Umstrittene Gesundheitsreform beschlossen: Was für Versicherte künftig teurer wird

Krankenversicherungskarten
Das Sparpaket der Koalition soll stabile Krankenkassenbeiträge erreichen. (Symbolbild)
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Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Höhere Zuzahlungen und weniger Leistung: Der Bundestag hat das umstrittene Reformpaket für die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Was kommt auf Versicherte zu?

Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen, wie aus der Tagesordnung des Bundestags hervorgeht. Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor - aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.

Zu den zentralen Punkten der Reform zählen:

  • Erhöhung der Zuzahlungsbeträge z. B. auf Medikamente um 50 Prozent auf 7,50 bis 15 Euro.
  • Freie Mitversicherung von Ehepartnern wird beschränkt, u. a. auf Eltern mit Kindern unter 12 Jahren.
  • Höhere Preisabschläge für Pharmakonzerne.
  • Streichung der Zusatzvergütungen und Begrenzung der Vergütungsanstiege für Krankenhäuser und Vertragsärzte.
  • Begrenzung der Verwaltungskosten und Werbeausgaben der Krankenkassen.

Gesundheits-Sparpaket beschlossen: Kritik an umstrittener Reform hält an

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte laut der Deutschen Presse-Agentur zuvor in der Debatte: "Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung." Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. Daher gelte: "Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt."

Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. "Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten." Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: "Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben." Nicole Hess (AfD) sagte: "Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung."

Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.

Vor dem Beschluss: Das wurde an der GKV-Reform verändert

Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren, für Eltern behinderter Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen und bei Erreichen der Regelaltersgrenze.

Das sind die wichtigsten Änderungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamenten in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen.
  • Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben. Cannabisblüten werden nicht mehr von den Kassen erstattet. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.
  • Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
  • Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.
  • Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.

Sparmaßnahmen auch für Ärzte, Kliniken und Pharmaindustrie

Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde ein "dynamischer" Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen.

Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren - zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt. 

Auch in Koalitionsreihen Kritik ausgelöst hatte, dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte. Da wurde nachgebessert: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben - zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro herunter.

Gesundheitsreform in Deutschland - wie geht es jetzt weiter?

Wie schnell es nach dem Bundestag weitergeht, war kurz danach noch in der Schwebe. Nach schwarz-rotem Plan sollte das Gesetz direkt die letzte Hürde im Bundesrat nehmen, der ebenfalls am Freitag tagte. Forderungen der Länder kam der Bund auch noch entgegen. Zustimmungsbedürftig war das Gesetz im Bundesrat nicht. Die spannende Frage lautete aber, ob die Länder es womöglich in den Vermittlungsausschuss schicken und so zunächst ausbremsen würden. 

Per Entschließung im Bundestag kündigten Union und SPD noch Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung, die es jetzt nicht mehr ins Gesetz schafften - versprochene Umsetzung gleich nach der Sommerpause. Und um Spielraum für die noch erhöhten Bundesmittel zu schaffen, soll dann auch eine neue Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden konzipiert werden.

Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. lmi/mit dpa