Hunde-Besitzer aufgepasst: Das droht dir, wenn du deinen Vierbeiner bei Hitze im Auto lässt

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Lass deinen Hund nie bei Hitze im Auto: Er kann sterben und dir drohen bis zu drei Jahre Haft, Geldstrafen und Tierhalteverbot.

"20 Grad °C Außentemperatur sind doch kein Problem, wenn ich meinen Verbeiner mal eben 20 Minuten im Auto lasse, während ich nur kurz einkaufen gehe?" -  So oder ähnlich dürften viele Hundehalter und Hundehalterinnen denken, doch Messungen ergaben, dass sich schon bei vergleichsweise harmlosen Außentemperaturen der Innenraum eines Wagens lebensbedrohlich aufheizen kann. Die Folgen für dein Tier können von Bewusstlosigkeit, Herz- und Kreislaufproblemen bis zum Tod reichen.

Als Konsequenz drohen dir - je nach Schwere des Falls, der Vorgeschichte, deiner individuellen Sozialprognose - rechtliche Konsequenzen, die von Geldstrafen über Tierhalteverbote bis hin zu Haftstrafe reichen können. Entscheidend ist dafür, ob eine vorsätzliche, aus Rohheit begangene Tat nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Im letzten Fall wird auch fahrlässiges Handeln bestraft. Das aktive Schädigen des Hundes durch Zurücklassen wird genauso bestraft wie das Unterlassen, ihn nicht aus dem Wagen geholt zu haben, wenn die Besorgung länger dauert und die Lage jetzt lebensgefährlich wird.

Autos heizen sich auch bei moderaten Temperaturen sehr schnell bedrohlich auf

Grundsätzlich ist es nicht verboten, einen Hund alleine im Auto zurückzulassen. Du musst nur sicherstellen, dass er bei Hitze wie auch Kälte keine Gesundheitsschäden erleidet. Allerdings ist es so, dass sich Autos überraschend schnell aufheizen, selbst bei Temperaturen, die dir persönlich noch nicht einmal sommerlich vorkommen mögen. Wie ein Artikel der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Wien verdeutlicht, können je nach Fahrzeugtyp, Farbe, Glasflächen, Farbe des Innenraummaterials in weniger als 30 Minuten lebensbedrohliche Zustände für Hunde entstehen.

Die Fenster ein wenig zu öffnen, reicht entgegen landläufiger Meinung nicht aus, dieser Überhitzung entgegenzuwirken. Dafür müssten die Fenster schon weit geöffnet sein - das empfiehlt sich aber nicht, weil dein Hund ausbüxen oder geöffnete Fenster Langfinger anlocken könnten.

Die einzige Abhilfe wäre, den Hund in einem vollklimatisierten Wagen zurückzulassen, der stabile und verträgliche Temperaturen garantiert. Allerdings verfügt nicht jeder Wagen über Air Condition.

Welche Straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen drohen?

  • Strafrechtliche Konsequenzen

Im Zivilrecht mögen Tiere lange Zeit zwar "nur" als "Sachen" qualifiziert worden sein, doch inzwischen stellt § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig klar, dass sie keine Sachen sind und durch "besondere Gesetze", wie eben das Tierschutzgesetz (TierSchG), geschützt werden. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt.

Die Straf- und Bußgeldvorschriften finden sich in den Paragrafen §§ 17-20a TierSchG. Die am härtesten bestraften Tatbestände finden sich gleich am Anfang in § 17 TierSchG. Hier ist etwa entscheidend, ob du deinem Tier aus "Rohheit" erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt hast.

Hast du jedoch "nur" aus Unkenntnis über die Temperaturentwicklung im Auto-Innenraum bewirkt, dass dein Tier verletzt oder getötet wurde, kommen Ordnungswidrigkeiten nach dem TierSchG in Betracht. Doch auch diese können mit Geldstrafen von bis zu 5000 € oder bis zu 25.000 € bestraft werden. Als sogenannte "Nebenfolge" kann zum Beispiel auch das Verbot der Tierhaltung ausgesprochen werden.

  • Zivilrechtliche Konsequenzen

Lässt du dein Tier in einem überhitzten Auto zurück und gerät es in eine lebensbedrohliche Lage, können Außenstehende ein Fenster deines Wagens einschlagen, um das Tier zu retten. Obwohl in diesem Fall eine vorsätzliche Sachbeschädigung seitens der Helfer und Helferinnen vorliegt, ist diese wegen Notstands nach § 34 StGB nicht strafbar, da sie nicht rechtswidrig ist. Beim Notstand geht das Tierwohl über das Interesse am Erhalt des Eigentums. Folge: Du musst den Schaden am Wagen selbst tragen.

Firmenwagen oder Hunde-Sitting: Was passiert in diesen speziellen Fällen?

Besonders pikant: Bei dem Wagen handelt es sich um ein geliehenes oder gar ein betrieblich bereitgestelltes Fahrzeug. In diesem Fall es fraglich, ob eine Haftpflichtversicherung für den Aufbruchsschaden einspringt, denn die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen Ansprüche bei der Beschädigung von Geliehenem typischerweise aus. Folge wäre, dass du die Reparatur selbst zahlen musst. Trotzdem könnte die Police, die für dich zutrifft, vielleicht leisten. Wurde ein Dienstfahrzeug beschädigt, kann es auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen et cetera geben. Zusätzlich könnte dir das Dienstfahrzeug künftig entzogen werden.

War der Hund nicht dein eigener, ist ein Anspruch wegen Schadensersatz denkbar. Der schon erwähnte § 90a BGB stellt zwar klar, dass Tiere keine Sachen sind - die Vorschriften über Sachen sind jedoch anwendbar, wo sie passen. Hast du etwa als Hundesitter eines Rassehundes versagt und das Tier durch Zurücklassen im überhitzten Wagen getötet, können seine Eigentümer oder Eigentümerinnen nach den §§ 823 folgende BGB vorgehen und Schadensersatz verlangen, der schnell in vierstelliger Höhe anfallen kann.

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