Hinzu kommen zwei weitere Vereinfachungen durch das Solarpaket-Gesetz: Digitale Stromzähler sind nicht oder – besser gesagt – noch nicht verpflichtend (sie kommen erst nach und nach). Wird ein Steckersolargerät in einem Haushalt montiert, in dem der Stromzähler noch kein Zweirichtungszähler ist, kann (bei hoher Stromerzeugung und wenig Verbrauch) dieser Haushaltszähler (Ferraris-Zähler) auch rückwärts laufen. Seit Inkrafttreten des "Solarpakets I" (Mai 2024) wird das Rückwärtslaufen des Zählers übergangsweise geduldet. Die VDE-Normen empfehlen zusätzlich einen speziellen "Einspeise-Stecker". Verboten ist der haushaltsübliche Schuko-Stecker aber nicht. Dieser wird von rund 80 % der Steckersolargeräte in der Praxis genutzt. Die entsprechenden VDE-Normen sind vermutlich bis Ende des Jahres 2024 geändert und sollen die Nummer VDE 0126-95 tragen.
Einsparpotenzial liegt bei 160 Euro pro Jahr
Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln die Wechselrichter die Einspeisung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert Steckersolargeräte (§ 9 Abs. 1 EEG) bis zu einer maximalen Modulleistung von 2000 Watt. Die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst die Sonnenenergie, bevor sie auf den Strom vom Versorger zurückgreifen.
Wie viel Solarstrom ein Balkonkraftwerk wirklich liefert, hängt von mehreren Faktoren ab: vor allem von der Ausrichtung, dem Neigungswinkel und der Sonneneinstrahlung. In Süddeutschland ist der Ertrag höher als im Norden. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin rechnet für ein 600-Watt-System an einem Südbalkon ohne Verschattung mit 400 bis 600 Kilowattstunden im Jahr.
Bei einem Preis von 30 Cent je Kilowattstunde für Haushaltsstrom vom Versorger lassen sich somit theoretisch bis zu 180 Euro pro Jahr sparen. Praktisch ist es aber kaum umsetzbar, den Solarstrom immer dann komplett zu verbrauchen, wenn er entsteht. Mit einer Mini-Solaranlage lässt sich meistens der Stand-by-Verbrauch der Elektrogeräte zu Hause (Kühlschrank, Router usw.) decken. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass eine Einsparung von rund 160 Euro im Jahr bei den Stromkosten realistisch ist.
Weniger Bürokratie bei der Anmeldung
Zum Stichwort Entbürokratisierung: Wo musst du ein Steckersolargerät oder einen Batteriespeicher anmelden? Der Betrieb eines Balkonkraftwerks oder eines Speichers ist nur möglich, wenn die Geräte im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Der Anmeldeprozess ist jetzt vereinfacht und beschränkt sich neben den Angaben zur Person und E-Mail-Adresse auf fünf Angaben:
- Leistung der Module
- Leistung des Wechselrichters
- Standort
- Datum der Inbetriebnahme
- Stromzählernummer
Die Meldung per Onlineformular kannst du selbst machen oder der Handwerker übernimmt das. Da ein Steckersolargerät formal betrachtet eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, ist die Anmeldung verpflichtend. Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister droht dir ein Bußgeld. Die früher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber (beispielsweise den Stadtwerken) entfällt komplett.
Die Preise für Mini-PV-Anlagen sind günstig
Kosteten Balkonkraftwerke vor einem Jahr noch über 1.000 Euro, fallen die Preise für die Mini-PV-Anlagen in einem ähnlichen Tempo wie bei großen Solaranlagen. So gibt es inzwischen ein Balkonkraftwerk mit 830 Watt Modulleistung und einem 800-Watt-Wechselrichter bereits zu einem Preis von unter 300 Euro beim Discounter Netto oder im Aldi-Onlineshop. Der Grund dafür sind die gefallenen Kosten für Solar-Module, die meist kostengünstig in China produziert werden.
Das gestiegene Interesse führt nach Einschätzung der Preissuchmaschine Idealo dazu, dass immer mehr Anbieter auf den Markt drängen und das Angebot wächst. Waren 2022 im Schnitt 37 Angebote für Balkonkraftwerke bei Idealo gelistet, stieg die Zahl 2023 bereits auf 785 an. Im ersten Quartal 2024 waren es sogar durchschnittlich 1.162 Angebote. Gleichzeitig entwickeln sich die Preise in die entgegengesetzte Richtung: Waren für ein Balkonkraftwerk im April 2022 durchschnittlich rund 1.007 Euro fällig, mussten Verbraucher im April 2024 im Schnitt nur noch 712 Euro einplanen. Das entspricht einem Preisverfall von 29 %.
Eine Marktanalyse von Verviox bestätigt den Trend. Die Anschaffungskosten liegen zwischen 500 und 700 Euro. "Seit letztem Jahr entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen, darum sind auch Balkonkraftwerke deutlich günstiger geworden. Sie lohnen sich oft auch dann, wenn keine Idealbedingungen erreicht werden, etwa weil die Ausrichtung nicht optimal ist. Es dauert dann nur etwas länger", sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Darüber hinaus bieten viele Kommunen und einzelne Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eine Förderung für den Kauf von Mini-Solaranlagen an. Dadurch können die Anschaffungskosten noch weiter gesenkt werden", so Storck weiter.
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