Cola, Fanta, Sprite: Schon nächstes Jahr könnte die Steuer kommen

Deutschland plant die Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks wie Cola und Limonaden, möglicherweise schon ab 2027. Die Steuer soll den Zuckerkonsum senken und die gesetzlichen Krankenkassen entlasten.

Möglicherweise schon ab 2027, spätestens aber ab 2028 soll sie kommen – und die Debatte darüber ist längst in vollem Gange: Die Bundesregierung plant, gezuckerte Getränke wie Limonaden und Cola mit einer Steuer zu belegen.

Ursprünglich war eine Zuckerabgabe vorgesehen, doch nun zeichnet sich ein Kurswechsel ab. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) gemeldet hatte, wird ein entsprechender Gesetzentwurf inzwischen federführend im Bundesfinanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil erarbeitet und nicht mehr im Gesundheitsministerium – dem Bericht der Tageszeitung Welt zufolge wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegenüber der ursprünglichen Abgabenkonstruktion.

Zuckersteuer statt Zuckerabgabe: Deutschland plant Besteuerung von Softdrinks – möglicherweise schon ab 2027

Hintergrund des Richtungswechsels sind verfassungsrechtliche Bedenken. Der Welt, die sich auf Regierungskreise beruft, zufolge bestehen erhebliche rechtliche Hürden für die ursprünglich geplante Abgabe. Weder das Gesundheitsministerium noch das Finanzministerium äußerten sich dazu öffentlich. Die schwarz-rote Koalition hatte sich ursprünglich darauf verständigt, ab 2028 eine neue Abgabe auf gezuckerte Getränke einzuführen – die jährlichen Mehreinnahmen sollten den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen und zweckgebunden sein.

Bei der ursprünglichen Regelung hätte es sich um eine Sonderabgabe gehandelt. Für solche Abgaben gelten laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strenge Voraussetzungen: Die Abgabe muss in besonderer Weise der Gruppe zugutekommen, die sie auch trägt. Da im Fall gezuckerter Getränke die Hersteller und Anbieter belastet würden, die Einnahmen jedoch den gesetzlich Versicherten zugutekommen sollten, wäre diese Konstruktion rechtlich angreifbar gewesen.

Der Verfassungsrechtler Henning Tappe von der Universität Köln erklärte der Welt, eine Ausgestaltung als Verbrauchsteuer sei dagegen unproblematischer. Steuereinnahmen fließen in den allgemeinen Staatshaushalt, aus dem bereits heute Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden – womit das verfassungsrechtliche Problem der fehlenden Gruppen-Kongruenz entfällt.

Wann kommt die Zuckersteuer in Deutschland genau?

Den am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerten zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 zufolge war die Einführung der Zuckersteuer ursprünglich für das Jahr 2028 vorgesehen. Doch interne Unterlagen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, über die das medizinische Fachmagazin Deutsches Ärzteblatt am 6. Juli 2026 berichtete, deuten darauf hin, dass die Koalition die Einführung auf 2027 vorziehen könnte: Die Bundesregierung kalkuliert demnach bereits für 2027 mit einem Steueraufkommen von 650 Millionen Euro.

Ab 2028 wird dann – nach zu erwartenden Rezepturanpassungen der Hersteller – mit sinkenden Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich gerechnet. Die Getränkewirtschaft reagierte am 6. Juli empört und bezeichnete das mögliche Vorziehen als "Affront gegen den Mittelstand". Bundesfinanzminister Klingbeil erklärte am 7. Juli, die Ausgestaltung der Zuckersteuer befinde sich noch in der Konkretisierungsphase. Der Bundestag hatte sich bereits am 16. Juni 2026 mit dem Rahmengesetz befasst; die Anhörung im Gesundheitsausschuss fand am 22. Juni statt. Die Steuereinnahmen sollen der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen – unter anderem für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Zuckersteuer: Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Einführungszeitpunkt: Möglicherweise bereits ab 2027, ursprünglich ab 2028 geplant
  • Zuständiges Ministerium: Bundesfinanzministerium (zuvor: Gesundheitsministerium)
  • Form: Verbrauchsteuer (statt ursprünglich geplanter Sonderabgabe)
  • Erwartete Einnahmen: Rund 650 Mio. Euro im Erstjahr 2027; ab 2028 ca. 450 Mio. Euro jährlich (nach Rezepturanpassungen der Hersteller)
  • Verwendung: Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Betroffene Produkte: gezuckerte Getränke wie Limonaden, Cola und andere Erfrischungsgetränke
  • Internationale Vorbilder: Mindestens 116 Länder weltweit haben bereits eine Zuckersteuer eingeführt

Widerstand aus der Getränkebranche

Die deutsche Getränkewirtschaft lehnt sowohl eine Abgabe als auch eine Steuer auf gezuckerte Getränke entschieden ab. Mehr als 300 Unternehmen wandten sich in einem offenen Brief gegen zusätzliche finanzielle Belastungen – darunter die Spitzenverbände Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) und der Deutsche Brauer-Bund.

Die Unternehmen verweisen auf bereits gestiegene Kosten – unter anderem für Energie, Logistik, Verpackungen und Personal. Zudem warnen sie davor, dass höhere Abgaben oder Steuern an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden könnten. Nach Einschätzung der Branche würden steigende Preise insbesondere Haushalte mit niedrigerem Einkommen zusätzlich belasten.

Was internationale Erfahrungen über die Wirkung der Zuckersteuer zeigen

Ein Blick ins Ausland liefert wichtige Hinweise, was von der deutschen Zuckersteuer zu erwarten ist. Als Vorreiter in Europa gilt Großbritannien, das die sogenannte Soft Drinks Industry Levy (SDIL) bereits 2018 einführte. Dem Deutschen Ärzteblatt zufolge, das sich auf Ergebnisse der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) stützt, hat die britische Zuckersteuer den täglichen Zuckerkonsum bei Minderjährigen deutlich reduziert – von rund 62 auf 48 Gramm; die Zuckeraufnahme allein aus Softdrinks sank bei Kindern sogar fast um die Hälfte. Entscheidend für diesen Effekt war dabei weniger der Preisanstieg für Verbraucher, sondern vor allem die Reformulierung: Zahlreiche Hersteller senkten den Zuckergehalt ihrer Getränke, noch bevor die Steuer überhaupt in Kraft trat. Laut dem Wissenschaftlichen Institut des Verbands der Privaten Krankenversicherung (WIP), das 2026 eine umfangreiche Literaturübersicht vorlegte, hängt die Wirksamkeit einer Zuckersteuer allerdings stark von ihrer konkreten Ausgestaltung ab – und bedürfe für nachhaltige Gesundheitseffekte weiterer Präventionsmaßnahmen.

Für Deutschland empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), wie aus ihrem Global Report on the Use of Sugar-Sweetened Beverage Taxes von 2025 hervorgeht, eine möglichst breit angelegte Mengensteuer, die neben Limonaden auch Fruchtsäfte, Eistees und Energy-Drinks erfasst. Eine gestaffelte Steuer – wie in Großbritannien – schaffe dabei zusätzliche Anreize zur Reformulierung, sei aber administrativ aufwendiger.

Für Deutschland prognostizierte eine Modellierungsstudie der TU München bereits 2023 erhebliche gesundheitliche und wirtschaftliche Vorteile, sollte eine solche gestaffelte Steuer über einen längeren Zeitraum in Kraft bleiben. Ob die geplante deutsche Zuckersteuer tatsächlich nach dem britischen Vorbild gestaffelt ausgestaltet wird, ist derzeit noch offen.

Coca-Cola erhöht erneut die Preise – unabhängig von der Steuer

Bereits zum 1. September 2026 hebt Coca-Cola die Abgabepreise für Handel und Gastronomie erneut an – noch bevor die Zuckersteuer überhaupt in Kraft tritt. Nach Angaben von Coca-Cola Europacific Partners Deutschland liegt die Erhöhung im einstelligen Prozentbereich. Als Gründe nennt das Unternehmen Investitionen in Marken, Produktion, Logistik und Gehälter. Wie stark die Preise im Supermarkt oder Discounter tatsächlich steigen werden, ist offen, da die Händler ihre Verkaufspreise selbst festlegen. Coca-Cola-Getränke wie Cola, Fanta und Sprite sind in den vergangenen Jahren bereits mehrfach teurer geworden – und werden im Einzelhandel gleichzeitig weiterhin häufig als Sonderangebote beworben. nw/sl/mit dpa

Vorschaubild: © Sven Hoppe/dpa