Die Verbraucherzentrale sucht betroffene Riester-Sparer – wer kann an der Umfrage teilnehmen?
Die Verbraucherzentrale sucht nun nach eigenen Angaben Menschen, bei denen die Auszahlung ihrer Riester-Rente der Sparkasse kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat.
Unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente können Betroffene ihre Erfahrungen schildern. "Wer möchte, kann dabei seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Die Verbraucherzentrale informiert diese Personen, sofern sie eine Sammelklage zu Riester-Kosten bei Sparkassen einreicht", heißt es in der Pressemitteilung.
Können Betroffene auch per Post an der Umfrage teilnehmen?
Ja – die Umfrage ist nicht nur online möglich. Wer seine Unterlagen lieber per Post einreichen will, kann dies unter folgender Adresse tun:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Sammelklagen: Riester
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin
Warum geht es bei der angestrebten Sammelklage nur um Sparkassen-Kunden?
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2023 entschieden, dass eine in einem Sparkassen-Riestervertrag verwendete Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten wegen mangelnder Transparenz unwirksam ist.
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Die Verbraucherzentrale prüfe daher, ob Sparkassen unwirksame Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten trotzdem berechnen. "Da bislang nicht bekannt ist, wie viele Menschen betroffen sind und welche Sparkassen entsprechende Kosten erhoben haben, soll die Umfrage dazu Erkenntnisse liefern", heißt es vonseiten der Verbraucherschützer.
Was ist das Ziel einer Sammelklage?
Betroffene Sparkassenkunden sollen zu Unrecht berechnete Kosten zurückerhalten. Welche Sparkasse verklagt wird, hänge von den Ergebnissen der Umfrage ab.
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