30. Oktober sollen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft beziehungsweise Verteidigung gehalten werden. Auch die Angeklagte wird möglicherweise das Recht auf ihr letztes Wort nutzen. Am 10. November könnte ein Urteil fallen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-jährigen Deutschen vor, den aus Güstrow stammenden Fabian am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte, die wegen psychischer Probleme seit 2015 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.
Sie selbst war es, die der Polizei am 14. Oktober den Fund des Leichnams meldete. Dabei gab sie damals zunächst an, das tote Kind zufällig gefunden zu haben, als sie mit einer Freundin und den Hunden spazieren war. Wie sie später zugab, war das gelogen.
Vor Gericht räumte sie ein, die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden zu haben, als sie zweimal jeweils mit einem anderen Freund am Fundort gewesen sei. Der Fund sei aber ein absoluter Zufall gewesen. Die Freunde hätten ihr damals eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen. Sie meldete den Fund erst am 14. Oktober.