Zuckersteuer: Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Einführungszeitpunkt: Möglicherweise bereits ab 2027, ursprünglich ab 2028 geplant
- Zuständiges Ministerium: Bundesfinanzministerium (zuvor: Gesundheitsministerium)
- Form: Verbrauchsteuer (statt ursprünglich geplanter Sonderabgabe)
- Erwartete Einnahmen: Rund 650 Mio. Euro im Erstjahr 2027; ab 2028 ca. 450 Mio. Euro jährlich (nach Rezepturanpassungen der Hersteller)
- Verwendung: Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Betroffene Produkte: gezuckerte Getränke wie Limonaden, Cola und andere Erfrischungsgetränke
- Internationale Vorbilder: Mindestens 116 Länder weltweit haben bereits eine Zuckersteuer eingeführt
Widerstand aus der Getränkebranche
Die deutsche Getränkewirtschaft lehnt sowohl eine Abgabe als auch eine Steuer auf gezuckerte Getränke entschieden ab. Mehr als 300 Unternehmen wandten sich in einem offenen Brief gegen zusätzliche finanzielle Belastungen – darunter die Spitzenverbände Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) und der Deutsche Brauer-Bund.
Die Unternehmen verweisen auf bereits gestiegene Kosten – unter anderem für Energie, Logistik, Verpackungen und Personal. Zudem warnen sie davor, dass höhere Abgaben oder Steuern an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden könnten. Nach Einschätzung der Branche würden steigende Preise insbesondere Haushalte mit niedrigerem Einkommen zusätzlich belasten.
Was internationale Erfahrungen über die Wirkung der Zuckersteuer zeigen
Ein Blick ins Ausland liefert wichtige Hinweise, was von der deutschen Zuckersteuer zu erwarten ist. Als Vorreiter in Europa gilt Großbritannien, das die sogenannte Soft Drinks Industry Levy (SDIL) bereits 2018 einführte. Dem Deutschen Ärzteblatt zufolge, das sich auf Ergebnisse der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) stützt, hat die britische Zuckersteuer den täglichen Zuckerkonsum bei Minderjährigen deutlich reduziert – von rund 62 auf 48 Gramm; die Zuckeraufnahme allein aus Softdrinks sank bei Kindern sogar fast um die Hälfte. Entscheidend für diesen Effekt war dabei weniger der Preisanstieg für Verbraucher, sondern vor allem die Reformulierung: Zahlreiche Hersteller senkten den Zuckergehalt ihrer Getränke, noch bevor die Steuer überhaupt in Kraft trat. Laut dem Wissenschaftlichen Institut des Verbands der Privaten Krankenversicherung (WIP), das 2026 eine umfangreiche Literaturübersicht vorlegte, hängt die Wirksamkeit einer Zuckersteuer allerdings stark von ihrer konkreten Ausgestaltung ab – und bedürfe für nachhaltige Gesundheitseffekte weiterer Präventionsmaßnahmen.
Für Deutschland empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), wie aus ihrem Global Report on the Use of Sugar-Sweetened Beverage Taxes von 2025 hervorgeht, eine möglichst breit angelegte Mengensteuer, die neben Limonaden auch Fruchtsäfte, Eistees und Energy-Drinks erfasst. Eine gestaffelte Steuer – wie in Großbritannien – schaffe dabei zusätzliche Anreize zur Reformulierung, sei aber administrativ aufwendiger.
Für Deutschland prognostizierte eine Modellierungsstudie der TU München bereits 2023 erhebliche gesundheitliche und wirtschaftliche Vorteile, sollte eine solche gestaffelte Steuer über einen längeren Zeitraum in Kraft bleiben. Ob die geplante deutsche Zuckersteuer tatsächlich nach dem britischen Vorbild gestaffelt ausgestaltet wird, ist derzeit noch offen.
Coca-Cola erhöht erneut die Preise – unabhängig von der Steuer
Bereits zum 1. September 2026 hebt Coca-Cola die Abgabepreise für Handel und Gastronomie erneut an – noch bevor die Zuckersteuer überhaupt in Kraft tritt. Nach Angaben von Coca-Cola Europacific Partners Deutschland liegt die Erhöhung im einstelligen Prozentbereich. Als Gründe nennt das Unternehmen Investitionen in Marken, Produktion, Logistik und Gehälter. Wie stark die Preise im Supermarkt oder Discounter tatsächlich steigen werden, ist offen, da die Händler ihre Verkaufspreise selbst festlegen. Coca-Cola-Getränke wie Cola, Fanta und Sprite sind in den vergangenen Jahren bereits mehrfach teurer geworden – und werden im Einzelhandel gleichzeitig weiterhin häufig als Sonderangebote beworben. nw/sl/mit dpa
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