Morgens, wenn andere noch beim ersten Kaffee sitzen, sind sie vielerorts längst unterwegs: Beschäftigte der Müllabfuhr sorgen dafür, dass Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe zuverlässig verschwinden. Körperlich ist der Job anspruchsvoll – aber wie sieht es beim Gehalt aus? Unser Gehaltscheck zeigt, was man bei der Müllabfuhr in Bayern verdienen kann, welche Berufe es in der Abfallwirtschaft gibt und welche Voraussetzungen Bewerber erfüllen müssen.
Müllwerker ist nicht gleich Müllwerker
Wer von der Müllabfuhr spricht, meint verschiedene Tätigkeiten. Mülllader leeren Tonnen und Container, Fahrer steuern die Sammelfahrzeuge. Daneben gibt es ausgebildete Fachkräfte, die auf Wertstoffhöfen, in Recyclinganlagen oder bei kommunalen Entsorgern arbeiten.
Der offizielle Ausbildungsberuf heißt seit August 2024 Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nehmen diese Fachkräfte Abfälle an, sortieren und verwerten sie, organisieren Fahrzeugeinsätze der Müllabfuhr und überwachen Anlagen zur Abfallbehandlung. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gehalt: Was verdient man bei der Müllabfuhr in Bayern?
Eine einzige Antwort gibt es nicht. Das Gehalt hängt unter anderem davon ab, ob jemand als Mülllader, Fahrer oder ausgebildete Fachkraft arbeitet und ob der Arbeitgeber kommunal oder privat ist.
Eine gute Orientierung bietet der aktuelle Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Für fachlich ausgerichtete Berufe in der Abfallwirtschaft weist er in Bayern ein Medianentgelt von 3.641 Euro brutto pro Monat aus. Bundesweit liegt der Median bei 3.739 Euro. Die deutschlandweite Spanne zwischen unterem und oberem Viertel reicht von 2.945 bis 4.408 Euro brutto monatlich.
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Der Median bedeutet: Die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdient mehr, die andere Hälfte weniger. Das tatsächliche Gehalt bei der Müllabfuhr kann deshalb deutlich abweichen.
Öffentlicher Dienst kann sich beim Gehalt lohnen
Viele kommunale Entsorgungsbetriebe bezahlen ihre Beschäftigten nach Tarif. Bei kommunalen Arbeitgebern kommt häufig der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum Einsatz. Je nach Tätigkeit, Eingruppierung und Berufserfahrung können sich dadurch erhebliche Unterschiede ergeben. Hinzu kommen gegebenenfalls Zulagen oder Zuschläge.