Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig Geld

Die Verbraucherzentrale prüft seit Ende Oktober Sammelklagen wegen hoher Kosten bei der Auszahlung von Riester-Banksparplänen der Sparkassen. Dafür sucht sie Betroffene.

Die Verbraucherzentrale prüft nach eigenen Angaben Sammelklagen gegen Sparkassen, die beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlungsphase Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten berechnet haben.

Was ist das Problem bei Riester-Banksparplänen der Sparkassen? Um wie viel Geld geht es?

Riester-Banksparpläne der Sparkassen können beim Start der Rentenauszahlung mit Kosten belastet werden. Dazu zählen:

  • Abschlusskosten
  • Vermittlungskosten
  • Verwaltungskosten

Diese Kosten können laut Verbraucherzentrale schnell mehrere 100 oder über 1000 Euro betragen und verringern so das angesparte Guthaben. Die Folge: Betroffene Sparer erhalten womöglich weniger Riester-Rente, als ihnen zusteht.

Das könnte Sie auch interessieren: Altersvorsorgedepot statt Riester: So gelingt der Wechsel

Warum strebt die Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen Sparkassen an?

„Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren. Wir wollen herausfinden, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob wir das Geld mit Sammelklagen zurückholen können“, erklärt Katarzyna Guzenda, Referentin im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands in einer Pressemitteilung.

Das könnte Sie auch interessieren: Trade Republic startet 2027 gratis Depot für Altersvorsorge - wo ist der Haken?

Die Verbraucherzentrale sucht betroffene Riester-Sparer – wer kann an der Umfrage teilnehmen?

Die Verbraucherzentrale sucht nun nach eigenen Angaben Menschen, bei denen die Auszahlung ihrer Riester-Rente der Sparkasse kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat.

Unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente können Betroffene ihre Erfahrungen schildern. "Wer möchte, kann dabei seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Die Verbraucherzentrale informiert diese Personen, sofern sie eine Sammelklage zu Riester-Kosten bei Sparkassen einreicht", heißt es in der Pressemitteilung.

Können Betroffene auch per Post an der Umfrage teilnehmen?

Ja – die Umfrage ist nicht nur online möglich. Wer seine Unterlagen lieber per Post einreichen will, kann dies unter folgender Adresse tun:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Sammelklagen: Riester
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin

Warum geht es bei der angestrebten Sammelklage nur um Sparkassen-Kunden?

Der Bundesgerichtshof hat  im Jahr 2023 entschieden, dass eine in einem Sparkassen-Riestervertrag verwendete Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten wegen mangelnder Transparenz unwirksam ist.

Lesen Sie auch: Weltspartag: Was Eltern beim Sparen mit Kindern jetzt unbedingt wissen sollten

Die Verbraucherzentrale prüfe daher, ob Sparkassen unwirksame Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten trotzdem berechnen. "Da bislang nicht bekannt ist, wie viele Menschen betroffen sind und welche Sparkassen entsprechende Kosten erhoben haben, soll die Umfrage dazu Erkenntnisse liefern", heißt es vonseiten der Verbraucherschützer.

Was ist das Ziel einer Sammelklage?

Betroffene Sparkassenkunden sollen zu Unrecht berechnete Kosten zurückerhalten. Welche Sparkasse verklagt wird, hänge von den Ergebnissen der Umfrage ab.

Vorschaubild: © Christoph Reichwein/dpa