Wann soll der Spritpreisdeckel greifen?
Nach dem derzeitigen Entwurf greift er nicht automatisch - und es reicht auch ein einzelner teurer Tank-Monat nicht aus. Maßgeblich sei "eine Preissteigerung, die über drei aufeinanderfolgende Wochen deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt". In übereinstimmenden Medienberichten ist die Rede von 5 Prozent. Damit solle laut Ministerium verhindert werden, dass ein kurzer Ausschlag sofort zu Eingriffen führt.
Wie lange gilt die Regel?
Die Höchstpreisregelung soll auf maximal drei Monate befristet sein, heißt es. Zusätzlich sei eine Aussetzung vorgesehen, falls die Versorgungssicherheit gefährdet ist.
Wie viel Geld sparen Autofahrer?
Das ist noch unklar. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, "außergewöhnliche Kraftstoffpreissteigerungen" wirksam begrenzen zu können und dabei die Versorgung mit Benzin und Diesel jederzeit sicherzustellen, heißt es.
An der Zapfsäule merkt man das unter Umständen erst mit deutlicher Verzögerung. Auch der ADAC geht auf seiner Internetseite von aus, dass die Tagesdurchschnittspreise so nur geringfügig gesenkt werden. Allerdings sei es ein Instrument, das außergewöhnliche Preisspitzen verhindern könne.
Gilt überall in Deutschland dann derselbe Spritpreis?
Nein. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder abweichende Höchstpreise festlegen können. Das Ministerium bezeichnet diese regionale Differenzierung als wesentlichen Bestandteil einer wirksamen und versorgungssicheren Umsetzung. Der Grund: Die Beschaffungs- und Transportkosten sowie die Wettbewerbssituation unterscheiden sich innerhalb Deutschlands teilweise stark. Die Länder könnten dann ihre jeweiligen Bedingungen vor Ort berücksichtigen.
Darum befürchtet der Tankstellenverband bft ein "Bürokratiemonster"
Der Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler (bft) lehnt den Referentenentwurf für ein Kraftstoffhöchstpreisgesetz konsequent ab. "Der Gesetzentwurf zeigt selbst, warum ein staatlicher Preisdeckel nicht funktioniert", erklärte bft-Hauptgeschäftsführer Daniel Kaddik am Montagnachmittag in einer Pressemitteilung.
Der Referentenentwurf begründet die hohen Preise selbst mit der internationalen Versorgungskrise und Verknappungen auf den Beschaffungsmärkten. Reguliert werden soll dennoch der Endkundenpreis an der Tankstelle.
bft: Staat muss bei den eigenen Kosten ansetzen
"Die Tankstelle ist das letzte Glied der Lieferkette. Sie kann Weltmarktpreise, Raffineriepreise oder internationale Transportkosten nicht beeinflussen. Ein Preisdeckel beseitigt keinen dieser Kostenfaktoren. Er entscheidet nur darüber, wer sie am Ende tragen muss", so bft-Hauptgeschäftsführer Daniel Kaddik weiter.
Besonders gefährlich ist dies für freie mittelständische Tankstellen. Sie kaufen Kraftstoffe vielfach auf eigene Rechnung ein, finanzieren ihre Ware selbst und tragen Preis-, Mengen- und Absatzrisiken. Anders als vertikal integrierte Konzerne können sie Belastungen nicht über Raffinerie, Großhandel oder internationalen Handel ausgleichen.
Der bft fordert deshalb keinen "besseren" Preisdeckel, sondern ein anderes Instrument. In Deutschland kämen beim Kraftstoffpreis Energiesteuer, CO2-Bepreisung und die Kosten der gesetzlichen THG-Quote zusammen; auf den gesamten Nettopreis einschließlich dieser Belastungen fällt anschließend noch Mehrwertsteuer an. Der Referentenentwurf selbst räume ein, dass eine befristete Senkung der Energiesteuer kurzfristig wirken würde, verwirft sie jedoch wegen der Haushaltslage. Aus Sicht des bft ist es demnach nicht überzeugend, staatlich verursachte Belastungen unangetastet zu lassen und stattdessen das wirtschaftliche Risiko einer Preisregulierung auf die letzte Stufe der Lieferkette zu verlagern.
Auch Bayerns CSU-Chef Markus Söder fordert eine grundlegende Reform der deutschen Energiesteuern. "Wir müssen über die CO2-Bepreisung und alle Preisregeln sprechen, die Energie in Deutschland staatlich teurer machen", sagte der bayerische Ministerpräsident Ende September.
Vorschaubild: © bft/Thomas Apel