Lass deinen Hund nie bei Hitze im Auto: Er kann sterben und dir drohen bis zu drei Jahre Haft, Geldstrafen und Tierhalteverbot.
"20 Grad °C Außentemperatur sind doch kein Problem, wenn ich meinen Verbeiner mal eben 20 Minuten im Auto lasse, während ich nur kurz einkaufen gehe?" - So oder ähnlich dürften viele Hundehalter und Hundehalterinnen denken, doch Messungen ergaben, dass sich schon bei vergleichsweise harmlosen Außentemperaturen der Innenraum eines Wagens lebensbedrohlich aufheizen kann. Die Folgen für dein Tier können von Bewusstlosigkeit, Herz- und Kreislaufproblemen bis zum Tod reichen.
Als Konsequenz drohen dir - je nach Schwere des Falls, der Vorgeschichte, deiner individuellen Sozialprognose - rechtliche Konsequenzen, die von Geldstrafen über Tierhalteverbote bis hin zu Haftstrafe reichen können. Entscheidend ist dafür, ob eine vorsätzliche, aus Rohheit begangene Tat nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Im letzten Fall wird auch fahrlässiges Handeln bestraft. Das aktive Schädigen des Hundes durch Zurücklassen wird genauso bestraft wie das Unterlassen, ihn nicht aus dem Wagen geholt zu haben, wenn die Besorgung länger dauert und die Lage jetzt lebensgefährlich wird.
Autos heizen sich auch bei moderaten Temperaturen sehr schnell bedrohlich auf
Grundsätzlich ist es nicht verboten, einen Hund alleine im Auto zurückzulassen. Du musst nur sicherstellen, dass er bei Hitze wie auch Kälte keine Gesundheitsschäden erleidet. Allerdings ist es so, dass sich Autos überraschend schnell aufheizen, selbst bei Temperaturen, die dir persönlich noch nicht einmal sommerlich vorkommen mögen. Wie ein Artikel der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Wien verdeutlicht, können je nach Fahrzeugtyp, Farbe, Glasflächen, Farbe des Innenraummaterials in weniger als 30 Minuten lebensbedrohliche Zustände für Hunde entstehen.
Die Fenster ein wenig zu öffnen, reicht entgegen landläufiger Meinung nicht aus, dieser Überhitzung entgegenzuwirken. Dafür müssten die Fenster schon weit geöffnet sein - das empfiehlt sich aber nicht, weil dein Hund ausbüxen oder geöffnete Fenster Langfinger anlocken könnten.
Die einzige Abhilfe wäre, den Hund in einem vollklimatisierten Wagen zurückzulassen, der stabile und verträgliche Temperaturen garantiert. Allerdings verfügt nicht jeder Wagen über Air Condition.
Welche Straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen drohen?
- Strafrechtliche Konsequenzen
Im Zivilrecht mögen Tiere lange Zeit zwar "nur" als "Sachen" qualifiziert worden sein, doch inzwischen stellt § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig klar, dass sie keine Sachen sind und durch "besondere Gesetze", wie eben das Tierschutzgesetz (TierSchG), geschützt werden. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt.