Mit einem Heizkostenzuschuss sollen Wohngeldempfänger erneut finanziell entlastet werden. Doch wie viel Geld gibt es? Und wann wird es ausbezahlt?
- Drittes Entlastungspaket beschlossen: Die Ampel-Regierung plant weitere Maßnahmen
- Wohngeldempfänger: Erneuter Heizkostenzuschuss - wer bekommt 415 Euro ausbezahlt?
- Geringverdiener: Verdienstgrenze für Midijobs wird verschoben
- Leistungsempfänger: Hartz IV wird zu Bürgergeld - 50 Euro mehr im Monat
Von Wohngeld über die Strompreisbremse bis zu einer möglichen Nachfolge für das 9-Euro-Ticket: Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung beinhaltet viele Regelungen, die Bürger*innen finanziell entlasten sollen. Wie die Ampel Leistungsempfänger und Geringverdiener in Zukunft entlasten will, erfährst du hier.
Weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher*innen: 415 Euro mehr Geld
Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen laut neuem Entlastungspaket einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Im Herbst dieses Jahres sollen demnach einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt ausbezahlt werden.
Im Zuge der für Jahresbeginn 2023 geplanten Wohngeldreform soll er dann zu einem dauerhaften Bestandteil des Wohngelds werden. Zudem soll die Zahl der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger*innen erweitert werden.
Ende 2020 hatten laut Statistik-Amt 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen.
Entlastung im Midijob: Verdienstgrenze wird angehoben
Beschäftigte in Midijobs – also im Übergangsbereich zwischen Minijobs und regulären sozialversicherungspflichtigen Jobs – zahlen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge.
Um Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten, soll nun die Höchstverdienstgrenze für Midijobs steigen: Die Erhöhung im Oktober von 1.300 auf 1.600 Euro war bereits beschlossene Sache, zum Januar soll die Grenze aber laut neuen Beschlüssen noch einmal steigen: auf 2.000 Euro brutto.