Die Zuckersteuer soll nicht nur für Cola, Fanta, Sprite und Co. gelten. Laut einem neuen Dokument aus dem Bundesfinanzministerium könnten auch Zero-Limonaden künftig teurer werden.
Die geplante Zuckersteuer könnte doch mehr Produkte umfassen, als bisher gedacht. Neben Limonaden sollen auch Säfte, Eistees und Biermischgetränke betroffen sein – und sogar "zuckerfreie" Getränke, wie laut "Bild" aus einem Papier des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.
Die Höhe der Steuer soll sich nach dem Zuckergehalt richten. Zero-Getränke, die Süßstoff statt Zucker verwenden, sollen mit einem pauschalen Betrag ebenfalls unter die Steuer fallen.
Zuckersteuer auch auf Zero-Getränke? Das soll sich ändern
Dem Papier zufolge wären somit folgende Getränke betroffen:
- Limonade
- Zero bzw. zuckerfreie Limonade
- Saft
- Eistee
- Milchgetränke und Milchalternativen
- Fertigkaffee
- Biermischgetränke
Pro 100 Milliliter werden je nach Zuckergehalt zwischen 26 Cent und 38 Cent Steuer fällig. Getränke mit Süßstoff würden mit 26 Cent pro Liter besteuert werden. Insgesamt erwartet das Bundesfinanzministerium laut erstem Entwurf zusätzliche Steuereinnahmen von rund 650 Millionen Euro im ersten Jahr nach der Einführung. Im Folgejahr werden "nur" noch 450 Millionen erwartet, da viele Hersteller vermutlich ihre Rezepturen anpassen werden, um eine höhere Abgabe zu vermeiden.
Welche Getränke unter die Zuckersteuer fallen, ist bei weitem nicht die erste Änderung am Plan der Koalition. So sollte sie ursprünglich erst ab 2028 in Kraft treten, nun aber bereits 2027. Zudem war die Zuckersteuer ursprünglich als Steuerabgabe geplant. Die Einnahmen daraus sollten zweckgebunden für das Gesundheitssystem eingesetzt werden. Dabei gab es jedoch verfassungsrechtliche Bedenken.
Zuckersteuer statt Sonderabgabe: Wofür werden die Millioneneinnahmen eingesetzt?
Denn solche Sonderabgaben sind streng geregelt: Die Steuergelder aus der Abgabe müssen der Gruppe zugutekommen, die sie auch trägt. Im Fall der Zuckersteuer würde diese direkt vom Hersteller an den Staat gezahlt werden, aber in die gesetzlichen Krankenkassen fließen, was rechtlich angefochten werden könnte. Daher wurde die Zuckerabgabe in eine allgemeine Steuer umgewandelt. In der Theorie heißt das aber auch, dass die Einnahmen daraus für andere Zwecke eingesetzt werden können.