Bahnmitarbeiterin schläft während der Arbeit sieben Stunden

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Symbolbild Frau mit Schlafmaske Foto: epd
Symbolbild Frau mit Schlafmaske Foto: epd

Die Kündigung einer Bahnmitarbeiterin, die in einem Zug eingeschlafen war, ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht in Köln entschieden.

Die Mitarbeiterin hatte mit Erlaubnis ihrer Chefin in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr nicht gut ging. Die Frau verschlief die ganze siebenstündige Fahrt. Darauf wurde der 30-Jährigen gekündigt - zu Unrecht, befanden die Richter. Nicht auszuschließen, dass die Lokführer künftig im Liegen streiken.